Arbeitsrecht
Bau- & Architektenrecht
Erbrecht
Familienrecht
Verkehrsrecht
Vertragsrecht
Yachtrecht & Bootsrecht

RECHTSGEBIET
Anwalt für Erbrecht in Anklam
Vorsorgende Beratung bei Testamentsgestaltung und einfühlsame, rechtlich präzise Begleitung bei Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsansprüchen.
Erbrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Erbrecht in Anklam – Testament, Pflichtteil & Erbauseinandersetzung
Der Verlust eines Angehörigen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Gerade dann brauchen erbrechtliche Fragen eine sachkundige und einfühlsame Hand. Rechtsanwalt Matthias Fischer ist Ihr erfahrener Anwalt für Erbrecht in Anklam und steht Ihnen in allen Angelegenheiten rund um Nachlass, Testament, Pflichtteil und Erbengemeinschaft zur Seite. Möchten Sie ein Testament rechtssicher gestalten, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden? Müssen Sie Ihren Pflichtteil gegenüber den Erben einfordern? Oder streben Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft die Auseinandersetzung des Nachlasses an? In jedem dieser Fälle begleitet Sie die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam mit über 25 Jahren Erfahrung im Erbrecht. Der demografische Wandel in Mecklenburg-Vorpommern lässt den Beratungsbedarf im Erbrecht stetig wachsen. Immobilien in Anklam, Wolgast, Greifswald und auf den Inseln Usedom und Rügen werden vererbt, Familienverhältnisse werden komplexer (Patchwork-Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften), und die gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht dem tatsächlichen Willen des Erblassers. Rechtsanwalt Fischer hilft Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen zu regeln – oder Ihre Rechte als Erbe durchzusetzen.

Testamente rechtssicher aufsetzen

Klare Regelungen für den Nachlass
Rechtsanwalt Matthias Fischer berät Sie im Erbrecht – von der rechtssicheren Testamentsgestaltung bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
TESTAMENT
Testamentsgestaltung und Nachlassplanung
Ein rechtssicheres Testament ist der beste Schutz vor Erbstreitigkeiten. Rechtsanwalt Fischer berät Sie umfassend zur Gestaltung Ihres letzten Willens: - Einzeltestament und gemeinschaftliches Testament: Formulierung klarer, rechtswirksamer Verfügungen, die Ihren Willen eindeutig abbilden. - Berliner Testament: Beratung zu den Vor- und Nachteilen des Berliner Testaments, insbesondere zur Bindungswirkung und zu den steuerlichen Konsequenzen. - Vor- und Nacherbschaft: Gestaltung komplexer Erbfolgen, bei denen das Vermögen zunächst einem Vorerben und später einem Nacherben zufallen soll. - Testamentsvollstreckung: Anordnung einer Testamentsvollstreckung zur Sicherung des Nachlasses und zur Umsetzung Ihres Willens. - Erbvertrag: Bindende erbrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten oder mit Dritten.
PFLICHTTEIL
Pflichtteilsrecht – Ansprüche einfordern oder abwehren
Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen (Kinder, Ehegatte, Eltern) eine Mindestbeteiligung am Nachlass – auch dann, wenn sie durch Testament enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Rechtsanwalt Fischer vertritt sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Erben bei der Abwehr überhöhter Pflichtteilsforderungen. Die Kanzlei berät Sie insbesondere zu: - Berechnung des Pflichtteilsanspruchs (inkl. Pflichtteilsergänzung bei lebzeitigen Schenkungen) - Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen gegenüber den Erben - Stundung des Pflichtteils bei Immobilienvermögen - Pflichtteilsverzichtsverträgen zur vorweggenommenen Erbfolge
ERBENGEMEINSCHAFT
Erbengemeinschaft – Auseinandersetzung und Streitbeilegung
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese Zwangsgemeinschaft führt häufig zu Konflikten, vor allem dann, wenn Immobilien zum Nachlass gehören und die Miterben unterschiedliche Vorstellungen von der Verwertung haben. Rechtsanwalt Fischer begleitet die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und sucht zunächst eine einvernehmliche Lösung. Gelingt diese nicht, vertritt die Kanzlei Ihre Interessen bei der Teilungsversteigerung von Immobilien, der Erbauseinandersetzungsklage oder der Abschichtung einzelner Miterben.
ERBSCHEIN
Erbscheinsverfahren und Nachlassgericht
Der Erbschein ist der amtliche Nachweis Ihrer Erbenstellung. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht, bei der Anfechtung fehlerhafter Erbscheine und bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren, wenn die Erbfolge streitig ist.
AUSSCHLAGUNG
Erbausschlagung und Nachlassinsolvenz
Nicht jedes Erbe ist ein Gewinn: Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie die Erbschaft innerhalb der sechswöchigen Frist ausschlagen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, und unterstützt Sie bei der fristgerechten Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
CHARTERRECHT
Erbausschlagung und Nachlassinsolvenz
Nicht jedes Erbe ist ein Gewinn: Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie die Erbschaft innerhalb der sechswöchigen Frist ausschlagen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, und unterstützt Sie bei der fristgerechten Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
VOR ORT
Erbrecht in Anklam – Regionale Expertise
Rechtsanwalt Fischer kennt die erbrechtlichen Besonderheiten der Region Vorpommern aus langjähriger Praxis. Viele Nachlässe in Anklam, Wolgast, Greifswald und auf den Inseln umfassen Immobilien, deren Bewertung und Verwertung genaue Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes erfordern. Die Kanzlei arbeitet mit erfahrenen Immobiliengutachtern und Steuerberatern in der Region zusammen, um Sie im Erbrecht umfassend zu beraten – von der Bewertung des Nachlasses über die steuerliche Optimierung bis zur grundbuchrechtlichen Umsetzung. Mandanten aus Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin, Neubrandenburg sowie von den Inseln Usedom und Rügen erreichen die Kanzlei bequem. Die Beratung ist auch per Videokonferenz möglich.
VORSORGE
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Neben der erbrechtlichen Beratung unterstützt Rechtsanwalt Fischer Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Diese Dokumente stellen sicher, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. So vermeiden Sie eine gerichtliche Betreuung durch das Amtsgericht.
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Testament & Erbfolge rechtssicher gestalten in Anklam
Ein rechtssicheres Testament verhindert langwierige und kostspielige Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Ich unterstütze Sie bei der vorausschauenden Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten.
Details ansehen
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft in Anklam
Eine Erbengemeinschaft ist gesetzlich auf Auseinandersetzung angelegt, führt in der Praxis jedoch oft zu Blockaden und heftigen Streitigkeiten. Ich vertrete Miterben bei der Verwaltung, Nutzung und rechtssicheren Auseinandersetzung des Nachlasses.
Details ansehen
Pflichtteil berechnen & einfordern in Anklam
Auch bei einer Enterbung hinterlässt das Gesetz nahen Angehörigen einen unentziehbaren Anspruch auf finanzielle Beteiligung am Nachlass. Ich setze Ihre Pflichtteilsansprüche konsequent durch oder wehre unberechtigte Forderungen für die Erben ab.
Details ansehen
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wären Sie als Kind des Erblassers gesetzlicher Alleinerbe gewesen, entspricht Ihr Pflichtteil der Hälfte des Nachlasswertes. Bei mehreren Kindern und einem überlebenden Ehegatten verringert sich der gesetzliche Erbteil entsprechend. Die konkrete Berechnung hängt vom Güterstand der Ehe, der Anzahl der Abkömmlinge und dem Wert des Nachlasses ab. Rechtsanwalt Fischer berechnet Ihren Pflichtteilsanspruch präzise und berücksichtigt dabei auch Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen lebzeitiger Schenkungen des Erblassers.
Was sind die Nachteile eines Berliner Testaments?
Das Berliner Testament, bei dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen, hat mehrere Nachteile. Erstens löst es beim Tod des ersten Ehegatten Pflichtteilsansprüche der Kinder aus. Zweitens ist der überlebende Ehegatte an die Schlusserbeneinsetzung gebunden und kann das Testament in der Regel nicht mehr ändern. Drittens kann eine doppelte Erbschaftsteuerbelastung entstehen, weil die Freibeträge der Kinder beim Tod des ersten Elternteils ungenutzt bleiben. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu Alternativen wie der Vor- und Nacherbschaft oder dem Supervermächtnis.
Wie läuft eine Erbauseinandersetzung bei Immobilien ab?
Gehört eine Immobilie zum Nachlass und kann sich die Erbengemeinschaft nicht einigen, führen mehrere Wege zum Ziel: Die Miterben verkaufen die Immobilie gemeinsam und teilen den Erlös, ein Miterbe kauft die Anteile der anderen ab (Abschichtung), oder es wird eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt. Die Teilungsversteigerung ist der letzte Ausweg und führt häufig zu Erlösen unter dem Verkehrswert. Rechtsanwalt Fischer rät daher stets, zuerst eine einvernehmliche Lösung anzustreben, und begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Erbauseinandersetzung.
Kann ich ein Erbe ausschlagen und trotzdem den Pflichtteil fordern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Wurden Sie durch Testament enterbt und erhalten stattdessen ein belastetes Vermächtnis (etwa eine überschuldete Immobilie mit Auflagen), können Sie das Vermächtnis ausschlagen und stattdessen Ihren Pflichtteil in Geld verlangen. Auch wenn Sie zwar als Erbe eingesetzt, aber durch Auflagen oder Beschränkungen (Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung) belastet sind, kann die Ausschlagung und Geltendmachung des Pflichtteils wirtschaftlich sinnvoller sein. Rechtsanwalt Fischer berechnet für Sie, welche Option finanziell vorteilhafter ist.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

RECHTSGEBIET
Anwalt für Erbrecht in Anklam
Vorsorgende Beratung bei Testamentsgestaltung und einfühlsame, rechtlich präzise Begleitung bei Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsansprüchen.
Erbrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Erbrecht in Anklam – Testament, Pflichtteil & Erbauseinandersetzung
Der Verlust eines Angehörigen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Gerade dann brauchen erbrechtliche Fragen eine sachkundige und einfühlsame Hand. Rechtsanwalt Matthias Fischer ist Ihr erfahrener Anwalt für Erbrecht in Anklam und steht Ihnen in allen Angelegenheiten rund um Nachlass, Testament, Pflichtteil und Erbengemeinschaft zur Seite. Möchten Sie ein Testament rechtssicher gestalten, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden? Müssen Sie Ihren Pflichtteil gegenüber den Erben einfordern? Oder streben Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft die Auseinandersetzung des Nachlasses an? In jedem dieser Fälle begleitet Sie die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam mit über 25 Jahren Erfahrung im Erbrecht. Der demografische Wandel in Mecklenburg-Vorpommern lässt den Beratungsbedarf im Erbrecht stetig wachsen. Immobilien in Anklam, Wolgast, Greifswald und auf den Inseln Usedom und Rügen werden vererbt, Familienverhältnisse werden komplexer (Patchwork-Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften), und die gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht dem tatsächlichen Willen des Erblassers. Rechtsanwalt Fischer hilft Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen zu regeln – oder Ihre Rechte als Erbe durchzusetzen.

Testamente rechtssicher aufsetzen

Klare Regelungen für den Nachlass
Rechtsanwalt Matthias Fischer berät Sie im Erbrecht – von der rechtssicheren Testamentsgestaltung bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
TESTAMENT
Testamentsgestaltung und Nachlassplanung
Ein rechtssicheres Testament ist der beste Schutz vor Erbstreitigkeiten. Rechtsanwalt Fischer berät Sie umfassend zur Gestaltung Ihres letzten Willens: - Einzeltestament und gemeinschaftliches Testament: Formulierung klarer, rechtswirksamer Verfügungen, die Ihren Willen eindeutig abbilden. - Berliner Testament: Beratung zu den Vor- und Nachteilen des Berliner Testaments, insbesondere zur Bindungswirkung und zu den steuerlichen Konsequenzen. - Vor- und Nacherbschaft: Gestaltung komplexer Erbfolgen, bei denen das Vermögen zunächst einem Vorerben und später einem Nacherben zufallen soll. - Testamentsvollstreckung: Anordnung einer Testamentsvollstreckung zur Sicherung des Nachlasses und zur Umsetzung Ihres Willens. - Erbvertrag: Bindende erbrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten oder mit Dritten.
PFLICHTTEIL
Pflichtteilsrecht – Ansprüche einfordern oder abwehren
Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen (Kinder, Ehegatte, Eltern) eine Mindestbeteiligung am Nachlass – auch dann, wenn sie durch Testament enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Rechtsanwalt Fischer vertritt sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Erben bei der Abwehr überhöhter Pflichtteilsforderungen. Die Kanzlei berät Sie insbesondere zu: - Berechnung des Pflichtteilsanspruchs (inkl. Pflichtteilsergänzung bei lebzeitigen Schenkungen) - Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen gegenüber den Erben - Stundung des Pflichtteils bei Immobilienvermögen - Pflichtteilsverzichtsverträgen zur vorweggenommenen Erbfolge
ERBENGEMEINSCHAFT
Erbengemeinschaft – Auseinandersetzung und Streitbeilegung
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese Zwangsgemeinschaft führt häufig zu Konflikten, vor allem dann, wenn Immobilien zum Nachlass gehören und die Miterben unterschiedliche Vorstellungen von der Verwertung haben. Rechtsanwalt Fischer begleitet die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und sucht zunächst eine einvernehmliche Lösung. Gelingt diese nicht, vertritt die Kanzlei Ihre Interessen bei der Teilungsversteigerung von Immobilien, der Erbauseinandersetzungsklage oder der Abschichtung einzelner Miterben.
ERBSCHEIN
Erbscheinsverfahren und Nachlassgericht
Der Erbschein ist der amtliche Nachweis Ihrer Erbenstellung. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht, bei der Anfechtung fehlerhafter Erbscheine und bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren, wenn die Erbfolge streitig ist.
AUSSCHLAGUNG
Erbausschlagung und Nachlassinsolvenz
Nicht jedes Erbe ist ein Gewinn: Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie die Erbschaft innerhalb der sechswöchigen Frist ausschlagen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, und unterstützt Sie bei der fristgerechten Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
CHARTERRECHT
Erbausschlagung und Nachlassinsolvenz
Nicht jedes Erbe ist ein Gewinn: Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie die Erbschaft innerhalb der sechswöchigen Frist ausschlagen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, und unterstützt Sie bei der fristgerechten Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
VOR ORT
Erbrecht in Anklam – Regionale Expertise
Rechtsanwalt Fischer kennt die erbrechtlichen Besonderheiten der Region Vorpommern aus langjähriger Praxis. Viele Nachlässe in Anklam, Wolgast, Greifswald und auf den Inseln umfassen Immobilien, deren Bewertung und Verwertung genaue Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes erfordern. Die Kanzlei arbeitet mit erfahrenen Immobiliengutachtern und Steuerberatern in der Region zusammen, um Sie im Erbrecht umfassend zu beraten – von der Bewertung des Nachlasses über die steuerliche Optimierung bis zur grundbuchrechtlichen Umsetzung. Mandanten aus Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin, Neubrandenburg sowie von den Inseln Usedom und Rügen erreichen die Kanzlei bequem. Die Beratung ist auch per Videokonferenz möglich.
VORSORGE
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Neben der erbrechtlichen Beratung unterstützt Rechtsanwalt Fischer Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Diese Dokumente stellen sicher, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. So vermeiden Sie eine gerichtliche Betreuung durch das Amtsgericht.
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Testament & Erbfolge rechtssicher gestalten in Anklam
Ein rechtssicheres Testament verhindert langwierige und kostspielige Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Ich unterstütze Sie bei der vorausschauenden Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten.
Details ansehen
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft in Anklam
Eine Erbengemeinschaft ist gesetzlich auf Auseinandersetzung angelegt, führt in der Praxis jedoch oft zu Blockaden und heftigen Streitigkeiten. Ich vertrete Miterben bei der Verwaltung, Nutzung und rechtssicheren Auseinandersetzung des Nachlasses.
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Pflichtteil berechnen & einfordern in Anklam
Auch bei einer Enterbung hinterlässt das Gesetz nahen Angehörigen einen unentziehbaren Anspruch auf finanzielle Beteiligung am Nachlass. Ich setze Ihre Pflichtteilsansprüche konsequent durch oder wehre unberechtigte Forderungen für die Erben ab.
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HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wären Sie als Kind des Erblassers gesetzlicher Alleinerbe gewesen, entspricht Ihr Pflichtteil der Hälfte des Nachlasswertes. Bei mehreren Kindern und einem überlebenden Ehegatten verringert sich der gesetzliche Erbteil entsprechend. Die konkrete Berechnung hängt vom Güterstand der Ehe, der Anzahl der Abkömmlinge und dem Wert des Nachlasses ab. Rechtsanwalt Fischer berechnet Ihren Pflichtteilsanspruch präzise und berücksichtigt dabei auch Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen lebzeitiger Schenkungen des Erblassers.
Was sind die Nachteile eines Berliner Testaments?
Das Berliner Testament, bei dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen, hat mehrere Nachteile. Erstens löst es beim Tod des ersten Ehegatten Pflichtteilsansprüche der Kinder aus. Zweitens ist der überlebende Ehegatte an die Schlusserbeneinsetzung gebunden und kann das Testament in der Regel nicht mehr ändern. Drittens kann eine doppelte Erbschaftsteuerbelastung entstehen, weil die Freibeträge der Kinder beim Tod des ersten Elternteils ungenutzt bleiben. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu Alternativen wie der Vor- und Nacherbschaft oder dem Supervermächtnis.
Wie läuft eine Erbauseinandersetzung bei Immobilien ab?
Gehört eine Immobilie zum Nachlass und kann sich die Erbengemeinschaft nicht einigen, führen mehrere Wege zum Ziel: Die Miterben verkaufen die Immobilie gemeinsam und teilen den Erlös, ein Miterbe kauft die Anteile der anderen ab (Abschichtung), oder es wird eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt. Die Teilungsversteigerung ist der letzte Ausweg und führt häufig zu Erlösen unter dem Verkehrswert. Rechtsanwalt Fischer rät daher stets, zuerst eine einvernehmliche Lösung anzustreben, und begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Erbauseinandersetzung.
Kann ich ein Erbe ausschlagen und trotzdem den Pflichtteil fordern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Wurden Sie durch Testament enterbt und erhalten stattdessen ein belastetes Vermächtnis (etwa eine überschuldete Immobilie mit Auflagen), können Sie das Vermächtnis ausschlagen und stattdessen Ihren Pflichtteil in Geld verlangen. Auch wenn Sie zwar als Erbe eingesetzt, aber durch Auflagen oder Beschränkungen (Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung) belastet sind, kann die Ausschlagung und Geltendmachung des Pflichtteils wirtschaftlich sinnvoller sein. Rechtsanwalt Fischer berechnet für Sie, welche Option finanziell vorteilhafter ist.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

RECHTSGEBIET
Anwalt für Erbrecht in Anklam
Vorsorgende Beratung bei Testamentsgestaltung und einfühlsame, rechtlich präzise Begleitung bei Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsansprüchen.
Erbrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Erbrecht in Anklam – Testament, Pflichtteil & Erbauseinandersetzung
Der Verlust eines Angehörigen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Gerade dann brauchen erbrechtliche Fragen eine sachkundige und einfühlsame Hand. Rechtsanwalt Matthias Fischer ist Ihr erfahrener Anwalt für Erbrecht in Anklam und steht Ihnen in allen Angelegenheiten rund um Nachlass, Testament, Pflichtteil und Erbengemeinschaft zur Seite. Möchten Sie ein Testament rechtssicher gestalten, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden? Müssen Sie Ihren Pflichtteil gegenüber den Erben einfordern? Oder streben Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft die Auseinandersetzung des Nachlasses an? In jedem dieser Fälle begleitet Sie die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam mit über 25 Jahren Erfahrung im Erbrecht. Der demografische Wandel in Mecklenburg-Vorpommern lässt den Beratungsbedarf im Erbrecht stetig wachsen. Immobilien in Anklam, Wolgast, Greifswald und auf den Inseln Usedom und Rügen werden vererbt, Familienverhältnisse werden komplexer (Patchwork-Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften), und die gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht dem tatsächlichen Willen des Erblassers. Rechtsanwalt Fischer hilft Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen zu regeln – oder Ihre Rechte als Erbe durchzusetzen.

Testamente rechtssicher aufsetzen

Klare Regelungen für den Nachlass
Rechtsanwalt Matthias Fischer berät Sie im Erbrecht – von der rechtssicheren Testamentsgestaltung bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
TESTAMENT
Testamentsgestaltung und Nachlassplanung
Ein rechtssicheres Testament ist der beste Schutz vor Erbstreitigkeiten. Rechtsanwalt Fischer berät Sie umfassend zur Gestaltung Ihres letzten Willens: - Einzeltestament und gemeinschaftliches Testament: Formulierung klarer, rechtswirksamer Verfügungen, die Ihren Willen eindeutig abbilden. - Berliner Testament: Beratung zu den Vor- und Nachteilen des Berliner Testaments, insbesondere zur Bindungswirkung und zu den steuerlichen Konsequenzen. - Vor- und Nacherbschaft: Gestaltung komplexer Erbfolgen, bei denen das Vermögen zunächst einem Vorerben und später einem Nacherben zufallen soll. - Testamentsvollstreckung: Anordnung einer Testamentsvollstreckung zur Sicherung des Nachlasses und zur Umsetzung Ihres Willens. - Erbvertrag: Bindende erbrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten oder mit Dritten.
PFLICHTTEIL
Pflichtteilsrecht – Ansprüche einfordern oder abwehren
Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen (Kinder, Ehegatte, Eltern) eine Mindestbeteiligung am Nachlass – auch dann, wenn sie durch Testament enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Rechtsanwalt Fischer vertritt sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als auch Erben bei der Abwehr überhöhter Pflichtteilsforderungen. Die Kanzlei berät Sie insbesondere zu: - Berechnung des Pflichtteilsanspruchs (inkl. Pflichtteilsergänzung bei lebzeitigen Schenkungen) - Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen gegenüber den Erben - Stundung des Pflichtteils bei Immobilienvermögen - Pflichtteilsverzichtsverträgen zur vorweggenommenen Erbfolge
ERBENGEMEINSCHAFT
Erbengemeinschaft – Auseinandersetzung und Streitbeilegung
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese Zwangsgemeinschaft führt häufig zu Konflikten, vor allem dann, wenn Immobilien zum Nachlass gehören und die Miterben unterschiedliche Vorstellungen von der Verwertung haben. Rechtsanwalt Fischer begleitet die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und sucht zunächst eine einvernehmliche Lösung. Gelingt diese nicht, vertritt die Kanzlei Ihre Interessen bei der Teilungsversteigerung von Immobilien, der Erbauseinandersetzungsklage oder der Abschichtung einzelner Miterben.
ERBSCHEIN
Erbscheinsverfahren und Nachlassgericht
Der Erbschein ist der amtliche Nachweis Ihrer Erbenstellung. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht, bei der Anfechtung fehlerhafter Erbscheine und bei der Vertretung im Erbscheinsverfahren, wenn die Erbfolge streitig ist.
AUSSCHLAGUNG
Erbausschlagung und Nachlassinsolvenz
Nicht jedes Erbe ist ein Gewinn: Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie die Erbschaft innerhalb der sechswöchigen Frist ausschlagen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, und unterstützt Sie bei der fristgerechten Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
CHARTERRECHT
Erbausschlagung und Nachlassinsolvenz
Nicht jedes Erbe ist ein Gewinn: Ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie die Erbschaft innerhalb der sechswöchigen Frist ausschlagen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, und unterstützt Sie bei der fristgerechten Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
VOR ORT
Erbrecht in Anklam – Regionale Expertise
Rechtsanwalt Fischer kennt die erbrechtlichen Besonderheiten der Region Vorpommern aus langjähriger Praxis. Viele Nachlässe in Anklam, Wolgast, Greifswald und auf den Inseln umfassen Immobilien, deren Bewertung und Verwertung genaue Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes erfordern. Die Kanzlei arbeitet mit erfahrenen Immobiliengutachtern und Steuerberatern in der Region zusammen, um Sie im Erbrecht umfassend zu beraten – von der Bewertung des Nachlasses über die steuerliche Optimierung bis zur grundbuchrechtlichen Umsetzung. Mandanten aus Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin, Neubrandenburg sowie von den Inseln Usedom und Rügen erreichen die Kanzlei bequem. Die Beratung ist auch per Videokonferenz möglich.
VORSORGE
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Neben der erbrechtlichen Beratung unterstützt Rechtsanwalt Fischer Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Diese Dokumente stellen sicher, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. So vermeiden Sie eine gerichtliche Betreuung durch das Amtsgericht.
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Testament & Erbfolge rechtssicher gestalten in Anklam
Ein rechtssicheres Testament verhindert langwierige und kostspielige Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Ich unterstütze Sie bei der vorausschauenden Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten.
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Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft in Anklam
Eine Erbengemeinschaft ist gesetzlich auf Auseinandersetzung angelegt, führt in der Praxis jedoch oft zu Blockaden und heftigen Streitigkeiten. Ich vertrete Miterben bei der Verwaltung, Nutzung und rechtssicheren Auseinandersetzung des Nachlasses.
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Pflichtteil berechnen & einfordern in Anklam
Auch bei einer Enterbung hinterlässt das Gesetz nahen Angehörigen einen unentziehbaren Anspruch auf finanzielle Beteiligung am Nachlass. Ich setze Ihre Pflichtteilsansprüche konsequent durch oder wehre unberechtigte Forderungen für die Erben ab.
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HÄUFIGE FRAGEN
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Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wären Sie als Kind des Erblassers gesetzlicher Alleinerbe gewesen, entspricht Ihr Pflichtteil der Hälfte des Nachlasswertes. Bei mehreren Kindern und einem überlebenden Ehegatten verringert sich der gesetzliche Erbteil entsprechend. Die konkrete Berechnung hängt vom Güterstand der Ehe, der Anzahl der Abkömmlinge und dem Wert des Nachlasses ab. Rechtsanwalt Fischer berechnet Ihren Pflichtteilsanspruch präzise und berücksichtigt dabei auch Pflichtteilsergänzungsansprüche wegen lebzeitiger Schenkungen des Erblassers.
Was sind die Nachteile eines Berliner Testaments?
Das Berliner Testament, bei dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen, hat mehrere Nachteile. Erstens löst es beim Tod des ersten Ehegatten Pflichtteilsansprüche der Kinder aus. Zweitens ist der überlebende Ehegatte an die Schlusserbeneinsetzung gebunden und kann das Testament in der Regel nicht mehr ändern. Drittens kann eine doppelte Erbschaftsteuerbelastung entstehen, weil die Freibeträge der Kinder beim Tod des ersten Elternteils ungenutzt bleiben. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu Alternativen wie der Vor- und Nacherbschaft oder dem Supervermächtnis.
Wie läuft eine Erbauseinandersetzung bei Immobilien ab?
Gehört eine Immobilie zum Nachlass und kann sich die Erbengemeinschaft nicht einigen, führen mehrere Wege zum Ziel: Die Miterben verkaufen die Immobilie gemeinsam und teilen den Erlös, ein Miterbe kauft die Anteile der anderen ab (Abschichtung), oder es wird eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt. Die Teilungsversteigerung ist der letzte Ausweg und führt häufig zu Erlösen unter dem Verkehrswert. Rechtsanwalt Fischer rät daher stets, zuerst eine einvernehmliche Lösung anzustreben, und begleitet Sie durch den gesamten Prozess der Erbauseinandersetzung.
Kann ich ein Erbe ausschlagen und trotzdem den Pflichtteil fordern?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Wurden Sie durch Testament enterbt und erhalten stattdessen ein belastetes Vermächtnis (etwa eine überschuldete Immobilie mit Auflagen), können Sie das Vermächtnis ausschlagen und stattdessen Ihren Pflichtteil in Geld verlangen. Auch wenn Sie zwar als Erbe eingesetzt, aber durch Auflagen oder Beschränkungen (Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung) belastet sind, kann die Ausschlagung und Geltendmachung des Pflichtteils wirtschaftlich sinnvoller sein. Rechtsanwalt Fischer berechnet für Sie, welche Option finanziell vorteilhafter ist.

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