Arbeitsrecht
Bau- & Architektenrecht
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Familienrecht
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Yachtrecht & Bootsrecht

Arbeitsrecht
Lohnklage
Lohn einklagen & Lohnverzug in Anklam
Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlt, Überstunden nicht vergütet oder Urlaubsabgeltungen verweigert, ist schnelles Handeln gefragt. Ich setze Ihre berechtigten Gehaltsansprüche konsequent und gerichtlich durch.
VORGEHEN
Wie setzen Sie Ihre Lohnansprüche erfolgreich durch?
Arbeitnehmer müssen ausstehende Vergütungen nicht hinnehmen. Wir leiten umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte ein:

Ausschlussfristen prüfen
In fast allen Arbeits- und Tarifverträgen gelten strenge Verfallsfristen (oft nur 3 Monate) für Gehaltsansprüche.
Arbeitgeber schriftlich mahnen
Wir fordern den Arbeitgeber unter Fristsetzung zur Zahlung auf und begründen die Ansprüche rechtssicher.
Lohnklage erheben
Reagiert der Arbeitgeber nicht, reichen wir umgehend Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
ZURÜCKBEHALTUNG
Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung
Befindet sich der Arbeitgeber mit erheblichen Lohnzahlungen im Verzug, kann dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zustehen. Sie dürfen dann zu Hause bleiben, behalten aber Ihren Lohnanspruch.
HÄUFIGE FEHLER
Häufige Fehler bei ausstehendem Lohn
Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Ausschlussfristen übersehen
Wer zu lange wartet, verliert seine Lohnansprüche unwiderruflich, selbst wenn der Arbeitgeber den Verzug zugibt.
Überstunden nicht dokumentieren
Ohne detaillierte Aufzeichnungen über geleistete und angeordnete Überstunden ist eine Klage oft aussichtslos.
Eigenmächtiges Fernbleiben ohne Prüfung
Wer die Arbeit ohne rechtssichere Ankündigung verweigert, riskiert eine fristlose Kündigung.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Was kostet eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht?
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten entfallen komplett, wenn das Verfahren durch einen Vergleich in der Güteverhandlung endet. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese Ihre Anwaltskosten vollständig. Bei geringem Einkommen beantragt Rechtsanwalt Fischer Prozesskostenhilfe (PKH) für Sie, sodass das Verfahren für Sie kostenfrei bleibt.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?
Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig und meldet Insolvenz an, erhalten Sie für die ausstehenden Lohnansprüche der letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der Beantragung des Insolvenzgeldes und stellt sicher, dass Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren ordnungsgemäß angemeldet und gesichert werden.
Kann ich meinen Lohn auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch einklagen?
Ja, das ist möglich. Auch nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag bleiben Ihre ausstehenden Lohnansprüche, Urlaubsabgeltungen und Überstundenvergütungen bestehen. Allerdings müssen Sie auch hier die vertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen beachten. Oft verfallen Ansprüche nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch schneller, etwa innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausscheiden. Handeln Sie daher umgehend nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ist eine mündliche Zusage über eine Gehaltserhöhung bindend?
Grundsätzlich ja. Auch mündliche Vereinbarungen oder Zusagen per WhatsApp oder E-Mail sind im Arbeitsrecht bindend. Das Problem liegt jedoch in der Beweisbarkeit. Bestreitet der Arbeitgeber die Zusage, müssen Sie Zeugen benennen oder schriftliche Indizien vorlegen können, etwa eine E-Mail, die auf die Erhöhung Bezug nimmt. Rechtsanwalt Fischer prüft die Beweislage und berät Sie zu den Erfolgsaussichten einer Klage auf Basis mündlicher Zusagen.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlt, Überstunden nicht vergütet oder Urlaubsabgeltungen verweigert, ist schnelles Handeln gefragt. Ich setze Ihre berechtigten Gehaltsansprüche konsequent und gerichtlich durch.
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Wie setzen Sie Ihre Lohnansprüche erfolgreich durch?
Arbeitnehmer müssen ausstehende Vergütungen nicht hinnehmen. Wir leiten umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte ein:

Ausschlussfristen prüfen
In fast allen Arbeits- und Tarifverträgen gelten strenge Verfallsfristen (oft nur 3 Monate) für Gehaltsansprüche.
Arbeitgeber schriftlich mahnen
Wir fordern den Arbeitgeber unter Fristsetzung zur Zahlung auf und begründen die Ansprüche rechtssicher.
Lohnklage erheben
Reagiert der Arbeitgeber nicht, reichen wir umgehend Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
ZURÜCKBEHALTUNG
Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung
Befindet sich der Arbeitgeber mit erheblichen Lohnzahlungen im Verzug, kann dem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung zustehen. Sie dürfen dann zu Hause bleiben, behalten aber Ihren Lohnanspruch.
HÄUFIGE FEHLER
Häufige Fehler bei ausstehendem Lohn
Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Ausschlussfristen übersehen
Wer zu lange wartet, verliert seine Lohnansprüche unwiderruflich, selbst wenn der Arbeitgeber den Verzug zugibt.
Überstunden nicht dokumentieren
Ohne detaillierte Aufzeichnungen über geleistete und angeordnete Überstunden ist eine Klage oft aussichtslos.
Eigenmächtiges Fernbleiben ohne Prüfung
Wer die Arbeit ohne rechtssichere Ankündigung verweigert, riskiert eine fristlose Kündigung.
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Was kostet eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht?
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten entfallen komplett, wenn das Verfahren durch einen Vergleich in der Güteverhandlung endet. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese Ihre Anwaltskosten vollständig. Bei geringem Einkommen beantragt Rechtsanwalt Fischer Prozesskostenhilfe (PKH) für Sie, sodass das Verfahren für Sie kostenfrei bleibt.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?
Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig und meldet Insolvenz an, erhalten Sie für die ausstehenden Lohnansprüche der letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der Beantragung des Insolvenzgeldes und stellt sicher, dass Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren ordnungsgemäß angemeldet und gesichert werden.
Kann ich meinen Lohn auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch einklagen?
Ja, das ist möglich. Auch nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag bleiben Ihre ausstehenden Lohnansprüche, Urlaubsabgeltungen und Überstundenvergütungen bestehen. Allerdings müssen Sie auch hier die vertraglichen oder tarifvertraglichen Ausschlussfristen beachten. Oft verfallen Ansprüche nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch schneller, etwa innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausscheiden. Handeln Sie daher umgehend nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ist eine mündliche Zusage über eine Gehaltserhöhung bindend?
Grundsätzlich ja. Auch mündliche Vereinbarungen oder Zusagen per WhatsApp oder E-Mail sind im Arbeitsrecht bindend. Das Problem liegt jedoch in der Beweisbarkeit. Bestreitet der Arbeitgeber die Zusage, müssen Sie Zeugen benennen oder schriftliche Indizien vorlegen können, etwa eine E-Mail, die auf die Erhöhung Bezug nimmt. Rechtsanwalt Fischer prüft die Beweislage und berät Sie zu den Erfolgsaussichten einer Klage auf Basis mündlicher Zusagen.

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Wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht zahlt, Überstunden nicht vergütet oder Urlaubsabgeltungen verweigert, ist schnelles Handeln gefragt. Ich setze Ihre berechtigten Gehaltsansprüche konsequent und gerichtlich durch.
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Rechtsgebiete
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Frauenstraße 2, 17389 Anklam
+49 3971 214960
ra-fischer-anklam@freenet.de
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