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Pflichtteil

Pflichtteil berechnen & einfordern in Anklam

Auch bei einer Enterbung hinterlässt das Gesetz nahen Angehörigen einen unentziehbaren Anspruch auf finanzielle Beteiligung am Nachlass. Ich setze Ihre Pflichtteilsansprüche konsequent durch oder wehre unberechtigte Forderungen für die Erben ab.

Pflichtteil

VORGEHEN

Wie setzen Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich durch?

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Um diesen erfolgreich einzufordern, gehen wir strategisch vor:

Auskunftsanspruch geltend machen

Wir fordern den Erben auf, ein vollständiges, notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen.

Wertermittlung durchsetzen

Bei Immobilien oder Unternehmen im Nachlass fordern wir die Erstellung von Sachverständigengutachten auf Kosten des Nachlasses.

Pflichtteilsergänzungsansprüche prüfen

Wir prüfen Schenkungen des Erblassers aus den letzten 10 Jahren, um den Anspruch zu erhöhen.

BERECHNUNG

Berechnung und Verjährung des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Anspruch verjährt unerbittlich in 3 Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Eine rechtzeitige Geltendmachung ist daher zwingend erforderlich.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler beim Pflichtteilsanspruch

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Verjährungsfrist versäumen

Wer die 3-Jahres-Frist verpasst, verliert seinen Pflichtteilsanspruch vollständig und unwiderruflich.

Schenkungen übersehen

Schenkungen des Erblassers vor seinem Tod erhöhen den Pflichtteil (Pflichtteilsergänzungsanspruch) und müssen ermittelt werden.

Auskunft ungeprüft glauben

Erben neigen dazu, den Nachlass kleinzurechnen. Ein privates Verzeichnis sollte stets kritisch hinterfragt werden.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Wann verjährt der Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der gesetzlichen Regelfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und Sie vom Erbfall und von der enterbenden Verfügung (dem Testament) erfahren haben. Bei einem Erbfall im Jahr 2023 verjährt der Anspruch somit am 31. Dezember 2026. Nach Ablauf dieser Frist können die Erben die Zahlung verweigern. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt daher, Ansprüche frühzeitig geltend zu machen.

Kann der Erblasser mir den Pflichtteil komplett entziehen?

Den Pflichtteil zu entziehen, ist nur unter extremen, gesetzlich streng geregelten Voraussetzungen möglich (§ 2333 BGB) – beispielsweise wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser, dessen Ehegatten oder Kindern nach dem Leben getrachtet, sich eines schweren Verbrechens gegen diese Personen schuldig gemacht oder seine gesetzliche Unterhaltspflicht böswillig verletzt hat. Eine bloße Entfremdung, ein Kontaktabbruch oder ein unliebsamer Lebenswandel reichen für eine Pflichtteilsentziehung niemals aus.

Was ist eine Stufenklage im Pflichtteilsrecht?

Die Stufenklage ist das typische gerichtliche Verfahren im Pflichtteilsrecht. Sie kombiniert mehrere Ansprüche in einer einzigen Klage: - 1. Stufe: Klage auf Auskunft (Vorlage des Nachlassverzeichnisses). - 2. Stufe: Klage auf Wertermittlung (Einholung von Gutachten). - 3. Stufe: Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (falls begründeter Zweifel an der Richtigkeit des Verzeichnisses besteht). - 4. Stufe: Klage auf Zahlung des sich ergebenden Geldbetrags. Der Vorteil: Sie müssen nicht für jeden Schritt ein neues Verfahren einleiten.

Muss ich den Pflichtteil versteuern?

Ja, auch der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftsteuer. Es gelten jedoch dieselben hohen Freibeträge wie bei einer regulären Erbschaft: Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten von 500.000 Euro. Erst wenn der ausgezahlte Pflichtteil diese Freibeträge übersteigt, fällt Erbschaftsteuer an. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zur steuerlichen Abwicklung des Pflichtteils.

Matthias Fischer

Ihr Rechtsanwalt in Anklam

Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

ANRUF

+49 3971 214960

ANSCHRIFT

Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Auch bei einer Enterbung hinterlässt das Gesetz nahen Angehörigen einen unentziehbaren Anspruch auf finanzielle Beteiligung am Nachlass. Ich setze Ihre Pflichtteilsansprüche konsequent durch oder wehre unberechtigte Forderungen für die Erben ab.

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VORGEHEN

Wie setzen Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich durch?

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Um diesen erfolgreich einzufordern, gehen wir strategisch vor:

Auskunftsanspruch geltend machen

Wir fordern den Erben auf, ein vollständiges, notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen.

Wertermittlung durchsetzen

Bei Immobilien oder Unternehmen im Nachlass fordern wir die Erstellung von Sachverständigengutachten auf Kosten des Nachlasses.

Pflichtteilsergänzungsansprüche prüfen

Wir prüfen Schenkungen des Erblassers aus den letzten 10 Jahren, um den Anspruch zu erhöhen.

BERECHNUNG

Berechnung und Verjährung des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Anspruch verjährt unerbittlich in 3 Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Eine rechtzeitige Geltendmachung ist daher zwingend erforderlich.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler beim Pflichtteilsanspruch

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Verjährungsfrist versäumen

Wer die 3-Jahres-Frist verpasst, verliert seinen Pflichtteilsanspruch vollständig und unwiderruflich.

Schenkungen übersehen

Schenkungen des Erblassers vor seinem Tod erhöhen den Pflichtteil (Pflichtteilsergänzungsanspruch) und müssen ermittelt werden.

Auskunft ungeprüft glauben

Erben neigen dazu, den Nachlass kleinzurechnen. Ein privates Verzeichnis sollte stets kritisch hinterfragt werden.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Wann verjährt der Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der gesetzlichen Regelfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und Sie vom Erbfall und von der enterbenden Verfügung (dem Testament) erfahren haben. Bei einem Erbfall im Jahr 2023 verjährt der Anspruch somit am 31. Dezember 2026. Nach Ablauf dieser Frist können die Erben die Zahlung verweigern. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt daher, Ansprüche frühzeitig geltend zu machen.

Kann der Erblasser mir den Pflichtteil komplett entziehen?

Den Pflichtteil zu entziehen, ist nur unter extremen, gesetzlich streng geregelten Voraussetzungen möglich (§ 2333 BGB) – beispielsweise wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser, dessen Ehegatten oder Kindern nach dem Leben getrachtet, sich eines schweren Verbrechens gegen diese Personen schuldig gemacht oder seine gesetzliche Unterhaltspflicht böswillig verletzt hat. Eine bloße Entfremdung, ein Kontaktabbruch oder ein unliebsamer Lebenswandel reichen für eine Pflichtteilsentziehung niemals aus.

Was ist eine Stufenklage im Pflichtteilsrecht?

Die Stufenklage ist das typische gerichtliche Verfahren im Pflichtteilsrecht. Sie kombiniert mehrere Ansprüche in einer einzigen Klage: - 1. Stufe: Klage auf Auskunft (Vorlage des Nachlassverzeichnisses). - 2. Stufe: Klage auf Wertermittlung (Einholung von Gutachten). - 3. Stufe: Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (falls begründeter Zweifel an der Richtigkeit des Verzeichnisses besteht). - 4. Stufe: Klage auf Zahlung des sich ergebenden Geldbetrags. Der Vorteil: Sie müssen nicht für jeden Schritt ein neues Verfahren einleiten.

Muss ich den Pflichtteil versteuern?

Ja, auch der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftsteuer. Es gelten jedoch dieselben hohen Freibeträge wie bei einer regulären Erbschaft: Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten von 500.000 Euro. Erst wenn der ausgezahlte Pflichtteil diese Freibeträge übersteigt, fällt Erbschaftsteuer an. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zur steuerlichen Abwicklung des Pflichtteils.

Pflichtteil

Pflichtteil berechnen & einfordern in Anklam

Auch bei einer Enterbung hinterlässt das Gesetz nahen Angehörigen einen unentziehbaren Anspruch auf finanzielle Beteiligung am Nachlass. Ich setze Ihre Pflichtteilsansprüche konsequent durch oder wehre unberechtigte Forderungen für die Erben ab.

Pflichtteil

VORGEHEN

Wie setzen Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich durch?

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Um diesen erfolgreich einzufordern, gehen wir strategisch vor:

Auskunftsanspruch geltend machen

Wir fordern den Erben auf, ein vollständiges, notarielles Nachlassverzeichnis vorzulegen.

Wertermittlung durchsetzen

Bei Immobilien oder Unternehmen im Nachlass fordern wir die Erstellung von Sachverständigengutachten auf Kosten des Nachlasses.

Pflichtteilsergänzungsansprüche prüfen

Wir prüfen Schenkungen des Erblassers aus den letzten 10 Jahren, um den Anspruch zu erhöhen.

BERECHNUNG

Berechnung und Verjährung des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Anspruch verjährt unerbittlich in 3 Jahren ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Eine rechtzeitige Geltendmachung ist daher zwingend erforderlich.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler beim Pflichtteilsanspruch

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Verjährungsfrist versäumen

Wer die 3-Jahres-Frist verpasst, verliert seinen Pflichtteilsanspruch vollständig und unwiderruflich.

Schenkungen übersehen

Schenkungen des Erblassers vor seinem Tod erhöhen den Pflichtteil (Pflichtteilsergänzungsanspruch) und müssen ermittelt werden.

Auskunft ungeprüft glauben

Erben neigen dazu, den Nachlass kleinzurechnen. Ein privates Verzeichnis sollte stets kritisch hinterfragt werden.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Wann verjährt der Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der gesetzlichen Regelfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist und Sie vom Erbfall und von der enterbenden Verfügung (dem Testament) erfahren haben. Bei einem Erbfall im Jahr 2023 verjährt der Anspruch somit am 31. Dezember 2026. Nach Ablauf dieser Frist können die Erben die Zahlung verweigern. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt daher, Ansprüche frühzeitig geltend zu machen.

Kann der Erblasser mir den Pflichtteil komplett entziehen?

Den Pflichtteil zu entziehen, ist nur unter extremen, gesetzlich streng geregelten Voraussetzungen möglich (§ 2333 BGB) – beispielsweise wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser, dessen Ehegatten oder Kindern nach dem Leben getrachtet, sich eines schweren Verbrechens gegen diese Personen schuldig gemacht oder seine gesetzliche Unterhaltspflicht böswillig verletzt hat. Eine bloße Entfremdung, ein Kontaktabbruch oder ein unliebsamer Lebenswandel reichen für eine Pflichtteilsentziehung niemals aus.

Was ist eine Stufenklage im Pflichtteilsrecht?

Die Stufenklage ist das typische gerichtliche Verfahren im Pflichtteilsrecht. Sie kombiniert mehrere Ansprüche in einer einzigen Klage: - 1. Stufe: Klage auf Auskunft (Vorlage des Nachlassverzeichnisses). - 2. Stufe: Klage auf Wertermittlung (Einholung von Gutachten). - 3. Stufe: Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (falls begründeter Zweifel an der Richtigkeit des Verzeichnisses besteht). - 4. Stufe: Klage auf Zahlung des sich ergebenden Geldbetrags. Der Vorteil: Sie müssen nicht für jeden Schritt ein neues Verfahren einleiten.

Muss ich den Pflichtteil versteuern?

Ja, auch der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftsteuer. Es gelten jedoch dieselben hohen Freibeträge wie bei einer regulären Erbschaft: Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten von 500.000 Euro. Erst wenn der ausgezahlte Pflichtteil diese Freibeträge übersteigt, fällt Erbschaftsteuer an. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zur steuerlichen Abwicklung des Pflichtteils.

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2026

Rechtsanwalt Matthias Fischer

Designed by innomove

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