Arbeitsrecht
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Yachtrecht & Bootsrecht
RECHTSGEBIET
Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam
Kompetente und konsequente Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Anklam bei Kündigung, Abfindung und Arbeitsverträgen.
Arbeitsrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam – Kündigung, Abfindung & Lohnklage
Sie haben eine Kündigung erhalten, Ihr Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Lohn nicht oder hält sich nicht an vertragliche Vereinbarungen? Rechtsanwalt Matthias Fischer ist Ihr erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam. Er vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der gesamten Region Vorpommern – von Wolgast über Greifswald bis Neubrandenburg. Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Wer diese Frist versäumt, verliert in den meisten Fällen unwiderruflich das Recht, sich gegen die Kündigung zu wehren – ganz gleich, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. Deshalb bietet Rechtsanwalt Fischer kurzfristige Beratungstermine an und prüft Ihre Kündigung innerhalb von 24 Stunden auf ihre Wirksamkeit. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam ist seit über 25 Jahren auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert. Ob Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung, Lohnklage oder die Prüfung von Aufhebungsverträgen: Rechtsanwalt Fischer kennt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in Stralsund und Neubrandenburg aus langjähriger Praxis und weiß, welche Argumente vor Ort überzeugen.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit – persönlich und auf Augenhöhe

Arbeitsverträge und Zeugnisse im Detail geprüft
Rechtsanwalt Matthias Fischer vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht – mit über 25 Jahren Erfahrung vor den Arbeitsgerichten in Vorpommern.
KÜNDIGUNGSSCHUTZ
Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
Der Kündigungsschutz ist das Kernstück des deutschen Arbeitsrechts. Rechtsanwalt Fischer prüft jede Kündigung auf ihre formelle und materielle Wirksamkeit: Wurde die Kündigung schriftlich erklärt? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Liegt ein zulässiger Kündigungsgrund vor? Greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Ist die Kündigung angreifbar, erhebt die Kanzlei fristgerecht Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Das Ziel: entweder Ihre Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Konditionen oder, wenn Sie das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchten, eine möglichst hohe Abfindung.
ABFINDUNG
Abfindung bei Kündigung – Verhandlung und Maximierung
Anders als viele annehmen, gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Trotzdem enden in der Praxis die meisten Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung. Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Bruttomonatsgehalt, den Erfolgsaussichten der Klage und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers. Rechtsanwalt Fischer verhandelt seit Jahren Abfindungen vor den Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern. Er kennt die regionalen Gepflogenheiten und weiß, welche Abfindungshöhen sich realistisch durchsetzen lassen.
LOHNANSPRÜCHE
Lohn- und Gehaltsansprüche durchsetzen
Zahlt der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht oder nicht vollständig, haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Das gilt nicht nur für das reguläre Monatsgehalt, sondern auch für Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Provisionen und Zuschläge. Rechtsanwalt Fischer erhebt für Sie Lohnklage vor dem Arbeitsgericht und setzt Ihre Forderungen samt Verzugszinsen durch. Wichtig: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Lohnansprüche verfallen. Handeln Sie deshalb rechtzeitig.
AUFHEBUNGSVERTRAG
Aufhebungsverträge prüfen und verhandeln
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – und birgt für Arbeitnehmer erhebliche Risiken. Wer unterschreibt, verzichtet in der Regel auf den Kündigungsschutz und riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Rechtsanwalt Fischer prüft Aufhebungsverträge vor der Unterschrift, verhandelt bessere Konditionen wie eine höhere Abfindung, längere Freistellung oder ein positives Zeugnis und berät Sie zu den sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
ARBEITSZEUGNIS
Arbeitszeugnisse und Zeugnisberichtigung
Ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft entscheidend. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte negative Formulierungen und setzt gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Zeugnisberichtigung durch, wenn das Zeugnis nicht Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten entspricht.
CHARTERRECHT
Arbeitszeugnisse und Zeugnisberichtigung
Ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft entscheidend. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte negative Formulierungen und setzt gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Zeugnisberichtigung durch, wenn das Zeugnis nicht Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten entspricht.
ARBEITGEBER
Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Anklam und Vorpommern
Rechtsanwalt Fischer berät nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen in der Region. Die Beratung umfasst: - Gestaltung von Arbeitsverträgen: rechtssichere Formulierung von Befristungen, Probezeiten, Versetzungsklauseln und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. - Vorbereitung von Kündigungen: Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen, Anhörung des Betriebsrats, Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. - Abmahnungen: Formulierung wirksamer Abmahnungen als Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. - Betriebsvereinbarungen: Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Homeoffice und Vergütung.
VOR ORT
Arbeitsrecht in Anklam – Regionale Expertise vor den Arbeitsgerichten
Die Kanzlei Matthias Fischer vertritt Mandanten regelmäßig vor den Arbeitsgerichten in Stralsund (zuständig für den Raum Anklam, Wolgast und Greifswald) und Neubrandenburg. Rechtsanwalt Fischer kennt die Spruchpraxis der örtlichen Richter, die üblichen Vergleichsquoten und die regionalen Besonderheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern. Diese lokale Erfahrung verschafft Ihnen einen echten Vorteil. Während überregionale Kanzleien oder Online-Rechtsportale nur allgemeine Empfehlungen geben, weiß Rechtsanwalt Fischer aus jahrelanger Praxis, welche Strategien vor den hiesigen Gerichten zum Erfolg führen. Mandanten aus Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin, Neubrandenburg sowie von den Inseln Usedom und Rügen erreichen die Kanzlei bequem. Wer den Weg sparen möchte, nutzt die vollständig digitale Beratung per Videokonferenz.
ABLAUF
Ablauf einer arbeitsrechtlichen Beratung
Schritt 1
Sofortkontakt. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Online-Formular. Bei Kündigungen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Termin.
Schritt 2
Prüfung der Kündigung. Rechtsanwalt Fischer analysiert Ihre Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag und die Begleitumstände. Sie bekommen eine klare Einschätzung: Ist die Kündigung angreifbar? Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Schritt 3
Strategie. Gemeinsam entscheiden Sie, ob die Kanzlei Kündigungsschutzklage erhebt, eine Abfindung verhandelt oder einen anderen Weg einschlägt.
Schritt 4
Vertretung. Die Kanzlei übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Arbeitgeber und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht.
KOSTEN
Kosten im Arbeitsrecht – Was Sie wissen müssen
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz gilt eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ein Kostenrisiko durch die Gegenseite besteht also nicht. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der im Arbeitsrecht in der Regel drei Bruttomonatsgehälter beträgt (bei Kündigungsschutzklagen). Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro liegen die Anwaltskosten für die erste Instanz bei rund 2.400 Euro.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Kündigungsschutzklage & Kündigungsschutz in Anklam
Eine Kündigung stellt Arbeitnehmer vor existenzielle Fragen. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Sie konsequent im Kündigungsschutzverfahren, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine maximale Abfindung für Sie durchzusetzen.
Details ansehen
Abfindung bei Kündigung verhandeln in Anklam
Es gibt im deutschen Recht keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Mit strategischem Verhandlungsgeschick und fundierter Prozesserfahrung setze ich Ihre Ansprüche auf eine angemessene Abfindung erfolgreich durch.
Details ansehen
Lohn einklagen & Lohnverzug in Anklam
Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlt, Überstunden nicht vergütet oder Urlaubsabgeltungen verweigert, ist schnelles Handeln gefragt. Ich setze Ihre berechtigten Gehaltsansprüche konsequent und gerichtlich durch.
Details ansehen
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie exakt drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Diese Frist gehört zu den strengsten im deutschen Recht und lässt sich nur in absoluten Ausnahmefällen nachträglich verlängern, etwa bei einer schweren Erkrankung, die jede Kontaktaufnahme unmöglich machte. Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie grob rechtswidrig war. Rechtsanwalt Fischer rät daher, sich unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung anwaltlich beraten zu lassen. In der Kanzlei in Anklam erhalten Sie in dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden einen Termin.
Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung kennt das deutsche Arbeitsrecht grundsätzlich nicht. In der Praxis enden jedoch etwa 70 bis 80 Prozent aller Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich, in dem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Als Orientierung dient die sogenannte Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Verhandlungsgeschick und Einzelfall kann die Summe deutlich höher oder niedriger ausfallen. Rechtsanwalt Fischer verhandelt regelmäßig Abfindungen vor den Arbeitsgerichten in Stralsund und Neubrandenburg.
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert Ihres Falls. Bei einer Kündigungsschutzklage mit einem Streitwert von drei Bruttomonatsgehältern (etwa 9.000 Euro bei 3.000 Euro Bruttogehalt) betragen die Anwaltskosten für die erste Instanz rund 2.400 Euro. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese die Kosten in der Regel vollständig. Rechtsanwalt Fischer klärt die Deckungszusage vor Mandatsübernahme für Sie.
Kann mein Arbeitgeber mich in der Probezeit einfach kündigen?
Während der Probezeit (maximal sechs Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, und das Kündigungsschutzgesetz findet in der Regel noch keine Anwendung. Grenzenlos ist eine Kündigung in der Probezeit aber nicht: Sie darf nicht sittenwidrig sein, nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und nicht treuwidrig erfolgen. Auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder gilt bereits in der Probezeit. Rechtsanwalt Fischer prüft auch Probezeitkündigungen auf ihre Wirksamkeit.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn mein Chef mir einen vorlegt?
Nein, zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag sind Sie in keinem Fall verpflichtet. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Unterschreiben Sie nicht unter Druck oder in Eile – nehmen Sie sich Bedenkzeit und lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen. Ein vorschnell unterschriebener Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen führen. Rechtsanwalt Fischer prüft Aufhebungsverträge und verhandelt bessere Konditionen für Sie.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam
RECHTSGEBIET
Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam
Kompetente und konsequente Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Anklam bei Kündigung, Abfindung und Arbeitsverträgen.
Arbeitsrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam – Kündigung, Abfindung & Lohnklage
Sie haben eine Kündigung erhalten, Ihr Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Lohn nicht oder hält sich nicht an vertragliche Vereinbarungen? Rechtsanwalt Matthias Fischer ist Ihr erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam. Er vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der gesamten Region Vorpommern – von Wolgast über Greifswald bis Neubrandenburg. Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Wer diese Frist versäumt, verliert in den meisten Fällen unwiderruflich das Recht, sich gegen die Kündigung zu wehren – ganz gleich, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. Deshalb bietet Rechtsanwalt Fischer kurzfristige Beratungstermine an und prüft Ihre Kündigung innerhalb von 24 Stunden auf ihre Wirksamkeit. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam ist seit über 25 Jahren auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert. Ob Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung, Lohnklage oder die Prüfung von Aufhebungsverträgen: Rechtsanwalt Fischer kennt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in Stralsund und Neubrandenburg aus langjähriger Praxis und weiß, welche Argumente vor Ort überzeugen.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit – persönlich und auf Augenhöhe

Arbeitsverträge und Zeugnisse im Detail geprüft
Rechtsanwalt Matthias Fischer vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht – mit über 25 Jahren Erfahrung vor den Arbeitsgerichten in Vorpommern.
KÜNDIGUNGSSCHUTZ
Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
Der Kündigungsschutz ist das Kernstück des deutschen Arbeitsrechts. Rechtsanwalt Fischer prüft jede Kündigung auf ihre formelle und materielle Wirksamkeit: Wurde die Kündigung schriftlich erklärt? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Liegt ein zulässiger Kündigungsgrund vor? Greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Ist die Kündigung angreifbar, erhebt die Kanzlei fristgerecht Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Das Ziel: entweder Ihre Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Konditionen oder, wenn Sie das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchten, eine möglichst hohe Abfindung.
ABFINDUNG
Abfindung bei Kündigung – Verhandlung und Maximierung
Anders als viele annehmen, gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Trotzdem enden in der Praxis die meisten Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung. Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Bruttomonatsgehalt, den Erfolgsaussichten der Klage und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers. Rechtsanwalt Fischer verhandelt seit Jahren Abfindungen vor den Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern. Er kennt die regionalen Gepflogenheiten und weiß, welche Abfindungshöhen sich realistisch durchsetzen lassen.
LOHNANSPRÜCHE
Lohn- und Gehaltsansprüche durchsetzen
Zahlt der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht oder nicht vollständig, haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Das gilt nicht nur für das reguläre Monatsgehalt, sondern auch für Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Provisionen und Zuschläge. Rechtsanwalt Fischer erhebt für Sie Lohnklage vor dem Arbeitsgericht und setzt Ihre Forderungen samt Verzugszinsen durch. Wichtig: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Lohnansprüche verfallen. Handeln Sie deshalb rechtzeitig.
AUFHEBUNGSVERTRAG
Aufhebungsverträge prüfen und verhandeln
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – und birgt für Arbeitnehmer erhebliche Risiken. Wer unterschreibt, verzichtet in der Regel auf den Kündigungsschutz und riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Rechtsanwalt Fischer prüft Aufhebungsverträge vor der Unterschrift, verhandelt bessere Konditionen wie eine höhere Abfindung, längere Freistellung oder ein positives Zeugnis und berät Sie zu den sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
ARBEITSZEUGNIS
Arbeitszeugnisse und Zeugnisberichtigung
Ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft entscheidend. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte negative Formulierungen und setzt gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Zeugnisberichtigung durch, wenn das Zeugnis nicht Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten entspricht.
CHARTERRECHT
Arbeitszeugnisse und Zeugnisberichtigung
Ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft entscheidend. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte negative Formulierungen und setzt gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Zeugnisberichtigung durch, wenn das Zeugnis nicht Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten entspricht.
ARBEITGEBER
Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Anklam und Vorpommern
Rechtsanwalt Fischer berät nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen in der Region. Die Beratung umfasst: - Gestaltung von Arbeitsverträgen: rechtssichere Formulierung von Befristungen, Probezeiten, Versetzungsklauseln und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. - Vorbereitung von Kündigungen: Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen, Anhörung des Betriebsrats, Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. - Abmahnungen: Formulierung wirksamer Abmahnungen als Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. - Betriebsvereinbarungen: Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Homeoffice und Vergütung.
VOR ORT
Arbeitsrecht in Anklam – Regionale Expertise vor den Arbeitsgerichten
Die Kanzlei Matthias Fischer vertritt Mandanten regelmäßig vor den Arbeitsgerichten in Stralsund (zuständig für den Raum Anklam, Wolgast und Greifswald) und Neubrandenburg. Rechtsanwalt Fischer kennt die Spruchpraxis der örtlichen Richter, die üblichen Vergleichsquoten und die regionalen Besonderheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern. Diese lokale Erfahrung verschafft Ihnen einen echten Vorteil. Während überregionale Kanzleien oder Online-Rechtsportale nur allgemeine Empfehlungen geben, weiß Rechtsanwalt Fischer aus jahrelanger Praxis, welche Strategien vor den hiesigen Gerichten zum Erfolg führen. Mandanten aus Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin, Neubrandenburg sowie von den Inseln Usedom und Rügen erreichen die Kanzlei bequem. Wer den Weg sparen möchte, nutzt die vollständig digitale Beratung per Videokonferenz.
ABLAUF
Ablauf einer arbeitsrechtlichen Beratung
Schritt 1
Sofortkontakt. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Online-Formular. Bei Kündigungen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Termin.
Schritt 2
Prüfung der Kündigung. Rechtsanwalt Fischer analysiert Ihre Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag und die Begleitumstände. Sie bekommen eine klare Einschätzung: Ist die Kündigung angreifbar? Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Schritt 3
Strategie. Gemeinsam entscheiden Sie, ob die Kanzlei Kündigungsschutzklage erhebt, eine Abfindung verhandelt oder einen anderen Weg einschlägt.
Schritt 4
Vertretung. Die Kanzlei übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Arbeitgeber und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht.
KOSTEN
Kosten im Arbeitsrecht – Was Sie wissen müssen
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz gilt eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ein Kostenrisiko durch die Gegenseite besteht also nicht. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der im Arbeitsrecht in der Regel drei Bruttomonatsgehälter beträgt (bei Kündigungsschutzklagen). Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro liegen die Anwaltskosten für die erste Instanz bei rund 2.400 Euro.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Kündigungsschutzklage & Kündigungsschutz in Anklam
Eine Kündigung stellt Arbeitnehmer vor existenzielle Fragen. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Sie konsequent im Kündigungsschutzverfahren, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine maximale Abfindung für Sie durchzusetzen.
Details ansehen
Abfindung bei Kündigung verhandeln in Anklam
Es gibt im deutschen Recht keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Mit strategischem Verhandlungsgeschick und fundierter Prozesserfahrung setze ich Ihre Ansprüche auf eine angemessene Abfindung erfolgreich durch.
Details ansehen
Lohn einklagen & Lohnverzug in Anklam
Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlt, Überstunden nicht vergütet oder Urlaubsabgeltungen verweigert, ist schnelles Handeln gefragt. Ich setze Ihre berechtigten Gehaltsansprüche konsequent und gerichtlich durch.
Details ansehen
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie exakt drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Diese Frist gehört zu den strengsten im deutschen Recht und lässt sich nur in absoluten Ausnahmefällen nachträglich verlängern, etwa bei einer schweren Erkrankung, die jede Kontaktaufnahme unmöglich machte. Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie grob rechtswidrig war. Rechtsanwalt Fischer rät daher, sich unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung anwaltlich beraten zu lassen. In der Kanzlei in Anklam erhalten Sie in dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden einen Termin.
Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung kennt das deutsche Arbeitsrecht grundsätzlich nicht. In der Praxis enden jedoch etwa 70 bis 80 Prozent aller Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich, in dem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Als Orientierung dient die sogenannte Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Verhandlungsgeschick und Einzelfall kann die Summe deutlich höher oder niedriger ausfallen. Rechtsanwalt Fischer verhandelt regelmäßig Abfindungen vor den Arbeitsgerichten in Stralsund und Neubrandenburg.
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert Ihres Falls. Bei einer Kündigungsschutzklage mit einem Streitwert von drei Bruttomonatsgehältern (etwa 9.000 Euro bei 3.000 Euro Bruttogehalt) betragen die Anwaltskosten für die erste Instanz rund 2.400 Euro. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese die Kosten in der Regel vollständig. Rechtsanwalt Fischer klärt die Deckungszusage vor Mandatsübernahme für Sie.
Kann mein Arbeitgeber mich in der Probezeit einfach kündigen?
Während der Probezeit (maximal sechs Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, und das Kündigungsschutzgesetz findet in der Regel noch keine Anwendung. Grenzenlos ist eine Kündigung in der Probezeit aber nicht: Sie darf nicht sittenwidrig sein, nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und nicht treuwidrig erfolgen. Auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder gilt bereits in der Probezeit. Rechtsanwalt Fischer prüft auch Probezeitkündigungen auf ihre Wirksamkeit.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn mein Chef mir einen vorlegt?
Nein, zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag sind Sie in keinem Fall verpflichtet. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Unterschreiben Sie nicht unter Druck oder in Eile – nehmen Sie sich Bedenkzeit und lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen. Ein vorschnell unterschriebener Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen führen. Rechtsanwalt Fischer prüft Aufhebungsverträge und verhandelt bessere Konditionen für Sie.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam
RECHTSGEBIET
Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam
Kompetente und konsequente Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Anklam bei Kündigung, Abfindung und Arbeitsverträgen.
Arbeitsrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam – Kündigung, Abfindung & Lohnklage
Sie haben eine Kündigung erhalten, Ihr Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Lohn nicht oder hält sich nicht an vertragliche Vereinbarungen? Rechtsanwalt Matthias Fischer ist Ihr erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam. Er vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der gesamten Region Vorpommern – von Wolgast über Greifswald bis Neubrandenburg. Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Wer diese Frist versäumt, verliert in den meisten Fällen unwiderruflich das Recht, sich gegen die Kündigung zu wehren – ganz gleich, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. Deshalb bietet Rechtsanwalt Fischer kurzfristige Beratungstermine an und prüft Ihre Kündigung innerhalb von 24 Stunden auf ihre Wirksamkeit. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam ist seit über 25 Jahren auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert. Ob Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung, Lohnklage oder die Prüfung von Aufhebungsverträgen: Rechtsanwalt Fischer kennt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in Stralsund und Neubrandenburg aus langjähriger Praxis und weiß, welche Argumente vor Ort überzeugen.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit – persönlich und auf Augenhöhe

Arbeitsverträge und Zeugnisse im Detail geprüft
Rechtsanwalt Matthias Fischer vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht – mit über 25 Jahren Erfahrung vor den Arbeitsgerichten in Vorpommern.
KÜNDIGUNGSSCHUTZ
Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
Der Kündigungsschutz ist das Kernstück des deutschen Arbeitsrechts. Rechtsanwalt Fischer prüft jede Kündigung auf ihre formelle und materielle Wirksamkeit: Wurde die Kündigung schriftlich erklärt? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Liegt ein zulässiger Kündigungsgrund vor? Greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Ist die Kündigung angreifbar, erhebt die Kanzlei fristgerecht Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Das Ziel: entweder Ihre Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Konditionen oder, wenn Sie das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchten, eine möglichst hohe Abfindung.
ABFINDUNG
Abfindung bei Kündigung – Verhandlung und Maximierung
Anders als viele annehmen, gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Trotzdem enden in der Praxis die meisten Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung. Wie hoch die Abfindung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Bruttomonatsgehalt, den Erfolgsaussichten der Klage und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers. Rechtsanwalt Fischer verhandelt seit Jahren Abfindungen vor den Arbeitsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern. Er kennt die regionalen Gepflogenheiten und weiß, welche Abfindungshöhen sich realistisch durchsetzen lassen.
LOHNANSPRÜCHE
Lohn- und Gehaltsansprüche durchsetzen
Zahlt der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht oder nicht vollständig, haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Das gilt nicht nur für das reguläre Monatsgehalt, sondern auch für Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Provisionen und Zuschläge. Rechtsanwalt Fischer erhebt für Sie Lohnklage vor dem Arbeitsgericht und setzt Ihre Forderungen samt Verzugszinsen durch. Wichtig: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Lohnansprüche verfallen. Handeln Sie deshalb rechtzeitig.
AUFHEBUNGSVERTRAG
Aufhebungsverträge prüfen und verhandeln
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – und birgt für Arbeitnehmer erhebliche Risiken. Wer unterschreibt, verzichtet in der Regel auf den Kündigungsschutz und riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Rechtsanwalt Fischer prüft Aufhebungsverträge vor der Unterschrift, verhandelt bessere Konditionen wie eine höhere Abfindung, längere Freistellung oder ein positives Zeugnis und berät Sie zu den sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
ARBEITSZEUGNIS
Arbeitszeugnisse und Zeugnisberichtigung
Ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft entscheidend. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte negative Formulierungen und setzt gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Zeugnisberichtigung durch, wenn das Zeugnis nicht Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten entspricht.
CHARTERRECHT
Arbeitszeugnisse und Zeugnisberichtigung
Ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft entscheidend. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte negative Formulierungen und setzt gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Zeugnisberichtigung durch, wenn das Zeugnis nicht Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten entspricht.
ARBEITGEBER
Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Anklam und Vorpommern
Rechtsanwalt Fischer berät nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen in der Region. Die Beratung umfasst: - Gestaltung von Arbeitsverträgen: rechtssichere Formulierung von Befristungen, Probezeiten, Versetzungsklauseln und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. - Vorbereitung von Kündigungen: Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen, Anhörung des Betriebsrats, Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen. - Abmahnungen: Formulierung wirksamer Abmahnungen als Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. - Betriebsvereinbarungen: Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Homeoffice und Vergütung.
VOR ORT
Arbeitsrecht in Anklam – Regionale Expertise vor den Arbeitsgerichten
Die Kanzlei Matthias Fischer vertritt Mandanten regelmäßig vor den Arbeitsgerichten in Stralsund (zuständig für den Raum Anklam, Wolgast und Greifswald) und Neubrandenburg. Rechtsanwalt Fischer kennt die Spruchpraxis der örtlichen Richter, die üblichen Vergleichsquoten und die regionalen Besonderheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern. Diese lokale Erfahrung verschafft Ihnen einen echten Vorteil. Während überregionale Kanzleien oder Online-Rechtsportale nur allgemeine Empfehlungen geben, weiß Rechtsanwalt Fischer aus jahrelanger Praxis, welche Strategien vor den hiesigen Gerichten zum Erfolg führen. Mandanten aus Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin, Neubrandenburg sowie von den Inseln Usedom und Rügen erreichen die Kanzlei bequem. Wer den Weg sparen möchte, nutzt die vollständig digitale Beratung per Videokonferenz.
ABLAUF
Ablauf einer arbeitsrechtlichen Beratung
Schritt 1
Sofortkontakt. Rufen Sie an oder nutzen Sie das Online-Formular. Bei Kündigungen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Termin.
Schritt 2
Prüfung der Kündigung. Rechtsanwalt Fischer analysiert Ihre Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag und die Begleitumstände. Sie bekommen eine klare Einschätzung: Ist die Kündigung angreifbar? Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Schritt 3
Strategie. Gemeinsam entscheiden Sie, ob die Kanzlei Kündigungsschutzklage erhebt, eine Abfindung verhandelt oder einen anderen Weg einschlägt.
Schritt 4
Vertretung. Die Kanzlei übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Arbeitgeber und vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht.
KOSTEN
Kosten im Arbeitsrecht – Was Sie wissen müssen
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz gilt eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ein Kostenrisiko durch die Gegenseite besteht also nicht. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der im Arbeitsrecht in der Regel drei Bruttomonatsgehälter beträgt (bei Kündigungsschutzklagen). Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro liegen die Anwaltskosten für die erste Instanz bei rund 2.400 Euro.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Kündigungsschutzklage & Kündigungsschutz in Anklam
Eine Kündigung stellt Arbeitnehmer vor existenzielle Fragen. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Sie konsequent im Kündigungsschutzverfahren, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine maximale Abfindung für Sie durchzusetzen.
Details ansehen
Abfindung bei Kündigung verhandeln in Anklam
Es gibt im deutschen Recht keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Mit strategischem Verhandlungsgeschick und fundierter Prozesserfahrung setze ich Ihre Ansprüche auf eine angemessene Abfindung erfolgreich durch.
Details ansehen
Lohn einklagen & Lohnverzug in Anklam
Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlt, Überstunden nicht vergütet oder Urlaubsabgeltungen verweigert, ist schnelles Handeln gefragt. Ich setze Ihre berechtigten Gehaltsansprüche konsequent und gerichtlich durch.
Details ansehen
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie exakt drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Diese Frist gehört zu den strengsten im deutschen Recht und lässt sich nur in absoluten Ausnahmefällen nachträglich verlängern, etwa bei einer schweren Erkrankung, die jede Kontaktaufnahme unmöglich machte. Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie grob rechtswidrig war. Rechtsanwalt Fischer rät daher, sich unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung anwaltlich beraten zu lassen. In der Kanzlei in Anklam erhalten Sie in dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden einen Termin.
Habe ich bei einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung kennt das deutsche Arbeitsrecht grundsätzlich nicht. In der Praxis enden jedoch etwa 70 bis 80 Prozent aller Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich, in dem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Als Orientierung dient die sogenannte Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Verhandlungsgeschick und Einzelfall kann die Summe deutlich höher oder niedriger ausfallen. Rechtsanwalt Fischer verhandelt regelmäßig Abfindungen vor den Arbeitsgerichten in Stralsund und Neubrandenburg.
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht in Anklam?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert Ihres Falls. Bei einer Kündigungsschutzklage mit einem Streitwert von drei Bruttomonatsgehältern (etwa 9.000 Euro bei 3.000 Euro Bruttogehalt) betragen die Anwaltskosten für die erste Instanz rund 2.400 Euro. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese die Kosten in der Regel vollständig. Rechtsanwalt Fischer klärt die Deckungszusage vor Mandatsübernahme für Sie.
Kann mein Arbeitgeber mich in der Probezeit einfach kündigen?
Während der Probezeit (maximal sechs Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, und das Kündigungsschutzgesetz findet in der Regel noch keine Anwendung. Grenzenlos ist eine Kündigung in der Probezeit aber nicht: Sie darf nicht sittenwidrig sein, nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und nicht treuwidrig erfolgen. Auch der besondere Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder gilt bereits in der Probezeit. Rechtsanwalt Fischer prüft auch Probezeitkündigungen auf ihre Wirksamkeit.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn mein Chef mir einen vorlegt?
Nein, zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag sind Sie in keinem Fall verpflichtet. Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Unterschreiben Sie nicht unter Druck oder in Eile – nehmen Sie sich Bedenkzeit und lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen. Ein vorschnell unterschriebener Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen führen. Rechtsanwalt Fischer prüft Aufhebungsverträge und verhandelt bessere Konditionen für Sie.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
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