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RECHTSGEBIET

Anwalt für Bau- & Architektenrecht in Anklam

Rechtssichere Begleitung bei Bauvorhaben, Durchsetzung von Mängelansprüchen und Werklohnforderungen in Anklam und Umgebung.

Bau- & Architektenrecht

ÜBERBLICK

Anwalt für Baurecht in Anklam – Baumängel, Bauverträge & Werklohn

Bauprojekte in Vorpommern binden erhebliche finanzielle Mittel – ob Eigenheim, Gewerbeimmobilie oder Sanierung. Treten Baumängel auf, erfüllt der Bauträger seine Pflichten nicht oder warten Handwerker auf ihre berechtigte Vergütung, brauchen Sie einen Anwalt für Baurecht in Anklam, der die technischen und die rechtlichen Zusammenhänge gleichermaßen beherrscht. Rechtsanwalt Matthias Fischer berät und vertritt Bauherren, Handwerksbetriebe, Architekten und Bauträger in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam kennt die baurechtlichen Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern seit über 25 Jahren – von den strengen Anforderungen des Denkmalschutzes in der Hansestadt Greifswald bis zu den Herausforderungen des Bauens in Küstennähe auf Usedom und Rügen. Im Baurecht entscheiden oft Details über den Ausgang eines Rechtsstreits: die korrekte Mängelrüge, die Einhaltung von Fristen, die Wahl zwischen VOB/B und BGB-Werkvertrag oder die rechtzeitige Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens. Rechtsanwalt Fischer kennt diese Fallstricke und schützt Ihre Interessen von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Vom Bauvertrag bis zur Abnahme rechtlich begleitet

Rechtssicherheit auf jeder Baustelle

Rechtsanwalt Matthias Fischer begleitet Bauherren und Handwerker im Baurecht – von der Vertragsprüfung bis zur Durchsetzung von Mängelansprüchen.

BAUMÄNGEL

Baumängel erkennen, dokumentieren und durchsetzen

Risse im Mauerwerk, undichte Dächer, fehlerhafte Abdichtungen oder mangelhafte Bodenbeläge: Baumängel schädigen die Bausubstanz nachhaltig und mindern den Wert Ihrer Immobilie erheblich. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der rechtssicheren Dokumentation von Baumängeln, bei der fristgerechten Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmer und bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche. Bei komplexen Mängeln empfiehlt die Kanzlei ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO. Dieses gerichtliche Verfahren sichert die Beweislage durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, bevor Sie sanieren lassen. So verhindern Sie, dass Reparaturarbeiten die Beweise vernichten.

BAUVERTRAG

Bauverträge und Bauträgerverträge prüfen

Ein Bauvertrag ist die rechtliche Grundlage Ihres gesamten Bauprojekts. Fehler oder nachteilige Klauseln in diesem Vertrag kosten Sie schnell Zehntausende Euro. Rechtsanwalt Fischer prüft Bauverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge vor der Unterschrift auf versteckte Risiken: - Ist die Baubeschreibung hinreichend detailliert? - Sind die Zahlungsmodalitäten nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) korrekt? - Enthält der Vertrag wirksame Regelungen zur Gewährleistung und Vertragsstrafe? - Ist die Abnahme klar geregelt?

WERKLOHN

Werklohn und Vergütungsansprüche für Handwerker

Handwerksbetriebe in Anklam, Wolgast und Greifswald kennen das Problem: Die Arbeit ist erledigt, doch der Auftraggeber zahlt nicht oder kürzt die Rechnung unberechtigt. Rechtsanwalt Fischer vertritt Handwerker und Bauunternehmer bei der Durchsetzung ihrer Werklohnansprüche – von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Werklohnklage vor dem Landgericht. Besondere Erfahrung besitzt die Kanzlei in der Abwehr unberechtigter Mängelrügen, die Auftraggeber häufig vorschieben, um Zahlungen zurückzuhalten. Rechtsanwalt Fischer prüft, ob die gerügten Mängel tatsächlich vorliegen, ob der Handwerker sie zu vertreten hat und ob die Mängelrüge fristgerecht und formgerecht erfolgt ist.

ARCHITEKTENRECHT

Architektenrecht und Planerhaftung

Architekten und Ingenieure tragen eine besondere Verantwortung für die Planung und Überwachung von Bauprojekten. Im Architektenrecht berät Rechtsanwalt Fischer sowohl Architekten bei der Abwehr von Haftungsansprüchen als auch Bauherren bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Planung oder mangelhafter Bauüberwachung. Die Kanzlei kennt die Besonderheiten der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und berät zu Fragen der Honorarabrechnung, der Leistungsphasen und der Haftungsverteilung zwischen Architekt, Bauunternehmer und Sonderfachleuten.

VOR ORT

Baurecht in Anklam und Vorpommern – Regionale Besonderheiten

Das Bauen in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt besonderen regionalen Rahmenbedingungen, die Rechtsanwalt Fischer aus langjähriger Praxis kennt:

CHARTERRECHT

Baurecht in Anklam und Vorpommern – Regionale Besonderheiten

Das Bauen in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt besonderen regionalen Rahmenbedingungen, die Rechtsanwalt Fischer aus langjähriger Praxis kennt:

ABLAUF

Ablauf einer baurechtlichen Beratung

Schritt 1

Kontaktaufnahme. Schildern Sie Ihr Bauvorhaben oder Ihren Baustreit über das Online-Formular oder telefonisch. Laden Sie relevante Unterlagen hoch (Bauvertrag, Mängelfotos, Gutachten, Korrespondenz).

Schritt 2

Ersteinschätzung. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den empfohlenen nächsten Schritten.

Schritt 3

Strategie. Gemeinsam entscheiden Sie über das weitere Vorgehen: außergerichtliche Einigung, selbständiges Beweisverfahren oder Klage.

Schritt 4

Umsetzung. Die Kanzlei koordiniert Sachverständige, führt die Korrespondenz mit der Gegenseite und vertritt Sie vor Gericht.

KOSTEN

Kosten im Baurecht

Die Kosten im Baurecht richten sich nach dem Streitwert – also dem Wert der geltend gemachten Forderung oder der Mängelbeseitigungskosten. Bei einem Streitwert von 50.000 Euro (etwa bei umfangreichen Baumängeln) betragen die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung rund 2.200 Euro (1,3-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und MwSt.). Rechtsschutzversicherungen mit dem Baustein „Immobilienrechtsschutz" übernehmen in vielen Fällen die Kosten. Rechtsanwalt Fischer klärt die Deckung, bevor er das Mandat übernimmt.

SCHWERPUNKTE

Spezialthemen im Detail

Gewährleistung bei Baumängeln am Bau in Anklam

Baumängel an Neubauten oder Sanierungsobjekten führen regelmäßig zu massiven Wertverlusten und existenzbedrohenden Streitigkeiten. Ich vertrete Bauherren und Handwerker bei der rechtssicheren Feststellung und Durchsetzung von Mängelansprüchen.

Details ansehen

Prüfung von Bauvertrag & Bauträgervertrag in Anklam

Bauverträge nach BGB oder VOB/B sind hochkomplex und weisen für Laien oft erhebliche Risiken auf. Ich prüfe und gestalte Ihre Bauverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge vorausschauend und rechtssicher.

Details ansehen

Werklohnklage & Abschlagszahlungen am Bau in Anklam

Streitigkeiten über den Werklohn, Nachtragsforderungen oder unberechtigte Kürzungen sind im Baurecht an der Tagesordnung. Ich vertrete Bauunternehmer bei der Durchsetzung ihrer offenen Rechnungen und Bauherren bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Details ansehen

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Wie lange kann ich Baumängel nach der Abnahme noch reklamieren?

Die Gewährleistungsfrist für Baumängel beträgt nach BGB-Werkvertrag fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Haben die Parteien die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart, beträgt die Frist vier Jahre. Entscheidend ist der Zeitpunkt der förmlichen Abnahme, nicht der Einzug oder die Fertigstellung. Fehlt eine förmliche Abnahme, beginnt die Frist unter Umständen erst deutlich später. Rechtsanwalt Fischer prüft, ob Ihre Gewährleistungsansprüche noch durchsetzbar sind und welche Fristen in Ihrem konkreten Fall gelten.

Was ist ein selbständiges Beweisverfahren und wann brauche ich es?

Ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO ist ein gerichtliches Verfahren zur Sicherung von Beweisen, typischerweise durch ein Sachverständigengutachten. Sie setzen es ein, wenn Baumängel dokumentiert und bewertet werden müssen, bevor eine Sanierung erfolgt. Der Vorteil: Ein gerichtlich bestellter, neutraler Sachverständiger erstellt das Gutachten, das vor Gericht eine hohe Beweiskraft besitzt. Zudem hemmt die Einleitung des Verfahrens die Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt dieses Verfahren vor allem bei streitigen Mängeln mit hohem Streitwert.

Muss ich als Bauherr den Bauvertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen lassen?

Eine gesetzliche Pflicht zur anwaltlichen Prüfung besteht nicht, sie ist jedoch dringend zu empfehlen. Bauverträge und Bauträgerverträge enthalten häufig Klauseln, die den Bauherrn einseitig benachteiligen: unklare Baubeschreibungen, nachteilige Zahlungspläne, eingeschränkte Gewährleistungsrechte oder unwirksame Abnahmeregelungen. Eine anwaltliche Prüfung vor Vertragsschluss kostet einen Bruchteil dessen, was ein späterer Rechtsstreit verschlingt. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Bauvertrag und weist Sie auf kritische Punkte hin.

Was kann ich tun, wenn der Handwerker seine Arbeit nicht fertigstellt?

Erbringt ein Handwerker oder Bauunternehmer seine vertraglich geschuldete Leistung nicht oder nicht vollständig, haben Sie als Bauherr verschiedene Rechte: Sie können eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, können Sie vom Vertrag zurücktreten, den Auftrag an ein anderes Unternehmen vergeben und die Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen. Rechtsanwalt Fischer begleitet Sie durch diesen Prozess und sorgt dafür, dass Sie alle Fristen und Formvorschriften einhalten.

Matthias Fischer

Ihr Rechtsanwalt in Anklam

Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

ANRUF

+49 3971 214960

ANSCHRIFT

Frauenstraße 2
17389 Anklam

RECHTSGEBIET

Anwalt für Bau- & Architektenrecht in Anklam

Rechtssichere Begleitung bei Bauvorhaben, Durchsetzung von Mängelansprüchen und Werklohnforderungen in Anklam und Umgebung.

Bau- & Architektenrecht

ÜBERBLICK

Anwalt für Baurecht in Anklam – Baumängel, Bauverträge & Werklohn

Bauprojekte in Vorpommern binden erhebliche finanzielle Mittel – ob Eigenheim, Gewerbeimmobilie oder Sanierung. Treten Baumängel auf, erfüllt der Bauträger seine Pflichten nicht oder warten Handwerker auf ihre berechtigte Vergütung, brauchen Sie einen Anwalt für Baurecht in Anklam, der die technischen und die rechtlichen Zusammenhänge gleichermaßen beherrscht. Rechtsanwalt Matthias Fischer berät und vertritt Bauherren, Handwerksbetriebe, Architekten und Bauträger in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam kennt die baurechtlichen Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern seit über 25 Jahren – von den strengen Anforderungen des Denkmalschutzes in der Hansestadt Greifswald bis zu den Herausforderungen des Bauens in Küstennähe auf Usedom und Rügen. Im Baurecht entscheiden oft Details über den Ausgang eines Rechtsstreits: die korrekte Mängelrüge, die Einhaltung von Fristen, die Wahl zwischen VOB/B und BGB-Werkvertrag oder die rechtzeitige Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens. Rechtsanwalt Fischer kennt diese Fallstricke und schützt Ihre Interessen von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Vom Bauvertrag bis zur Abnahme rechtlich begleitet

Rechtssicherheit auf jeder Baustelle

Rechtsanwalt Matthias Fischer begleitet Bauherren und Handwerker im Baurecht – von der Vertragsprüfung bis zur Durchsetzung von Mängelansprüchen.

BAUMÄNGEL

Baumängel erkennen, dokumentieren und durchsetzen

Risse im Mauerwerk, undichte Dächer, fehlerhafte Abdichtungen oder mangelhafte Bodenbeläge: Baumängel schädigen die Bausubstanz nachhaltig und mindern den Wert Ihrer Immobilie erheblich. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der rechtssicheren Dokumentation von Baumängeln, bei der fristgerechten Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmer und bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche. Bei komplexen Mängeln empfiehlt die Kanzlei ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO. Dieses gerichtliche Verfahren sichert die Beweislage durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, bevor Sie sanieren lassen. So verhindern Sie, dass Reparaturarbeiten die Beweise vernichten.

BAUVERTRAG

Bauverträge und Bauträgerverträge prüfen

Ein Bauvertrag ist die rechtliche Grundlage Ihres gesamten Bauprojekts. Fehler oder nachteilige Klauseln in diesem Vertrag kosten Sie schnell Zehntausende Euro. Rechtsanwalt Fischer prüft Bauverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge vor der Unterschrift auf versteckte Risiken: - Ist die Baubeschreibung hinreichend detailliert? - Sind die Zahlungsmodalitäten nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) korrekt? - Enthält der Vertrag wirksame Regelungen zur Gewährleistung und Vertragsstrafe? - Ist die Abnahme klar geregelt?

WERKLOHN

Werklohn und Vergütungsansprüche für Handwerker

Handwerksbetriebe in Anklam, Wolgast und Greifswald kennen das Problem: Die Arbeit ist erledigt, doch der Auftraggeber zahlt nicht oder kürzt die Rechnung unberechtigt. Rechtsanwalt Fischer vertritt Handwerker und Bauunternehmer bei der Durchsetzung ihrer Werklohnansprüche – von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Werklohnklage vor dem Landgericht. Besondere Erfahrung besitzt die Kanzlei in der Abwehr unberechtigter Mängelrügen, die Auftraggeber häufig vorschieben, um Zahlungen zurückzuhalten. Rechtsanwalt Fischer prüft, ob die gerügten Mängel tatsächlich vorliegen, ob der Handwerker sie zu vertreten hat und ob die Mängelrüge fristgerecht und formgerecht erfolgt ist.

ARCHITEKTENRECHT

Architektenrecht und Planerhaftung

Architekten und Ingenieure tragen eine besondere Verantwortung für die Planung und Überwachung von Bauprojekten. Im Architektenrecht berät Rechtsanwalt Fischer sowohl Architekten bei der Abwehr von Haftungsansprüchen als auch Bauherren bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Planung oder mangelhafter Bauüberwachung. Die Kanzlei kennt die Besonderheiten der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und berät zu Fragen der Honorarabrechnung, der Leistungsphasen und der Haftungsverteilung zwischen Architekt, Bauunternehmer und Sonderfachleuten.

VOR ORT

Baurecht in Anklam und Vorpommern – Regionale Besonderheiten

Das Bauen in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt besonderen regionalen Rahmenbedingungen, die Rechtsanwalt Fischer aus langjähriger Praxis kennt:

CHARTERRECHT

Baurecht in Anklam und Vorpommern – Regionale Besonderheiten

Das Bauen in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt besonderen regionalen Rahmenbedingungen, die Rechtsanwalt Fischer aus langjähriger Praxis kennt:

ABLAUF

Ablauf einer baurechtlichen Beratung

Schritt 1

Kontaktaufnahme. Schildern Sie Ihr Bauvorhaben oder Ihren Baustreit über das Online-Formular oder telefonisch. Laden Sie relevante Unterlagen hoch (Bauvertrag, Mängelfotos, Gutachten, Korrespondenz).

Schritt 2

Ersteinschätzung. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den empfohlenen nächsten Schritten.

Schritt 3

Strategie. Gemeinsam entscheiden Sie über das weitere Vorgehen: außergerichtliche Einigung, selbständiges Beweisverfahren oder Klage.

Schritt 4

Umsetzung. Die Kanzlei koordiniert Sachverständige, führt die Korrespondenz mit der Gegenseite und vertritt Sie vor Gericht.

KOSTEN

Kosten im Baurecht

Die Kosten im Baurecht richten sich nach dem Streitwert – also dem Wert der geltend gemachten Forderung oder der Mängelbeseitigungskosten. Bei einem Streitwert von 50.000 Euro (etwa bei umfangreichen Baumängeln) betragen die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung rund 2.200 Euro (1,3-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und MwSt.). Rechtsschutzversicherungen mit dem Baustein „Immobilienrechtsschutz" übernehmen in vielen Fällen die Kosten. Rechtsanwalt Fischer klärt die Deckung, bevor er das Mandat übernimmt.

SCHWERPUNKTE

Spezialthemen im Detail

Gewährleistung bei Baumängeln am Bau in Anklam

Baumängel an Neubauten oder Sanierungsobjekten führen regelmäßig zu massiven Wertverlusten und existenzbedrohenden Streitigkeiten. Ich vertrete Bauherren und Handwerker bei der rechtssicheren Feststellung und Durchsetzung von Mängelansprüchen.

Details ansehen

Prüfung von Bauvertrag & Bauträgervertrag in Anklam

Bauverträge nach BGB oder VOB/B sind hochkomplex und weisen für Laien oft erhebliche Risiken auf. Ich prüfe und gestalte Ihre Bauverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge vorausschauend und rechtssicher.

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Werklohnklage & Abschlagszahlungen am Bau in Anklam

Streitigkeiten über den Werklohn, Nachtragsforderungen oder unberechtigte Kürzungen sind im Baurecht an der Tagesordnung. Ich vertrete Bauunternehmer bei der Durchsetzung ihrer offenen Rechnungen und Bauherren bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

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HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Wie lange kann ich Baumängel nach der Abnahme noch reklamieren?

Die Gewährleistungsfrist für Baumängel beträgt nach BGB-Werkvertrag fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Haben die Parteien die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart, beträgt die Frist vier Jahre. Entscheidend ist der Zeitpunkt der förmlichen Abnahme, nicht der Einzug oder die Fertigstellung. Fehlt eine förmliche Abnahme, beginnt die Frist unter Umständen erst deutlich später. Rechtsanwalt Fischer prüft, ob Ihre Gewährleistungsansprüche noch durchsetzbar sind und welche Fristen in Ihrem konkreten Fall gelten.

Was ist ein selbständiges Beweisverfahren und wann brauche ich es?

Ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO ist ein gerichtliches Verfahren zur Sicherung von Beweisen, typischerweise durch ein Sachverständigengutachten. Sie setzen es ein, wenn Baumängel dokumentiert und bewertet werden müssen, bevor eine Sanierung erfolgt. Der Vorteil: Ein gerichtlich bestellter, neutraler Sachverständiger erstellt das Gutachten, das vor Gericht eine hohe Beweiskraft besitzt. Zudem hemmt die Einleitung des Verfahrens die Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt dieses Verfahren vor allem bei streitigen Mängeln mit hohem Streitwert.

Muss ich als Bauherr den Bauvertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen lassen?

Eine gesetzliche Pflicht zur anwaltlichen Prüfung besteht nicht, sie ist jedoch dringend zu empfehlen. Bauverträge und Bauträgerverträge enthalten häufig Klauseln, die den Bauherrn einseitig benachteiligen: unklare Baubeschreibungen, nachteilige Zahlungspläne, eingeschränkte Gewährleistungsrechte oder unwirksame Abnahmeregelungen. Eine anwaltliche Prüfung vor Vertragsschluss kostet einen Bruchteil dessen, was ein späterer Rechtsstreit verschlingt. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Bauvertrag und weist Sie auf kritische Punkte hin.

Was kann ich tun, wenn der Handwerker seine Arbeit nicht fertigstellt?

Erbringt ein Handwerker oder Bauunternehmer seine vertraglich geschuldete Leistung nicht oder nicht vollständig, haben Sie als Bauherr verschiedene Rechte: Sie können eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, können Sie vom Vertrag zurücktreten, den Auftrag an ein anderes Unternehmen vergeben und die Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen. Rechtsanwalt Fischer begleitet Sie durch diesen Prozess und sorgt dafür, dass Sie alle Fristen und Formvorschriften einhalten.

Matthias Fischer

Ihr Rechtsanwalt in Anklam

Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

ANRUF

+49 3971 214960

ANSCHRIFT

Frauenstraße 2
17389 Anklam

RECHTSGEBIET

Anwalt für Bau- & Architektenrecht in Anklam

Rechtssichere Begleitung bei Bauvorhaben, Durchsetzung von Mängelansprüchen und Werklohnforderungen in Anklam und Umgebung.

Bau- & Architektenrecht

ÜBERBLICK

Anwalt für Baurecht in Anklam – Baumängel, Bauverträge & Werklohn

Bauprojekte in Vorpommern binden erhebliche finanzielle Mittel – ob Eigenheim, Gewerbeimmobilie oder Sanierung. Treten Baumängel auf, erfüllt der Bauträger seine Pflichten nicht oder warten Handwerker auf ihre berechtigte Vergütung, brauchen Sie einen Anwalt für Baurecht in Anklam, der die technischen und die rechtlichen Zusammenhänge gleichermaßen beherrscht. Rechtsanwalt Matthias Fischer berät und vertritt Bauherren, Handwerksbetriebe, Architekten und Bauträger in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam kennt die baurechtlichen Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern seit über 25 Jahren – von den strengen Anforderungen des Denkmalschutzes in der Hansestadt Greifswald bis zu den Herausforderungen des Bauens in Küstennähe auf Usedom und Rügen. Im Baurecht entscheiden oft Details über den Ausgang eines Rechtsstreits: die korrekte Mängelrüge, die Einhaltung von Fristen, die Wahl zwischen VOB/B und BGB-Werkvertrag oder die rechtzeitige Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens. Rechtsanwalt Fischer kennt diese Fallstricke und schützt Ihre Interessen von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Vom Bauvertrag bis zur Abnahme rechtlich begleitet

Rechtssicherheit auf jeder Baustelle

Rechtsanwalt Matthias Fischer begleitet Bauherren und Handwerker im Baurecht – von der Vertragsprüfung bis zur Durchsetzung von Mängelansprüchen.

BAUMÄNGEL

Baumängel erkennen, dokumentieren und durchsetzen

Risse im Mauerwerk, undichte Dächer, fehlerhafte Abdichtungen oder mangelhafte Bodenbeläge: Baumängel schädigen die Bausubstanz nachhaltig und mindern den Wert Ihrer Immobilie erheblich. Rechtsanwalt Fischer unterstützt Sie bei der rechtssicheren Dokumentation von Baumängeln, bei der fristgerechten Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmer und bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche. Bei komplexen Mängeln empfiehlt die Kanzlei ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO. Dieses gerichtliche Verfahren sichert die Beweislage durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, bevor Sie sanieren lassen. So verhindern Sie, dass Reparaturarbeiten die Beweise vernichten.

BAUVERTRAG

Bauverträge und Bauträgerverträge prüfen

Ein Bauvertrag ist die rechtliche Grundlage Ihres gesamten Bauprojekts. Fehler oder nachteilige Klauseln in diesem Vertrag kosten Sie schnell Zehntausende Euro. Rechtsanwalt Fischer prüft Bauverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge vor der Unterschrift auf versteckte Risiken: - Ist die Baubeschreibung hinreichend detailliert? - Sind die Zahlungsmodalitäten nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) korrekt? - Enthält der Vertrag wirksame Regelungen zur Gewährleistung und Vertragsstrafe? - Ist die Abnahme klar geregelt?

WERKLOHN

Werklohn und Vergütungsansprüche für Handwerker

Handwerksbetriebe in Anklam, Wolgast und Greifswald kennen das Problem: Die Arbeit ist erledigt, doch der Auftraggeber zahlt nicht oder kürzt die Rechnung unberechtigt. Rechtsanwalt Fischer vertritt Handwerker und Bauunternehmer bei der Durchsetzung ihrer Werklohnansprüche – von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Werklohnklage vor dem Landgericht. Besondere Erfahrung besitzt die Kanzlei in der Abwehr unberechtigter Mängelrügen, die Auftraggeber häufig vorschieben, um Zahlungen zurückzuhalten. Rechtsanwalt Fischer prüft, ob die gerügten Mängel tatsächlich vorliegen, ob der Handwerker sie zu vertreten hat und ob die Mängelrüge fristgerecht und formgerecht erfolgt ist.

ARCHITEKTENRECHT

Architektenrecht und Planerhaftung

Architekten und Ingenieure tragen eine besondere Verantwortung für die Planung und Überwachung von Bauprojekten. Im Architektenrecht berät Rechtsanwalt Fischer sowohl Architekten bei der Abwehr von Haftungsansprüchen als auch Bauherren bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Planung oder mangelhafter Bauüberwachung. Die Kanzlei kennt die Besonderheiten der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und berät zu Fragen der Honorarabrechnung, der Leistungsphasen und der Haftungsverteilung zwischen Architekt, Bauunternehmer und Sonderfachleuten.

VOR ORT

Baurecht in Anklam und Vorpommern – Regionale Besonderheiten

Das Bauen in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt besonderen regionalen Rahmenbedingungen, die Rechtsanwalt Fischer aus langjähriger Praxis kennt:

CHARTERRECHT

Baurecht in Anklam und Vorpommern – Regionale Besonderheiten

Das Bauen in Mecklenburg-Vorpommern unterliegt besonderen regionalen Rahmenbedingungen, die Rechtsanwalt Fischer aus langjähriger Praxis kennt:

ABLAUF

Ablauf einer baurechtlichen Beratung

Schritt 1

Kontaktaufnahme. Schildern Sie Ihr Bauvorhaben oder Ihren Baustreit über das Online-Formular oder telefonisch. Laden Sie relevante Unterlagen hoch (Bauvertrag, Mängelfotos, Gutachten, Korrespondenz).

Schritt 2

Ersteinschätzung. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine realistische Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den empfohlenen nächsten Schritten.

Schritt 3

Strategie. Gemeinsam entscheiden Sie über das weitere Vorgehen: außergerichtliche Einigung, selbständiges Beweisverfahren oder Klage.

Schritt 4

Umsetzung. Die Kanzlei koordiniert Sachverständige, führt die Korrespondenz mit der Gegenseite und vertritt Sie vor Gericht.

KOSTEN

Kosten im Baurecht

Die Kosten im Baurecht richten sich nach dem Streitwert – also dem Wert der geltend gemachten Forderung oder der Mängelbeseitigungskosten. Bei einem Streitwert von 50.000 Euro (etwa bei umfangreichen Baumängeln) betragen die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung rund 2.200 Euro (1,3-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und MwSt.). Rechtsschutzversicherungen mit dem Baustein „Immobilienrechtsschutz" übernehmen in vielen Fällen die Kosten. Rechtsanwalt Fischer klärt die Deckung, bevor er das Mandat übernimmt.

SCHWERPUNKTE

Spezialthemen im Detail

Gewährleistung bei Baumängeln am Bau in Anklam

Baumängel an Neubauten oder Sanierungsobjekten führen regelmäßig zu massiven Wertverlusten und existenzbedrohenden Streitigkeiten. Ich vertrete Bauherren und Handwerker bei der rechtssicheren Feststellung und Durchsetzung von Mängelansprüchen.

Details ansehen

Prüfung von Bauvertrag & Bauträgervertrag in Anklam

Bauverträge nach BGB oder VOB/B sind hochkomplex und weisen für Laien oft erhebliche Risiken auf. Ich prüfe und gestalte Ihre Bauverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge vorausschauend und rechtssicher.

Details ansehen

Werklohnklage & Abschlagszahlungen am Bau in Anklam

Streitigkeiten über den Werklohn, Nachtragsforderungen oder unberechtigte Kürzungen sind im Baurecht an der Tagesordnung. Ich vertrete Bauunternehmer bei der Durchsetzung ihrer offenen Rechnungen und Bauherren bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

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HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Wie lange kann ich Baumängel nach der Abnahme noch reklamieren?

Die Gewährleistungsfrist für Baumängel beträgt nach BGB-Werkvertrag fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Haben die Parteien die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart, beträgt die Frist vier Jahre. Entscheidend ist der Zeitpunkt der förmlichen Abnahme, nicht der Einzug oder die Fertigstellung. Fehlt eine förmliche Abnahme, beginnt die Frist unter Umständen erst deutlich später. Rechtsanwalt Fischer prüft, ob Ihre Gewährleistungsansprüche noch durchsetzbar sind und welche Fristen in Ihrem konkreten Fall gelten.

Was ist ein selbständiges Beweisverfahren und wann brauche ich es?

Ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO ist ein gerichtliches Verfahren zur Sicherung von Beweisen, typischerweise durch ein Sachverständigengutachten. Sie setzen es ein, wenn Baumängel dokumentiert und bewertet werden müssen, bevor eine Sanierung erfolgt. Der Vorteil: Ein gerichtlich bestellter, neutraler Sachverständiger erstellt das Gutachten, das vor Gericht eine hohe Beweiskraft besitzt. Zudem hemmt die Einleitung des Verfahrens die Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt dieses Verfahren vor allem bei streitigen Mängeln mit hohem Streitwert.

Muss ich als Bauherr den Bauvertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen lassen?

Eine gesetzliche Pflicht zur anwaltlichen Prüfung besteht nicht, sie ist jedoch dringend zu empfehlen. Bauverträge und Bauträgerverträge enthalten häufig Klauseln, die den Bauherrn einseitig benachteiligen: unklare Baubeschreibungen, nachteilige Zahlungspläne, eingeschränkte Gewährleistungsrechte oder unwirksame Abnahmeregelungen. Eine anwaltliche Prüfung vor Vertragsschluss kostet einen Bruchteil dessen, was ein späterer Rechtsstreit verschlingt. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Bauvertrag und weist Sie auf kritische Punkte hin.

Was kann ich tun, wenn der Handwerker seine Arbeit nicht fertigstellt?

Erbringt ein Handwerker oder Bauunternehmer seine vertraglich geschuldete Leistung nicht oder nicht vollständig, haben Sie als Bauherr verschiedene Rechte: Sie können eine angemessene Nachfrist zur Fertigstellung setzen. Verstreicht diese fruchtlos, können Sie vom Vertrag zurücktreten, den Auftrag an ein anderes Unternehmen vergeben und die Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen. Rechtsanwalt Fischer begleitet Sie durch diesen Prozess und sorgt dafür, dass Sie alle Fristen und Formvorschriften einhalten.

Matthias Fischer

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Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

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