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Arbeitsrecht

Lohnklage

Lohn einklagen & Lohnverzug in Anklam

Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlt, Überstunden nicht vergütet oder Urlaubsabgeltungen verweigert, ist schnelles Handeln gefragt. Ich setze Ihre berechtigten Gehaltsansprüche konsequent und gerichtlich durch.

Arbeitsrecht

Lohnklage

VORGEHEN

Wie setzen Sie Ihre Lohnansprüche erfolgreich durch?

Arbeitnehmer müssen ausstehende Vergütungen nicht hinnehmen. Wir leiten umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte ein:

Ausschlussfristen prüfen

In fast allen Arbeits- und Tarifverträgen gelten strenge Verfallsfristen (oft nur 3 Monate) für Gehaltsansprüche.

Arbeitgeber schriftlich mahnen

Wir fordern den Arbeitgeber unter Fristsetzung zur Zahlung auf und begründen die Ansprüche rechtssicher.

Lohnklage erheben

Reagiert der Arbeitgeber nicht, reichen wir umgehend Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

ZURÜCKBEHALTUNG

Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung

Befindet sich der Arbeitgeber mit erheblichen Lohnzahlungen im Verzug, kann dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zustehen. Sie dürfen dann zu Hause bleiben, behalten aber Ihren Lohnanspruch.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei ausstehendem Lohn

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Ausschlussfristen übersehen

Wer zu lange wartet, verliert seine Lohnansprüche unwiderruflich, selbst wenn der Arbeitgeber den Verzug zugibt.

Überstunden nicht dokumentieren

Ohne detaillierte Aufzeichnungen über geleistete und angeordnete Überstunden ist eine Klage oft aussichtslos.

Eigenmächtiges Fernbleiben ohne Prüfung

Wer die Arbeit ohne rechtssichere Ankündigung verweigert, riskiert eine fristlose Kündigung.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was kostet eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten entfallen komplett, wenn das Verfahren durch einen Vergleich in der Güteverhandlung endet. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese Ihre Anwaltskosten vollständig. Bei geringem Einkommen beantragt Rechtsanwalt Fischer Prozesskostenhilfe (PKH) für Sie, sodass das Verfahren für Sie kostenfrei bleibt.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?

Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig und meldet Insolvenz an, erhalten Sie für die ausstehenden Lohnansprüche der letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der Beantragung des Insolvenzgeldes und stellt sicher, dass Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren ordnungsgemäß angemeldet und gesichert werden.

Kann ich meinen Lohn auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch einklagen?

Ja, das ist möglich. Auch nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag bleiben Ihre ausstehenden Lohnansprüche, Urlaubsabgeltungen und Überstundenvergütungen bestehen. Allerdings müssen Sie auch hier die vertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen beachten. Oft verfallen Ansprüche nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch schneller, etwa innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausscheiden. Handeln Sie daher umgehend nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ist eine mündliche Zusage über eine Gehaltserhöhung bindend?

Grundsätzlich ja. Auch mündliche Vereinbarungen oder Zusagen per WhatsApp oder E-Mail sind im Arbeitsrecht bindend. Das Problem liegt jedoch in der Beweisbarkeit. Bestreitet der Arbeitgeber die Zusage, müssen Sie Zeugen benennen oder schriftliche Indizien vorlegen können, etwa eine E-Mail, die auf die Erhöhung Bezug nimmt. Rechtsanwalt Fischer prüft die Beweislage und berät Sie zu den Erfolgsaussichten einer Klage auf Basis mündlicher Zusagen.

Matthias Fischer

Ihr Rechtsanwalt in Anklam

Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

ANRUF

+49 3971 214960

ANSCHRIFT

Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Wie setzen Sie Ihre Lohnansprüche erfolgreich durch?

Arbeitnehmer müssen ausstehende Vergütungen nicht hinnehmen. Wir leiten umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte ein:

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In fast allen Arbeits- und Tarifverträgen gelten strenge Verfallsfristen (oft nur 3 Monate) für Gehaltsansprüche.

Arbeitgeber schriftlich mahnen

Wir fordern den Arbeitgeber unter Fristsetzung zur Zahlung auf und begründen die Ansprüche rechtssicher.

Lohnklage erheben

Reagiert der Arbeitgeber nicht, reichen wir umgehend Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

ZURÜCKBEHALTUNG

Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung

Befindet sich der Arbeitgeber mit erheblichen Lohnzahlungen im Verzug, kann dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zustehen. Sie dürfen dann zu Hause bleiben, behalten aber Ihren Lohnanspruch.

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Häufige Fehler bei ausstehendem Lohn

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Ausschlussfristen übersehen

Wer zu lange wartet, verliert seine Lohnansprüche unwiderruflich, selbst wenn der Arbeitgeber den Verzug zugibt.

Überstunden nicht dokumentieren

Ohne detaillierte Aufzeichnungen über geleistete und angeordnete Überstunden ist eine Klage oft aussichtslos.

Eigenmächtiges Fernbleiben ohne Prüfung

Wer die Arbeit ohne rechtssichere Ankündigung verweigert, riskiert eine fristlose Kündigung.

HÄUFIGE FRAGEN

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Was kostet eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten entfallen komplett, wenn das Verfahren durch einen Vergleich in der Güteverhandlung endet. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese Ihre Anwaltskosten vollständig. Bei geringem Einkommen beantragt Rechtsanwalt Fischer Prozesskostenhilfe (PKH) für Sie, sodass das Verfahren für Sie kostenfrei bleibt.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?

Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig und meldet Insolvenz an, erhalten Sie für die ausstehenden Lohnansprüche der letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der Beantragung des Insolvenzgeldes und stellt sicher, dass Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren ordnungsgemäß angemeldet und gesichert werden.

Kann ich meinen Lohn auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch einklagen?

Ja, das ist möglich. Auch nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag bleiben Ihre ausstehenden Lohnansprüche, Urlaubsabgeltungen und Überstundenvergütungen bestehen. Allerdings müssen Sie auch hier die vertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen beachten. Oft verfallen Ansprüche nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch schneller, etwa innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausscheiden. Handeln Sie daher umgehend nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ist eine mündliche Zusage über eine Gehaltserhöhung bindend?

Grundsätzlich ja. Auch mündliche Vereinbarungen oder Zusagen per WhatsApp oder E-Mail sind im Arbeitsrecht bindend. Das Problem liegt jedoch in der Beweisbarkeit. Bestreitet der Arbeitgeber die Zusage, müssen Sie Zeugen benennen oder schriftliche Indizien vorlegen können, etwa eine E-Mail, die auf die Erhöhung Bezug nimmt. Rechtsanwalt Fischer prüft die Beweislage und berät Sie zu den Erfolgsaussichten einer Klage auf Basis mündlicher Zusagen.

Arbeitsrecht

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Lohn einklagen & Lohnverzug in Anklam

Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlt, Überstunden nicht vergütet oder Urlaubsabgeltungen verweigert, ist schnelles Handeln gefragt. Ich setze Ihre berechtigten Gehaltsansprüche konsequent und gerichtlich durch.

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Lohnklage

VORGEHEN

Wie setzen Sie Ihre Lohnansprüche erfolgreich durch?

Arbeitnehmer müssen ausstehende Vergütungen nicht hinnehmen. Wir leiten umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte ein:

Ausschlussfristen prüfen

In fast allen Arbeits- und Tarifverträgen gelten strenge Verfallsfristen (oft nur 3 Monate) für Gehaltsansprüche.

Arbeitgeber schriftlich mahnen

Wir fordern den Arbeitgeber unter Fristsetzung zur Zahlung auf und begründen die Ansprüche rechtssicher.

Lohnklage erheben

Reagiert der Arbeitgeber nicht, reichen wir umgehend Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

ZURÜCKBEHALTUNG

Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung

Befindet sich der Arbeitgeber mit erheblichen Lohnzahlungen im Verzug, kann dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zustehen. Sie dürfen dann zu Hause bleiben, behalten aber Ihren Lohnanspruch.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei ausstehendem Lohn

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Ausschlussfristen übersehen

Wer zu lange wartet, verliert seine Lohnansprüche unwiderruflich, selbst wenn der Arbeitgeber den Verzug zugibt.

Überstunden nicht dokumentieren

Ohne detaillierte Aufzeichnungen über geleistete und angeordnete Überstunden ist eine Klage oft aussichtslos.

Eigenmächtiges Fernbleiben ohne Prüfung

Wer die Arbeit ohne rechtssichere Ankündigung verweigert, riskiert eine fristlose Kündigung.

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Was kostet eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten entfallen komplett, wenn das Verfahren durch einen Vergleich in der Güteverhandlung endet. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese Ihre Anwaltskosten vollständig. Bei geringem Einkommen beantragt Rechtsanwalt Fischer Prozesskostenhilfe (PKH) für Sie, sodass das Verfahren für Sie kostenfrei bleibt.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?

Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig und meldet Insolvenz an, erhalten Sie für die ausstehenden Lohnansprüche der letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der Beantragung des Insolvenzgeldes und stellt sicher, dass Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren ordnungsgemäß angemeldet und gesichert werden.

Kann ich meinen Lohn auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch einklagen?

Ja, das ist möglich. Auch nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag bleiben Ihre ausstehenden Lohnansprüche, Urlaubsabgeltungen und Überstundenvergütungen bestehen. Allerdings müssen Sie auch hier die vertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen beachten. Oft verfallen Ansprüche nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch schneller, etwa innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausscheiden. Handeln Sie daher umgehend nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ist eine mündliche Zusage über eine Gehaltserhöhung bindend?

Grundsätzlich ja. Auch mündliche Vereinbarungen oder Zusagen per WhatsApp oder E-Mail sind im Arbeitsrecht bindend. Das Problem liegt jedoch in der Beweisbarkeit. Bestreitet der Arbeitgeber die Zusage, müssen Sie Zeugen benennen oder schriftliche Indizien vorlegen können, etwa eine E-Mail, die auf die Erhöhung Bezug nimmt. Rechtsanwalt Fischer prüft die Beweislage und berät Sie zu den Erfolgsaussichten einer Klage auf Basis mündlicher Zusagen.

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2026

Rechtsanwalt Matthias Fischer

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