Verkehrsrecht
Unfallregulierung

Unfallregulierung & Schadensersatz nach Unfall in Anklam

Nach einem Verkehrsunfall versuchen gegnerische Versicherungen konsequent, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Ich übernehme die komplette Schadensregulierung für Sie – schnell, unkompliziert und für Sie bei unverschuldetem Unfall völlig kostenfrei.

Verkehrsrecht

Unfallregulierung

VORGEHEN

Wie läuft eine erfolgreiche Unfallregulierung ab?

Geben Sie die Schadensabwicklung nicht in die Hände der gegnerischen Versicherung. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch:

Ansprüche vollständig erfassen

Wir fordern Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden ein.

Unabhängige Gutachter einschalten

Wir beauftragen einen freien Sachverständigen zur Ermittlung der tatsächlichen Schadenshöhe (keine Gutachter der Versicherung).

Korrespondenz übernehmen

Wir führen die gesamte Kommunikation mit Versicherungen, Werkstätten und Behörden, um Sie vollständig zu entlasten.

KOSTENÜBERNAHME

Kostenübernahme bei unverschuldetem Unfall

Tragen Sie keine Schuld am Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre gesamten Anwaltskosten gesetzlich vollständig übernehmen. Sie müssen somit keinen Cent für meine Vertretung selbst bezahlen.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler nach einem Verkehrsunfall

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Gegnerische Versicherung kontaktieren

Versicherer bieten oft schnelle 'Schadens-Service'-Pakete an, um Sie von eigenen Gutachtern und Anwälten fernzuhalten.

Schuldanerkenntnis unterschreiben

Unterschreiben Sie niemals Zusagen oder Schuldanerkenntnisse am Unfallort; das gefährdet Ihren Kaskoschutz.

Auf Kostenvoranschlag verlassen

Bei größeren Schäden übersieht ein Kostenvoranschlag oft verdeckte Mängel. Bestehen Sie stets auf ein echtes Gutachten.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Darf ich nach einem Unfall sofort einen Anwalt beauftragen?

Ja, Sie dürfen und sollten direkt nach dem Unfall einen Anwalt beauftragen. Sie müssen nicht erst abwarten, ob die gegnerische Versicherung den Schaden freiwillig reguliert oder sich querstellt. Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto geringer ist das Risiko, dass Sie Ihre Ansprüche durch unbedachte Äußerungen gegenüber der Versicherung schmälern. Rechtsanwalt Fischer übernimmt die Abwicklung ab dem ersten Tag für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen einem Totalschaden und einem Reparaturschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. In diesem Fall zahlt die Versicherung nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert aus. Eine Ausnahme gilt allein im Rahmen der sogenannten 130-Prozent-Grenze: Sie dürfen Ihr Auto dennoch reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug nachweislich mindestens weitere sechs Monate nutzen.

Wie wird das Schmerzensgeld nach einem Unfall berechnet?

Es gibt in Deutschland keine festen Tarife für Schmerzensgeld. Die Höhe wird im Einzelfall ermittelt und berücksichtigt verschiedene Faktoren: Schwere und Dauer der Verletzungen, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, verbleibende Dauerschäden, Alter des Verletzten und Grad des Verschuldens des Unfallgegners. Als Orientierung dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen (Sammlungen von Gerichtsurteilen). Rechtsanwalt Fischer ermittelt die für Sie vorteilhafteste Schmerzensgeldhöhe und setzt diese durch.

Was passiert, wenn der Unfallgegner im Ausland versichert ist?

Ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug (z. B. einem polnischen Lkw auf der A20) ist rechtlich besonders komplex. Die Abwicklung erfolgt in diesem Fall über das sogenannte Grüne-Karte-System und das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. Es wird ein deutsches Regulierungsbüro beauftragt, das den Schaden nach deutschem Recht abwickelt. Da diese Verfahren oft deutlich länger dauern und zusätzliche formale Hürden mit sich bringen, ist eine anwaltliche Vertretung hier unverzichtbar.

Matthias Fischer

Ihr Rechtsanwalt in Anklam

Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

ANRUF

+49 3971 214960

ANSCHRIFT

Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Nach einem Verkehrsunfall versuchen gegnerische Versicherungen konsequent, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Ich übernehme die komplette Schadensregulierung für Sie – schnell, unkompliziert und für Sie bei unverschuldetem Unfall völlig kostenfrei.

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Wie läuft eine erfolgreiche Unfallregulierung ab?

Geben Sie die Schadensabwicklung nicht in die Hände der gegnerischen Versicherung. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch:

Ansprüche vollständig erfassen

Wir fordern Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden ein.

Unabhängige Gutachter einschalten

Wir beauftragen einen freien Sachverständigen zur Ermittlung der tatsächlichen Schadenshöhe (keine Gutachter der Versicherung).

Korrespondenz übernehmen

Wir führen die gesamte Kommunikation mit Versicherungen, Werkstätten und Behörden, um Sie vollständig zu entlasten.

KOSTENÜBERNAHME

Kostenübernahme bei unverschuldetem Unfall

Tragen Sie keine Schuld am Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre gesamten Anwaltskosten gesetzlich vollständig übernehmen. Sie müssen somit keinen Cent für meine Vertretung selbst bezahlen.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler nach einem Verkehrsunfall

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Gegnerische Versicherung kontaktieren

Versicherer bieten oft schnelle 'Schadens-Service'-Pakete an, um Sie von eigenen Gutachtern und Anwälten fernzuhalten.

Schuldanerkenntnis unterschreiben

Unterschreiben Sie niemals Zusagen oder Schuldanerkenntnisse am Unfallort; das gefährdet Ihren Kaskoschutz.

Auf Kostenvoranschlag verlassen

Bei größeren Schäden übersieht ein Kostenvoranschlag oft verdeckte Mängel. Bestehen Sie stets auf ein echtes Gutachten.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Darf ich nach einem Unfall sofort einen Anwalt beauftragen?

Ja, Sie dürfen und sollten direkt nach dem Unfall einen Anwalt beauftragen. Sie müssen nicht erst abwarten, ob die gegnerische Versicherung den Schaden freiwillig reguliert oder sich querstellt. Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto geringer ist das Risiko, dass Sie Ihre Ansprüche durch unbedachte Äußerungen gegenüber der Versicherung schmälern. Rechtsanwalt Fischer übernimmt die Abwicklung ab dem ersten Tag für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen einem Totalschaden und einem Reparaturschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. In diesem Fall zahlt die Versicherung nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert aus. Eine Ausnahme gilt allein im Rahmen der sogenannten 130-Prozent-Grenze: Sie dürfen Ihr Auto dennoch reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug nachweislich mindestens weitere sechs Monate nutzen.

Wie wird das Schmerzensgeld nach einem Unfall berechnet?

Es gibt in Deutschland keine festen Tarife für Schmerzensgeld. Die Höhe wird im Einzelfall ermittelt und berücksichtigt verschiedene Faktoren: Schwere und Dauer der Verletzungen, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, verbleibende Dauerschäden, Alter des Verletzten und Grad des Verschuldens des Unfallgegners. Als Orientierung dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen (Sammlungen von Gerichtsurteilen). Rechtsanwalt Fischer ermittelt die für Sie vorteilhafteste Schmerzensgeldhöhe und setzt diese durch.

Was passiert, wenn der Unfallgegner im Ausland versichert ist?

Ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug (z. B. einem polnischen Lkw auf der A20) ist rechtlich besonders komplex. Die Abwicklung erfolgt in diesem Fall über das sogenannte Grüne-Karte-System und das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. Es wird ein deutsches Regulierungsbüro beauftragt, das den Schaden nach deutschem Recht abwickelt. Da diese Verfahren oft deutlich länger dauern und zusätzliche formale Hürden mit sich bringen, ist eine anwaltliche Vertretung hier unverzichtbar.

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Nach einem Verkehrsunfall versuchen gegnerische Versicherungen konsequent, berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Ich übernehme die komplette Schadensregulierung für Sie – schnell, unkompliziert und für Sie bei unverschuldetem Unfall völlig kostenfrei.

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VORGEHEN

Wie läuft eine erfolgreiche Unfallregulierung ab?

Geben Sie die Schadensabwicklung nicht in die Hände der gegnerischen Versicherung. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent durch:

Ansprüche vollständig erfassen

Wir fordern Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden ein.

Unabhängige Gutachter einschalten

Wir beauftragen einen freien Sachverständigen zur Ermittlung der tatsächlichen Schadenshöhe (keine Gutachter der Versicherung).

Korrespondenz übernehmen

Wir führen die gesamte Kommunikation mit Versicherungen, Werkstätten und Behörden, um Sie vollständig zu entlasten.

KOSTENÜBERNAHME

Kostenübernahme bei unverschuldetem Unfall

Tragen Sie keine Schuld am Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre gesamten Anwaltskosten gesetzlich vollständig übernehmen. Sie müssen somit keinen Cent für meine Vertretung selbst bezahlen.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler nach einem Verkehrsunfall

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Gegnerische Versicherung kontaktieren

Versicherer bieten oft schnelle 'Schadens-Service'-Pakete an, um Sie von eigenen Gutachtern und Anwälten fernzuhalten.

Schuldanerkenntnis unterschreiben

Unterschreiben Sie niemals Zusagen oder Schuldanerkenntnisse am Unfallort; das gefährdet Ihren Kaskoschutz.

Auf Kostenvoranschlag verlassen

Bei größeren Schäden übersieht ein Kostenvoranschlag oft verdeckte Mängel. Bestehen Sie stets auf ein echtes Gutachten.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Darf ich nach einem Unfall sofort einen Anwalt beauftragen?

Ja, Sie dürfen und sollten direkt nach dem Unfall einen Anwalt beauftragen. Sie müssen nicht erst abwarten, ob die gegnerische Versicherung den Schaden freiwillig reguliert oder sich querstellt. Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto geringer ist das Risiko, dass Sie Ihre Ansprüche durch unbedachte Äußerungen gegenüber der Versicherung schmälern. Rechtsanwalt Fischer übernimmt die Abwicklung ab dem ersten Tag für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen einem Totalschaden und einem Reparaturschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. In diesem Fall zahlt die Versicherung nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert aus. Eine Ausnahme gilt allein im Rahmen der sogenannten 130-Prozent-Grenze: Sie dürfen Ihr Auto dennoch reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug nachweislich mindestens weitere sechs Monate nutzen.

Wie wird das Schmerzensgeld nach einem Unfall berechnet?

Es gibt in Deutschland keine festen Tarife für Schmerzensgeld. Die Höhe wird im Einzelfall ermittelt und berücksichtigt verschiedene Faktoren: Schwere und Dauer der Verletzungen, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, verbleibende Dauerschäden, Alter des Verletzten und Grad des Verschuldens des Unfallgegners. Als Orientierung dienen sogenannte Schmerzensgeldtabellen (Sammlungen von Gerichtsurteilen). Rechtsanwalt Fischer ermittelt die für Sie vorteilhafteste Schmerzensgeldhöhe und setzt diese durch.

Was passiert, wenn der Unfallgegner im Ausland versichert ist?

Ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug (z. B. einem polnischen Lkw auf der A20) ist rechtlich besonders komplex. Die Abwicklung erfolgt in diesem Fall über das sogenannte Grüne-Karte-System und das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. Es wird ein deutsches Regulierungsbüro beauftragt, das den Schaden nach deutschem Recht abwickelt. Da diese Verfahren oft deutlich länger dauern und zusätzliche formale Hürden mit sich bringen, ist eine anwaltliche Vertretung hier unverzichtbar.

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2026

Rechtsanwalt Matthias Fischer

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