
RECHTSGEBIET
Anwalt für Verkehrsrecht in Anklam
Schnelle und unkomplizierte Regulierung von Autounfällen, Durchsetzung von Schadensersatz und Vertretung bei Bußgeldern und Fahrverboten.
Verkehrsrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Verkehrsrecht in Anklam – Unfallregulierung & Schadensersatz
Ein Verkehrsunfall trifft Sie meist unvorbereitet, und die anschließende Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung verläuft selten reibungslos. Versicherungen kürzen berechtigte Ansprüche regelmäßig oder lehnen sie ganz ab. Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Anklam sorgt Rechtsanwalt Matthias Fischer dafür, dass Sie nach einem Unfall alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen: vollständig und ohne Abstriche. Der Schwerpunkt der Kanzlei im Verkehrsrecht liegt auf der Unfallschadensregulierung: Reparaturkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und alle weiteren unfallbedingten Schäden. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, auch die Ihres Anwalts. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für Sie in diesem Fall vollständig kostenfrei. Rechtsanwalt Fischer vertritt Unfallopfer in Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin, Neubrandenburg und der gesamten Region Vorpommern. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam setzt seit vielen Jahren Schadensersatzansprüche gegenüber allen großen Versicherungsgesellschaften durch und kennt deren typische Kürzungsstrategien genau.

Schnelle Schadensregulierung nach dem Unfall

Mobil bleiben – Bußgeld und Fahrverbot abwehren
Rechtsanwalt Matthias Fischer setzt Ihre Ansprüche im Verkehrsrecht durch – von der Unfallregulierung bis zur Abwehr von Bußgeldern und Fahrverboten.
UNFALLREGULIERUNG
Komplette Unfallschadensregulierung
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter umfangreiche Ansprüche gegen den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Fischer setzt folgende Ansprüche für Sie durch: - Reparaturkosten: Vollständige Erstattung der Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten, auch bei fiktiver Abrechnung ohne tatsächliche Reparatur. - Wertminderung: Technische und merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall. - Mietwagen oder Nutzungsausfall: Erstattung der Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur. - Sachverständigenkosten: Die Kosten für ein unabhängiges Schadensgutachten trägt die gegnerische Versicherung. - An- und Abmeldekosten: Bei Totalschaden Erstattung der Kosten für Ab- und Anmeldung des Ersatzfahrzeugs. - Unkostenpauschale: Pauschale für unfallbedingte Aufwendungen (Porto, Telefon, Fahrten).
SCHMERZENSGELD
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Bei Personenschäden steht Ihnen Schmerzensgeld zu, von der leichten HWS-Distorsion (Schleudertrauma) bis zu schweren Verletzungen. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung und den Auswirkungen auf Ihre Lebensführung. Rechtsanwalt Fischer kennt die aktuelle Schmerzensgeldrechtsprechung und setzt realistische, aber ambitionierte Forderungen durch. Dabei arbeitet die Kanzlei eng mit Unfallmedizinern und Gutachtern zusammen, um Ihre Verletzungen und deren Folgen umfassend zu dokumentieren. So lässt sich Ihr Schmerzensgeld nach dem Unfall belastbar begründen.
FIKTIVE ABRECHNUNG
Fiktive Schadensabrechnung nach Gutachten
Sie möchten Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht oder nicht vollständig reparieren lassen? Die fiktive Abrechnung erlaubt es Ihnen, sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen zu lassen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu müssen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu den Voraussetzungen und Grenzen der fiktiven Abrechnung und setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.
TEILSCHULD
Regulierung bei Teilschuld und Quotierung
Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig. Bei Mitschuld (Quotierung) kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche anteilig. Rechtsanwalt Fischer prüft die Haftungsquote anhand der Unfallumstände, der Polizeiakte und gegebenenfalls eines unfallanalytischen Gutachtens und setzt eine für Sie günstige Quote durch.
TOTALSCHADEN
Totalschaden und Abrechnung auf Totalschadenbasis
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Rechtsanwalt Fischer prüft die Bewertung der Versicherung kritisch und stellt sicher, dass weder der Wiederbeschaffungswert zu niedrig noch der Restwert zu hoch angesetzt wird.
CHARTERRECHT
Totalschaden und Abrechnung auf Totalschadenbasis
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Rechtsanwalt Fischer prüft die Bewertung der Versicherung kritisch und stellt sicher, dass weder der Wiederbeschaffungswert zu niedrig noch der Restwert zu hoch angesetzt wird.
IHR VORTEIL
Verkehrsrecht in Anklam – Warum ein eigener Anwalt wichtig ist
Viele Unfallgeschädigte regulieren ihren Schaden direkt mit der gegnerischen Versicherung und verschenken dabei bares Geld. Versicherungen sind wirtschaftliche Unternehmen und wollen ihre Schadenszahlungen niedrig halten. Zu den typischen Kürzungsstrategien zählen: - Verweis auf günstigere Werkstätten: Die Versicherung verweist auf freie Werkstätten statt auf die Markenwerkstatt. - Kürzung der Mietwagenkosten: Angeblich überhöhte Mietwagenpreise werden auf den „Normaltarif" gekürzt. - Ablehnung der Wertminderung: Die merkantile Wertminderung wird pauschal bestritten. - Niedrige Schmerzensgeldangebote: Erste Angebote liegen regelmäßig 30 bis 50 % unter dem, was gerichtlich durchsetzbar wäre. Rechtsanwalt Fischer kennt diese Strategien und begegnet ihnen mit fundierten Gegenargumenten, aktueller Rechtsprechung und, wenn nötig, einer Klage vor dem zuständigen Gericht.
BUSSGELD
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Neben der Unfallregulierung berät Rechtsanwalt Fischer auch bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und Punkten in Flensburg. Die Kanzlei prüft Ihren Bußgeldbescheid auf formelle und materielle Fehler und sagt Ihnen offen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
ABLAUF
Ablauf der Unfallregulierung mit Rechtsanwalt Fischer
Schritt 1
Unfallmeldung. Kontaktieren Sie die Kanzlei unmittelbar nach dem Unfall, telefonisch oder über das Online-Formular. Übermitteln Sie Unfallbericht, Fotos und Kontaktdaten der Beteiligten.
Schritt 2
Gutachten. Rechtsanwalt Fischer beauftragt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens (die Kosten trägt die Gegenseite).
Schritt 3
Anspruchsschreiben. Die Kanzlei beziffert sämtliche Ansprüche und fordert die gegnerische Versicherung zur Regulierung auf.
Schritt 4
Verhandlung und Durchsetzung. Bei Kürzungen oder Ablehnungen verhandelt Rechtsanwalt Fischer mit der Versicherung oder erhebt Klage vor dem zuständigen Gericht.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Unfallregulierung & Schadensersatz nach Unfall in Anklam
Nach einem Verkehrsunfall versuchen gegnerische Versicherungen konsequent, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Ich übernehme die komplette Schadensregulierung für Sie – schnell, unkompliziert und für Sie bei unverschuldetem Unfall völlig kostenfrei.
Details ansehen
Bußgeldbescheid & Anhörungsbogen abwehren in Anklam
Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder Rotlichtverstoß droht oft mit hohen Geldbußen und Punkten in Flensburg. Ich prüfe Ihren Bescheid auf Messfehler und lege form- und fristgerecht Einspruch ein.
Details ansehen
Fahrverbot abwenden & Punkte in Flensburg in Anklam
Ein Fahrverbot bedroht oft die berufliche Existenz. Ich prüfe alle rechtlichen Möglichkeiten, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden, die Vollstreckung zeitlich zu verschieben oder das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
Details ansehen
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten erstatten, auch die Ihres Anwalts. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für Sie als Geschädigter daher vollständig kostenfrei. Rechtsanwalt Fischer rechnet seine Gebühren direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie gehen nicht in Vorleistung. Dieses Recht auf einen eigenen Anwalt besteht unabhängig davon, ob Sie eine eigene Rechtsschutzversicherung haben.
Wie hoch ist mein Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Art und Schwere Ihrer Verletzungen ab. Für ein leichtes Schleudertrauma (HWS-Distorsion Grad I) werden typischerweise 500 bis 1.500 Euro zugesprochen. Bei einem Armbruch liegen die Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro, bei schweren Wirbelsäulenverletzungen können es 50.000 Euro und mehr sein. Rechtsanwalt Fischer orientiert sich an der aktuellen Schmerzensgeldtabelle und an der Rechtsprechung der Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern, um eine realistische und durchsetzbare Forderung zu beziffern.
Muss ich mein Auto in der Werkstatt reparieren lassen oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Sie haben das Recht auf eine fiktive Abrechnung: Sie können sich die Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten auszahlen lassen, ohne die Reparatur tatsächlich durchzuführen. Allerdings erhalten Sie bei fiktiver Abrechnung keine Mehrwertsteuer (diese wird nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet) und keinen Mietwagen für die Reparaturdauer. Ob eine fiktive Abrechnung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu allen Optionen und ihren finanziellen Auswirkungen.
Brauche ich nach einem Unfall ein eigenes Gutachten oder reicht der Kostenvoranschlag?
Bei Schäden über etwa 750 Euro empfiehlt Rechtsanwalt Fischer grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Ein Gutachten dokumentiert den Schaden umfassend (inklusive Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert) und ist vor Gericht deutlich beweiskräftiger als ein bloßer Kostenvoranschlag. Die Kosten des Gutachtens trägt die gegnerische Versicherung. Bei Bagatellschäden unter 750 Euro reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag aus.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

RECHTSGEBIET
Anwalt für Verkehrsrecht in Anklam
Schnelle und unkomplizierte Regulierung von Autounfällen, Durchsetzung von Schadensersatz und Vertretung bei Bußgeldern und Fahrverboten.
Verkehrsrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Verkehrsrecht in Anklam – Unfallregulierung & Schadensersatz
Ein Verkehrsunfall trifft Sie meist unvorbereitet, und die anschließende Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung verläuft selten reibungslos. Versicherungen kürzen berechtigte Ansprüche regelmäßig oder lehnen sie ganz ab. Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Anklam sorgt Rechtsanwalt Matthias Fischer dafür, dass Sie nach einem Unfall alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen: vollständig und ohne Abstriche. Der Schwerpunkt der Kanzlei im Verkehrsrecht liegt auf der Unfallschadensregulierung: Reparaturkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und alle weiteren unfallbedingten Schäden. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, auch die Ihres Anwalts. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für Sie in diesem Fall vollständig kostenfrei. Rechtsanwalt Fischer vertritt Unfallopfer in Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin, Neubrandenburg und der gesamten Region Vorpommern. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam setzt seit vielen Jahren Schadensersatzansprüche gegenüber allen großen Versicherungsgesellschaften durch und kennt deren typische Kürzungsstrategien genau.

Schnelle Schadensregulierung nach dem Unfall

Mobil bleiben – Bußgeld und Fahrverbot abwehren
Rechtsanwalt Matthias Fischer setzt Ihre Ansprüche im Verkehrsrecht durch – von der Unfallregulierung bis zur Abwehr von Bußgeldern und Fahrverboten.
UNFALLREGULIERUNG
Komplette Unfallschadensregulierung
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter umfangreiche Ansprüche gegen den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Fischer setzt folgende Ansprüche für Sie durch: - Reparaturkosten: Vollständige Erstattung der Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten, auch bei fiktiver Abrechnung ohne tatsächliche Reparatur. - Wertminderung: Technische und merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall. - Mietwagen oder Nutzungsausfall: Erstattung der Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur. - Sachverständigenkosten: Die Kosten für ein unabhängiges Schadensgutachten trägt die gegnerische Versicherung. - An- und Abmeldekosten: Bei Totalschaden Erstattung der Kosten für Ab- und Anmeldung des Ersatzfahrzeugs. - Unkostenpauschale: Pauschale für unfallbedingte Aufwendungen (Porto, Telefon, Fahrten).
SCHMERZENSGELD
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Bei Personenschäden steht Ihnen Schmerzensgeld zu, von der leichten HWS-Distorsion (Schleudertrauma) bis zu schweren Verletzungen. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung und den Auswirkungen auf Ihre Lebensführung. Rechtsanwalt Fischer kennt die aktuelle Schmerzensgeldrechtsprechung und setzt realistische, aber ambitionierte Forderungen durch. Dabei arbeitet die Kanzlei eng mit Unfallmedizinern und Gutachtern zusammen, um Ihre Verletzungen und deren Folgen umfassend zu dokumentieren. So lässt sich Ihr Schmerzensgeld nach dem Unfall belastbar begründen.
FIKTIVE ABRECHNUNG
Fiktive Schadensabrechnung nach Gutachten
Sie möchten Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht oder nicht vollständig reparieren lassen? Die fiktive Abrechnung erlaubt es Ihnen, sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen zu lassen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu müssen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu den Voraussetzungen und Grenzen der fiktiven Abrechnung und setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.
TEILSCHULD
Regulierung bei Teilschuld und Quotierung
Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig. Bei Mitschuld (Quotierung) kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche anteilig. Rechtsanwalt Fischer prüft die Haftungsquote anhand der Unfallumstände, der Polizeiakte und gegebenenfalls eines unfallanalytischen Gutachtens und setzt eine für Sie günstige Quote durch.
TOTALSCHADEN
Totalschaden und Abrechnung auf Totalschadenbasis
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Rechtsanwalt Fischer prüft die Bewertung der Versicherung kritisch und stellt sicher, dass weder der Wiederbeschaffungswert zu niedrig noch der Restwert zu hoch angesetzt wird.
CHARTERRECHT
Totalschaden und Abrechnung auf Totalschadenbasis
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Rechtsanwalt Fischer prüft die Bewertung der Versicherung kritisch und stellt sicher, dass weder der Wiederbeschaffungswert zu niedrig noch der Restwert zu hoch angesetzt wird.
IHR VORTEIL
Verkehrsrecht in Anklam – Warum ein eigener Anwalt wichtig ist
Viele Unfallgeschädigte regulieren ihren Schaden direkt mit der gegnerischen Versicherung und verschenken dabei bares Geld. Versicherungen sind wirtschaftliche Unternehmen und wollen ihre Schadenszahlungen niedrig halten. Zu den typischen Kürzungsstrategien zählen: - Verweis auf günstigere Werkstätten: Die Versicherung verweist auf freie Werkstätten statt auf die Markenwerkstatt. - Kürzung der Mietwagenkosten: Angeblich überhöhte Mietwagenpreise werden auf den „Normaltarif" gekürzt. - Ablehnung der Wertminderung: Die merkantile Wertminderung wird pauschal bestritten. - Niedrige Schmerzensgeldangebote: Erste Angebote liegen regelmäßig 30 bis 50 % unter dem, was gerichtlich durchsetzbar wäre. Rechtsanwalt Fischer kennt diese Strategien und begegnet ihnen mit fundierten Gegenargumenten, aktueller Rechtsprechung und, wenn nötig, einer Klage vor dem zuständigen Gericht.
BUSSGELD
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Neben der Unfallregulierung berät Rechtsanwalt Fischer auch bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und Punkten in Flensburg. Die Kanzlei prüft Ihren Bußgeldbescheid auf formelle und materielle Fehler und sagt Ihnen offen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
ABLAUF
Ablauf der Unfallregulierung mit Rechtsanwalt Fischer
Schritt 1
Unfallmeldung. Kontaktieren Sie die Kanzlei unmittelbar nach dem Unfall, telefonisch oder über das Online-Formular. Übermitteln Sie Unfallbericht, Fotos und Kontaktdaten der Beteiligten.
Schritt 2
Gutachten. Rechtsanwalt Fischer beauftragt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens (die Kosten trägt die Gegenseite).
Schritt 3
Anspruchsschreiben. Die Kanzlei beziffert sämtliche Ansprüche und fordert die gegnerische Versicherung zur Regulierung auf.
Schritt 4
Verhandlung und Durchsetzung. Bei Kürzungen oder Ablehnungen verhandelt Rechtsanwalt Fischer mit der Versicherung oder erhebt Klage vor dem zuständigen Gericht.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Unfallregulierung & Schadensersatz nach Unfall in Anklam
Nach einem Verkehrsunfall versuchen gegnerische Versicherungen konsequent, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Ich übernehme die komplette Schadensregulierung für Sie – schnell, unkompliziert und für Sie bei unverschuldetem Unfall völlig kostenfrei.
Details ansehen
Bußgeldbescheid & Anhörungsbogen abwehren in Anklam
Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder Rotlichtverstoß droht oft mit hohen Geldbußen und Punkten in Flensburg. Ich prüfe Ihren Bescheid auf Messfehler und lege form- und fristgerecht Einspruch ein.
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Fahrverbot abwenden & Punkte in Flensburg in Anklam
Ein Fahrverbot bedroht oft die berufliche Existenz. Ich prüfe alle rechtlichen Möglichkeiten, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden, die Vollstreckung zeitlich zu verschieben oder das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
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HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten erstatten, auch die Ihres Anwalts. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für Sie als Geschädigter daher vollständig kostenfrei. Rechtsanwalt Fischer rechnet seine Gebühren direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie gehen nicht in Vorleistung. Dieses Recht auf einen eigenen Anwalt besteht unabhängig davon, ob Sie eine eigene Rechtsschutzversicherung haben.
Wie hoch ist mein Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Art und Schwere Ihrer Verletzungen ab. Für ein leichtes Schleudertrauma (HWS-Distorsion Grad I) werden typischerweise 500 bis 1.500 Euro zugesprochen. Bei einem Armbruch liegen die Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro, bei schweren Wirbelsäulenverletzungen können es 50.000 Euro und mehr sein. Rechtsanwalt Fischer orientiert sich an der aktuellen Schmerzensgeldtabelle und an der Rechtsprechung der Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern, um eine realistische und durchsetzbare Forderung zu beziffern.
Muss ich mein Auto in der Werkstatt reparieren lassen oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen?
Sie haben das Recht auf eine fiktive Abrechnung: Sie können sich die Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten auszahlen lassen, ohne die Reparatur tatsächlich durchzuführen. Allerdings erhalten Sie bei fiktiver Abrechnung keine Mehrwertsteuer (diese wird nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet) und keinen Mietwagen für die Reparaturdauer. Ob eine fiktive Abrechnung für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu allen Optionen und ihren finanziellen Auswirkungen.
Brauche ich nach einem Unfall ein eigenes Gutachten oder reicht der Kostenvoranschlag?
Bei Schäden über etwa 750 Euro empfiehlt Rechtsanwalt Fischer grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Ein Gutachten dokumentiert den Schaden umfassend (inklusive Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert) und ist vor Gericht deutlich beweiskräftiger als ein bloßer Kostenvoranschlag. Die Kosten des Gutachtens trägt die gegnerische Versicherung. Bei Bagatellschäden unter 750 Euro reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag aus.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

RECHTSGEBIET
Anwalt für Verkehrsrecht in Anklam
Schnelle und unkomplizierte Regulierung von Autounfällen, Durchsetzung von Schadensersatz und Vertretung bei Bußgeldern und Fahrverboten.
Verkehrsrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Verkehrsrecht in Anklam – Unfallregulierung & Schadensersatz
Ein Verkehrsunfall trifft Sie meist unvorbereitet, und die anschließende Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung verläuft selten reibungslos. Versicherungen kürzen berechtigte Ansprüche regelmäßig oder lehnen sie ganz ab. Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Anklam sorgt Rechtsanwalt Matthias Fischer dafür, dass Sie nach einem Unfall alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen: vollständig und ohne Abstriche. Der Schwerpunkt der Kanzlei im Verkehrsrecht liegt auf der Unfallschadensregulierung: Reparaturkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und alle weiteren unfallbedingten Schäden. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, auch die Ihres Anwalts. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für Sie in diesem Fall vollständig kostenfrei. Rechtsanwalt Fischer vertritt Unfallopfer in Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin, Neubrandenburg und der gesamten Region Vorpommern. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam setzt seit vielen Jahren Schadensersatzansprüche gegenüber allen großen Versicherungsgesellschaften durch und kennt deren typische Kürzungsstrategien genau.

Schnelle Schadensregulierung nach dem Unfall

Mobil bleiben – Bußgeld und Fahrverbot abwehren
Rechtsanwalt Matthias Fischer setzt Ihre Ansprüche im Verkehrsrecht durch – von der Unfallregulierung bis zur Abwehr von Bußgeldern und Fahrverboten.
UNFALLREGULIERUNG
Komplette Unfallschadensregulierung
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter umfangreiche Ansprüche gegen den Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Fischer setzt folgende Ansprüche für Sie durch: - Reparaturkosten: Vollständige Erstattung der Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten, auch bei fiktiver Abrechnung ohne tatsächliche Reparatur. - Wertminderung: Technische und merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall. - Mietwagen oder Nutzungsausfall: Erstattung der Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur. - Sachverständigenkosten: Die Kosten für ein unabhängiges Schadensgutachten trägt die gegnerische Versicherung. - An- und Abmeldekosten: Bei Totalschaden Erstattung der Kosten für Ab- und Anmeldung des Ersatzfahrzeugs. - Unkostenpauschale: Pauschale für unfallbedingte Aufwendungen (Porto, Telefon, Fahrten).
SCHMERZENSGELD
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Bei Personenschäden steht Ihnen Schmerzensgeld zu, von der leichten HWS-Distorsion (Schleudertrauma) bis zu schweren Verletzungen. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung und den Auswirkungen auf Ihre Lebensführung. Rechtsanwalt Fischer kennt die aktuelle Schmerzensgeldrechtsprechung und setzt realistische, aber ambitionierte Forderungen durch. Dabei arbeitet die Kanzlei eng mit Unfallmedizinern und Gutachtern zusammen, um Ihre Verletzungen und deren Folgen umfassend zu dokumentieren. So lässt sich Ihr Schmerzensgeld nach dem Unfall belastbar begründen.
FIKTIVE ABRECHNUNG
Fiktive Schadensabrechnung nach Gutachten
Sie möchten Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht oder nicht vollständig reparieren lassen? Die fiktive Abrechnung erlaubt es Ihnen, sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen zu lassen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu müssen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu den Voraussetzungen und Grenzen der fiktiven Abrechnung und setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.
TEILSCHULD
Regulierung bei Teilschuld und Quotierung
Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig. Bei Mitschuld (Quotierung) kürzt die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche anteilig. Rechtsanwalt Fischer prüft die Haftungsquote anhand der Unfallumstände, der Polizeiakte und gegebenenfalls eines unfallanalytischen Gutachtens und setzt eine für Sie günstige Quote durch.
TOTALSCHADEN
Totalschaden und Abrechnung auf Totalschadenbasis
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Rechtsanwalt Fischer prüft die Bewertung der Versicherung kritisch und stellt sicher, dass weder der Wiederbeschaffungswert zu niedrig noch der Restwert zu hoch angesetzt wird.
CHARTERRECHT
Totalschaden und Abrechnung auf Totalschadenbasis
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Rechtsanwalt Fischer prüft die Bewertung der Versicherung kritisch und stellt sicher, dass weder der Wiederbeschaffungswert zu niedrig noch der Restwert zu hoch angesetzt wird.
IHR VORTEIL
Verkehrsrecht in Anklam – Warum ein eigener Anwalt wichtig ist
Viele Unfallgeschädigte regulieren ihren Schaden direkt mit der gegnerischen Versicherung und verschenken dabei bares Geld. Versicherungen sind wirtschaftliche Unternehmen und wollen ihre Schadenszahlungen niedrig halten. Zu den typischen Kürzungsstrategien zählen: - Verweis auf günstigere Werkstätten: Die Versicherung verweist auf freie Werkstätten statt auf die Markenwerkstatt. - Kürzung der Mietwagenkosten: Angeblich überhöhte Mietwagenpreise werden auf den „Normaltarif" gekürzt. - Ablehnung der Wertminderung: Die merkantile Wertminderung wird pauschal bestritten. - Niedrige Schmerzensgeldangebote: Erste Angebote liegen regelmäßig 30 bis 50 % unter dem, was gerichtlich durchsetzbar wäre. Rechtsanwalt Fischer kennt diese Strategien und begegnet ihnen mit fundierten Gegenargumenten, aktueller Rechtsprechung und, wenn nötig, einer Klage vor dem zuständigen Gericht.
BUSSGELD
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Neben der Unfallregulierung berät Rechtsanwalt Fischer auch bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und Punkten in Flensburg. Die Kanzlei prüft Ihren Bußgeldbescheid auf formelle und materielle Fehler und sagt Ihnen offen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
ABLAUF
Ablauf der Unfallregulierung mit Rechtsanwalt Fischer
Schritt 1
Unfallmeldung. Kontaktieren Sie die Kanzlei unmittelbar nach dem Unfall, telefonisch oder über das Online-Formular. Übermitteln Sie Unfallbericht, Fotos und Kontaktdaten der Beteiligten.
Schritt 2
Gutachten. Rechtsanwalt Fischer beauftragt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens (die Kosten trägt die Gegenseite).
Schritt 3
Anspruchsschreiben. Die Kanzlei beziffert sämtliche Ansprüche und fordert die gegnerische Versicherung zur Regulierung auf.
Schritt 4
Verhandlung und Durchsetzung. Bei Kürzungen oder Ablehnungen verhandelt Rechtsanwalt Fischer mit der Versicherung oder erhebt Klage vor dem zuständigen Gericht.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Unfallregulierung & Schadensersatz nach Unfall in Anklam
Nach einem Verkehrsunfall versuchen gegnerische Versicherungen konsequent, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Ich übernehme die komplette Schadensregulierung für Sie – schnell, unkompliziert und für Sie bei unverschuldetem Unfall völlig kostenfrei.
Details ansehen
Bußgeldbescheid & Anhörungsbogen abwehren in Anklam
Ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder Rotlichtverstoß droht oft mit hohen Geldbußen und Punkten in Flensburg. Ich prüfe Ihren Bescheid auf Messfehler und lege form- und fristgerecht Einspruch ein.
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Fahrverbot abwenden & Punkte in Flensburg in Anklam
Ein Fahrverbot bedroht oft die berufliche Existenz. Ich prüfe alle rechtlichen Möglichkeiten, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden, die Vollstreckung zeitlich zu verschieben oder das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
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Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten erstatten, auch die Ihres Anwalts. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist für Sie als Geschädigter daher vollständig kostenfrei. Rechtsanwalt Fischer rechnet seine Gebühren direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie gehen nicht in Vorleistung. Dieses Recht auf einen eigenen Anwalt besteht unabhängig davon, ob Sie eine eigene Rechtsschutzversicherung haben.
Wie hoch ist mein Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall?
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von Art und Schwere Ihrer Verletzungen ab. Für ein leichtes Schleudertrauma (HWS-Distorsion Grad I) werden typischerweise 500 bis 1.500 Euro zugesprochen. Bei einem Armbruch liegen die Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro, bei schweren Wirbelsäulenverletzungen können es 50.000 Euro und mehr sein. Rechtsanwalt Fischer orientiert sich an der aktuellen Schmerzensgeldtabelle und an der Rechtsprechung der Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern, um eine realistische und durchsetzbare Forderung zu beziffern.
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ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam
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Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Bau- & Architektenrecht
Erbrecht
Familienrecht
Verkehrsrecht
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Yachtrecht & Bootsrecht
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