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KOSTEN

Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Wonach sich meine Gebühren richten, was Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt und welche Unterstützung das Gesetz vorsieht, wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können.

Kurz gesagt

Abrechnung nach dem RVG, in der Regel nach dem Streitwert

Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutz­versicherung übernehme ich

Mit Beratungshilfeschein zahlen Sie nur 15,00 € an die Kanzlei

Kosten einer reinen Erstberatung gerne telefonisch erfragen

GRUNDLAGE DER ABRECHNUNG

Wonach sich meine Gebühren richten

In zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten richten sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Streitwert. Grundlage für die Gebührenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Auch in Bußgeld- und Strafsachen richtet sich die Vergütung nach dem RVG. In Einzelfällen können darüber hinaus Vergütungsvereinbarungen getroffen werden.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung?

Dann muss geklärt werden, ob Ihr Anliegen von dem Vertrag gedeckt ist. Die Abklärung dieser Frage mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich gerne für Sie.

Erteilt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, müssen Sie nur für eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung und für die Reisekosten des Rechtsanwalts selbst aufkommen.

OHNE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Wenn kein Versicherungsschutz besteht

Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie für sämtliche Kosten der anwaltlichen Tätigkeit selbst aufkommen. Über die Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren werde ich Sie vor Auftragserteilung gerne informieren.

Soweit eine Kostenerstattung durch den Verfahrensgegner in Betracht kommt, kümmere ich mich darum.

BERATUNGSHILFE & PROZESSKOSTENHILFE

Sie sind nicht in der Lage, die Beratungs- bzw. Prozesskosten selbst zu finanzieren?

Für diesen Fall sieht das Gesetz Ihre Unterstützung mithilfe eines Beratungshilfescheins – für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts – und der Prozess- / Verfahrenskostenhilfe im Falle der Notwendigkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor.

Beratungshilfeschein

Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie auf Antrag von dem für Sie zuständigen Amtsgericht. An den Rechtsanwalt müssen dann nur 15,00 € bezahlt werden.

Prozess- / Verfahrenskostenhilfe

Ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozess- / Verfahrenskostenhilfe vorliegen, prüfe ich gerne für Sie. Wegen der dafür erforderlichen Unterlagen können Sie sich gerne in meiner Kanzlei erkundigen.

ERSTBERATUNG

Kosten einer Erstberatung

Sollte das Mandat sich auf eine Erstberatung beschränken, können Sie die hierfür anfallenden Kosten gerne telefonisch erfragen. Rufen Sie mich an – ich sage Ihnen vorab, womit Sie rechnen müssen.

Zu ihrer Ersteinschätzung

Zögern Sie nicht, gerade bei Kündigungen oder Mängelrügen laufen strikte gesetzliche Fristen. Schildern Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich online.

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Schnelle Rückmeldung

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Oder schreiben Sie uns direkt eine E-Mail an

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Rechtsanwalt Matthias Fischer

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