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Bau- & Architektenrecht
Bauvertrag
Prüfung von Bauvertrag & Bauträgervertrag in Anklam
Bauverträge nach BGB oder VOB/B sind hochkomplex und weisen für Laien oft erhebliche Risiken auf. Ich prüfe und gestalte Ihre Bauverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge vorausschauend und rechtssicher.
VORGEHEN
Wie sichern wir Ihren Bauvertrag rechtlich ab?
Vor der Unterschrift unter einen Bau- oder Bauträgervertrag prüfen wir alle Klauseln auf Herz und Nieren, um Sie vor bösen Überraschungen zu schützen:

Zahlungs- und Leistungspläne prüfen
Wir stellen sicher, dass Zahlungen nur nach tatsächlichem Baufortschritt erfolgen (keine ungesicherten Vorkassen).
Bauzeit und Fertigstellungstermine fixieren
Wir vereinbaren verbindliche Termine und Vertragsstrafen bei Bauzeitüberschreitungen.
Leistungsbeschreibung kontrollieren
Wir prüfen, ob alle gewünschten Bauleistungen lückenlos in der Baubeschreibung enthalten sind.
VERTRAGSARTEN
BGB-Bauvertrag vs. VOB/B-Vertrag
Die Einbeziehung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) verändert die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich, insbesondere bei Fristen, Abnahme und Gewährleistung. Wir klären auf, welche Vertragsform für Ihr Vorhaben vorteilhaft ist.
HÄUFIGE FEHLER
Häufige Fehler beim Bauvertrag
Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Vorkasse vereinbaren
Wer erhebliche Raten zahlt, bevor die entsprechende Bauphase abgeschlossen ist, trägt bei einer Insolvenz das volle Risiko.
Unvollständige Baubeschreibung
Was nicht explizit im Vertrag steht, muss später als teure Sonderleistung extra bezahlt werden.
Fehlende Fertigstellungsbürgschaft
Ohne Absicherung durch eine Bankbürgschaft des Unternehmers droht bei Insolvenz der Baustopp.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Was kostet es, einen Bauvertrag anwaltlich prüfen zu lassen?
Die Kosten für die Prüfung eines Bauvertrags oder Bauträgervertrags richten sich nach dem Gegenstandswert (also der Bausumme) oder werden als Pauschalhonorar vereinbart. Bei einer Bausumme von 300.000 Euro liegt die Gebühr für eine umfassende Prüfung und Beratung in der Kanzlei Fischer in der Regel zwischen 800 und 1.500 Euro zzgl. MwSt. Gemessen an den Risiken – Nachträge beim Hausbau betragen oft 20.000 bis 50.000 Euro – ist diese Investition ein unverzichtbarer Teil Ihrer Baufinanzierung.
Habe ich bei einem Bauvertrag ein Widerrufsrecht?
Ja, das deutsche Recht schützt Verbraucher beim Abschluss von Bauverträgen durch ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 650l BGB). Schließen Sie einen Verbraucherbauvertrag (Bau eines neuen Gebäudes) oder einen Bauträgervertrag ab, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Unternehmer ist verpflichtet, Sie schriftlich über Ihr Widerrufsrecht zu belehren. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bauvertrag und einem Bauträgervertrag?
Bei einem Bauvertrag bauen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück. Sie beauftragen ein Bauunternehmen mit der Errichtung des Hauses. Bei einem Bauträgervertrag erwerben Sie das Grundstück und das darauf zu errichtende Haus aus einer Hand vom Bauträger. Der Bauträgervertrag ist eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag und erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung. Rechtsanwalt Fischer prüft beide Vertragsarten und passt die Prüfkriterien an die jeweilige Rechtsform an.
Kann das Bauunternehmen während der Bauphase einfach die Preise erhöhen?
Grundsätzlich ist ein vereinbarter Festpreis bindend. Das Bauunternehmen darf die Preise während der Bauphase nur dann erhöhen, wenn der Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel (Gleitklausel) enthält oder wenn Sie nachträgliche Sonderwünsche (Änderungen der Ausstattung) beauftragen. Ohne solche Vereinbarungen trägt der Unternehmer das Risiko von Materialpreissteigerungen. Rechtsanwalt Fischer sorgt dafür, dass unfaire Preisanpassungsklauseln aus Ihrem Vertrag gestrichen werden.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Bauverträge nach BGB oder VOB/B sind hochkomplex und weisen für Laien oft erhebliche Risiken auf. Ich prüfe und gestalte Ihre Bauverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge vorausschauend und rechtssicher.
VORGEHEN
Wie sichern wir Ihren Bauvertrag rechtlich ab?
Vor der Unterschrift unter einen Bau- oder Bauträgervertrag prüfen wir alle Klauseln auf Herz und Nieren, um Sie vor bösen Überraschungen zu schützen:

Zahlungs- und Leistungspläne prüfen
Wir stellen sicher, dass Zahlungen nur nach tatsächlichem Baufortschritt erfolgen (keine ungesicherten Vorkassen).
Bauzeit und Fertigstellungstermine fixieren
Wir vereinbaren verbindliche Termine und Vertragsstrafen bei Bauzeitüberschreitungen.
Leistungsbeschreibung kontrollieren
Wir prüfen, ob alle gewünschten Bauleistungen lückenlos in der Baubeschreibung enthalten sind.
VERTRAGSARTEN
BGB-Bauvertrag vs. VOB/B-Vertrag
Die Einbeziehung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) verändert die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich, insbesondere bei Fristen, Abnahme und Gewährleistung. Wir klären auf, welche Vertragsform für Ihr Vorhaben vorteilhaft ist.
HÄUFIGE FEHLER
Häufige Fehler beim Bauvertrag
Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Vorkasse vereinbaren
Wer erhebliche Raten zahlt, bevor die entsprechende Bauphase abgeschlossen ist, trägt bei einer Insolvenz das volle Risiko.
Unvollständige Baubeschreibung
Was nicht explizit im Vertrag steht, muss später als teure Sonderleistung extra bezahlt werden.
Fehlende Fertigstellungsbürgschaft
Ohne Absicherung durch eine Bankbürgschaft des Unternehmers droht bei Insolvenz der Baustopp.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Was kostet es, einen Bauvertrag anwaltlich prüfen zu lassen?
Die Kosten für die Prüfung eines Bauvertrags oder Bauträgervertrags richten sich nach dem Gegenstandswert (also der Bausumme) oder werden als Pauschalhonorar vereinbart. Bei einer Bausumme von 300.000 Euro liegt die Gebühr für eine umfassende Prüfung und Beratung in der Kanzlei Fischer in der Regel zwischen 800 und 1.500 Euro zzgl. MwSt. Gemessen an den Risiken – Nachträge beim Hausbau betragen oft 20.000 bis 50.000 Euro – ist diese Investition ein unverzichtbarer Teil Ihrer Baufinanzierung.
Habe ich bei einem Bauvertrag ein Widerrufsrecht?
Ja, das deutsche Recht schützt Verbraucher beim Abschluss von Bauverträgen durch ein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 650l BGB). Schließen Sie einen Verbraucherbauvertrag (Bau eines neuen Gebäudes) oder einen Bauträgervertrag ab, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Unternehmer ist verpflichtet, Sie schriftlich über Ihr Widerrufsrecht zu belehren. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Bauvertrag und einem Bauträgervertrag?
Bei einem Bauvertrag bauen Sie auf Ihrem eigenen Grundstück. Sie beauftragen ein Bauunternehmen mit der Errichtung des Hauses. Bei einem Bauträgervertrag erwerben Sie das Grundstück und das darauf zu errichtende Haus aus einer Hand vom Bauträger. Der Bauträgervertrag ist eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag und erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung. Rechtsanwalt Fischer prüft beide Vertragsarten und passt die Prüfkriterien an die jeweilige Rechtsform an.
Kann das Bauunternehmen während der Bauphase einfach die Preise erhöhen?
Grundsätzlich ist ein vereinbarter Festpreis bindend. Das Bauunternehmen darf die Preise während der Bauphase nur dann erhöhen, wenn der Vertrag eine wirksame Preisanpassungsklausel (Gleitklausel) enthält oder wenn Sie nachträgliche Sonderwünsche (Änderungen der Ausstattung) beauftragen. Ohne solche Vereinbarungen trägt der Unternehmer das Risiko von Materialpreissteigerungen. Rechtsanwalt Fischer sorgt dafür, dass unfaire Preisanpassungsklauseln aus Ihrem Vertrag gestrichen werden.

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Bauverträge nach BGB oder VOB/B sind hochkomplex und weisen für Laien oft erhebliche Risiken auf. Ich prüfe und gestalte Ihre Bauverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge vorausschauend und rechtssicher.
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Wir vereinbaren verbindliche Termine und Vertragsstrafen bei Bauzeitüberschreitungen.
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BGB-Bauvertrag vs. VOB/B-Vertrag
Die Einbeziehung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) verändert die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich, insbesondere bei Fristen, Abnahme und Gewährleistung. Wir klären auf, welche Vertragsform für Ihr Vorhaben vorteilhaft ist.
HÄUFIGE FEHLER
Häufige Fehler beim Bauvertrag
Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
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Unvollständige Baubeschreibung
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Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
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Yachtrecht & Bootsrecht
Kontakt
Frauenstraße 2, 17389 Anklam
+49 3971 214960
ra-fischer-anklam@freenet.de
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