
RECHTSGEBIET
Anwalt für Familienrecht in Anklam
Einfühlsame und rechtlich konsequente Begleitung bei Scheidung, Unterhaltsfragen und Sorgerechtsregelungen in Anklam.
Familienrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Familienrecht in Anklam – Scheidung, Unterhalt & Sorgerecht
Familienrechtliche Angelegenheiten gehören zu den emotional belastendsten Situationen im Leben. Ob Trennung und Scheidung, Streit um das Sorgerecht oder die Berechnung von Unterhaltsansprüchen: Sie brauchen einen Anwalt für Familienrecht in Anklam, der nicht nur juristisch versiert ist, sondern auch mit Einfühlungsvermögen und Augenmaß vorgeht. Rechtsanwalt Matthias Fischer berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Familienrechts. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam sucht zuerst nach einvernehmlichen Lösungen, wo immer das möglich und im Interesse der Beteiligten, insbesondere der Kinder, ist. Lässt sich eine gütliche Einigung nicht erreichen, setzt Rechtsanwalt Fischer Ihre Rechte konsequent vor dem Familiengericht durch. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Familienrecht kennt Rechtsanwalt Fischer die Spruchpraxis der Familiengerichte in Anklam, Greifswald und Neubrandenburg. Er weiß, welche Argumente überzeugen, welche Unterhaltsberechnungen Bestand haben und wie Sorgerechtsverfahren in der Region typischerweise verlaufen. Mandanten aus Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin sowie von den Inseln Usedom und Rügen vertrauen auf diese lokale Expertise.

Lösungen, die die ganze Familie im Blick behalten

Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle
Rechtsanwalt Matthias Fischer begleitet Sie im Familienrecht – einfühlsam, diskret und rechtlich präzise durch Trennung und Scheidung.
SCHEIDUNG
Scheidung – Ablauf, Trennungsjahr und Kosten
Die Scheidung ist ein mehrstufiger Prozess, den in Deutschland zwingend ein Anwalt beim Familiengericht beantragen muss. Rechtsanwalt Fischer begleitet Sie durch den gesamten Ablauf: - Trennungsjahr: Beratung zur korrekten Durchführung des Trennungsjahres, auch bei Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung. - Scheidungsantrag: Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht nach Ablauf des Trennungsjahres. - Versorgungsausgleich: Klärung der Rentenanwartschaften und deren Aufteilung zwischen den Ehegatten. - Einvernehmliche Scheidung: Bei Einigkeit über alle Folgesachen lässt sich die Scheidung kostengünstig und schnell durchführen.
UNTERHALT
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Familienrechts. Rechtsanwalt Fischer berechnet Ihre Ansprüche präzise auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle und der aktuellen Rechtsprechung des BGH: - Kindesunterhalt: Berechnung des Mindestunterhalts, Berücksichtigung des Einkommens beider Elternteile, Mangelfallberechnung bei mehreren Unterhaltsberechtigten. - Trennungsunterhalt: Ansprüche während des Trennungsjahres bis zur rechtskräftigen Scheidung. - Nachehelicher Unterhalt: Prüfung der Voraussetzungen (Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Altersunterhalt) und Befristung. - Elternunterhalt: Beratung zur Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Eltern.
SORGERECHT
Sorgerecht und Umgangsrecht
Das Wohl des Kindes steht im Familienrecht an oberster Stelle. Rechtsanwalt Fischer vertritt Elternteile in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren mit dem Ziel, eine kindgerechte Lösung zu finden: - Gemeinsames Sorgerecht: Beratung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung, Regelung von Alltagsentscheidungen und Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. - Alleiniges Sorgerecht: Antragstellung beim Familiengericht, wenn das Kindeswohl eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts erfordert. - Umgangsrecht: Regelung des Umgangs des nicht betreuenden Elternteils, Durchsetzung oder Einschränkung von Umgangskontakten. - Aufenthaltsbestimmungsrecht: Klärung, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
ZUGEWINN
Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat der Ehegatte mit dem geringeren Vermögenszuwachs während der Ehe einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen. Die Berechnung des Zugewinns verlangt eine präzise Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beider Ehegatten. Rechtsanwalt Fischer berechnet Ihren Zugewinnausgleichsanspruch, berücksichtigt Sondervermögen wie Erbschaften und Schenkungen und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor dem Familiengericht durch.
EHEVERTRAG
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ein Ehevertrag lässt sich vor oder während der Ehe schließen und regelt die vermögensrechtlichen Folgen einer möglichen Scheidung. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zur Gestaltung von: - Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft - Unterhaltsvereinbarungen (Begrenzung oder Ausschluss) - Versorgungsausgleichsregelungen - Scheidungsfolgenvereinbarungen zur einvernehmlichen Regelung aller Trennungsfolgen
CHARTERRECHT
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ein Ehevertrag lässt sich vor oder während der Ehe schließen und regelt die vermögensrechtlichen Folgen einer möglichen Scheidung. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zur Gestaltung von: - Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft - Unterhaltsvereinbarungen (Begrenzung oder Ausschluss) - Versorgungsausgleichsregelungen - Scheidungsfolgenvereinbarungen zur einvernehmlichen Regelung aller Trennungsfolgen
DISKRETION
Familienrecht in Anklam – Diskrete und einfühlsame Beratung
Rechtsanwalt Fischer kennt die emotionale Dimension familienrechtlicher Verfahren. Er berät Sie stets diskret, respektvoll und mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden, vor allem für betroffene Kinder. Die Kanzlei in Anklam bietet flexible Beratungstermine, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten, sowie die Möglichkeit der Videoberatung. So besprechen Sie Ihr Anliegen in einer für Sie angenehmen Umgebung.
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
KOSTEN
Kosten im Familienrecht
Die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Bei einer Scheidung errechnet sich der Verfahrenswert aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten zuzüglich eines Zuschlags für den Versorgungsausgleich. Rechtsschutzversicherungen decken familienrechtliche Verfahren in der Regel nicht ab. Bei geringem Einkommen besteht jedoch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Anspruch auf VKH und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Scheidung & Scheidungsablauf in Anklam
Eine Scheidung ist eine emotionale und wirtschaftliche Zäsur. Als erfahrener Anwalt im Familienrecht begleite ich Sie mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen durch das Scheidungsverfahren, um Ihre rechtliche und finanzielle Zukunft zu sichern.
Details ansehen
Unterhaltsberechnung & Unterhaltsanspruch in Anklam
Die Berechnung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt ist hochkomplex und streitbefangen. Ich berechne Ihre Unterhaltsansprüche präzise nach den aktuellen Richtlinien und setze sie konsequent durch.
Details ansehen
Zugewinnausgleich & Vermögensaufteilung in Anklam
Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung muss das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gerecht aufgeteilt werden. Ich sichere Ihren fairen Anteil am Zugewinn.
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HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wie läuft das Trennungsjahr ab und was muss ich beachten?
Das Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung für eine Scheidung in Deutschland. Die Trennung beginnt, sobald mindestens ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft aufgibt, also bei getrennter Haushaltsführung, getrennten Finanzen und keiner gemeinsamen Lebensführung mehr. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn beide getrennte Bereiche nutzen und keine wechselseitige Versorgung mehr stattfindet. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, den Trennungszeitpunkt schriftlich zu dokumentieren, etwa durch einen Brief an den Ehegatten, um spätere Streitigkeiten über den Trennungsbeginn zu vermeiden.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Vom Tabellenbetrag zieht man in der Regel das hälftige Kindergeld ab. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten kann eine Mangelfallberechnung erforderlich werden. Rechtsanwalt Fischer berechnet den konkreten Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, einschließlich Sonderbedarf (z. B. kieferorthopädische Behandlung) und Mehrbedarf (z. B. Nachhilfe, Kindergartenkosten).
Wer bekommt das Haus bei einer Scheidung?
Wer das gemeinsame Haus behält, hängt von mehreren Faktoren ab: den Eigentumsverhältnissen (Alleineigentum oder Miteigentum), dem Zugewinnausgleich und den Interessen der Kinder. Mögliche Lösungen sind: Ein Ehegatte übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus, das Haus wird gemeinsam verkauft und der Erlös geteilt, oder ein Ehegatte erhält ein befristetes Wohnrecht. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu allen Optionen und findet die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Ihre Situation.
Brauche ich für eine einvernehmliche Scheidung auch einen Anwalt?
Ja, in Deutschland besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Mindestens ein Ehegatte muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, um den Scheidungsantrag zu stellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt; der andere kann dem Antrag ohne eigenen Anwalt zustimmen. Das spart erhebliche Kosten. Rechtsanwalt Fischer führt einvernehmliche Scheidungen effizient und kostenbewusst durch.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

RECHTSGEBIET
Anwalt für Familienrecht in Anklam
Einfühlsame und rechtlich konsequente Begleitung bei Scheidung, Unterhaltsfragen und Sorgerechtsregelungen in Anklam.
Familienrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Familienrecht in Anklam – Scheidung, Unterhalt & Sorgerecht
Familienrechtliche Angelegenheiten gehören zu den emotional belastendsten Situationen im Leben. Ob Trennung und Scheidung, Streit um das Sorgerecht oder die Berechnung von Unterhaltsansprüchen: Sie brauchen einen Anwalt für Familienrecht in Anklam, der nicht nur juristisch versiert ist, sondern auch mit Einfühlungsvermögen und Augenmaß vorgeht. Rechtsanwalt Matthias Fischer berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Familienrechts. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam sucht zuerst nach einvernehmlichen Lösungen, wo immer das möglich und im Interesse der Beteiligten, insbesondere der Kinder, ist. Lässt sich eine gütliche Einigung nicht erreichen, setzt Rechtsanwalt Fischer Ihre Rechte konsequent vor dem Familiengericht durch. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Familienrecht kennt Rechtsanwalt Fischer die Spruchpraxis der Familiengerichte in Anklam, Greifswald und Neubrandenburg. Er weiß, welche Argumente überzeugen, welche Unterhaltsberechnungen Bestand haben und wie Sorgerechtsverfahren in der Region typischerweise verlaufen. Mandanten aus Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin sowie von den Inseln Usedom und Rügen vertrauen auf diese lokale Expertise.

Lösungen, die die ganze Familie im Blick behalten

Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle
Rechtsanwalt Matthias Fischer begleitet Sie im Familienrecht – einfühlsam, diskret und rechtlich präzise durch Trennung und Scheidung.
SCHEIDUNG
Scheidung – Ablauf, Trennungsjahr und Kosten
Die Scheidung ist ein mehrstufiger Prozess, den in Deutschland zwingend ein Anwalt beim Familiengericht beantragen muss. Rechtsanwalt Fischer begleitet Sie durch den gesamten Ablauf: - Trennungsjahr: Beratung zur korrekten Durchführung des Trennungsjahres, auch bei Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung. - Scheidungsantrag: Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht nach Ablauf des Trennungsjahres. - Versorgungsausgleich: Klärung der Rentenanwartschaften und deren Aufteilung zwischen den Ehegatten. - Einvernehmliche Scheidung: Bei Einigkeit über alle Folgesachen lässt sich die Scheidung kostengünstig und schnell durchführen.
UNTERHALT
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Familienrechts. Rechtsanwalt Fischer berechnet Ihre Ansprüche präzise auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle und der aktuellen Rechtsprechung des BGH: - Kindesunterhalt: Berechnung des Mindestunterhalts, Berücksichtigung des Einkommens beider Elternteile, Mangelfallberechnung bei mehreren Unterhaltsberechtigten. - Trennungsunterhalt: Ansprüche während des Trennungsjahres bis zur rechtskräftigen Scheidung. - Nachehelicher Unterhalt: Prüfung der Voraussetzungen (Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Altersunterhalt) und Befristung. - Elternunterhalt: Beratung zur Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Eltern.
SORGERECHT
Sorgerecht und Umgangsrecht
Das Wohl des Kindes steht im Familienrecht an oberster Stelle. Rechtsanwalt Fischer vertritt Elternteile in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren mit dem Ziel, eine kindgerechte Lösung zu finden: - Gemeinsames Sorgerecht: Beratung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung, Regelung von Alltagsentscheidungen und Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. - Alleiniges Sorgerecht: Antragstellung beim Familiengericht, wenn das Kindeswohl eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts erfordert. - Umgangsrecht: Regelung des Umgangs des nicht betreuenden Elternteils, Durchsetzung oder Einschränkung von Umgangskontakten. - Aufenthaltsbestimmungsrecht: Klärung, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
ZUGEWINN
Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat der Ehegatte mit dem geringeren Vermögenszuwachs während der Ehe einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen. Die Berechnung des Zugewinns verlangt eine präzise Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beider Ehegatten. Rechtsanwalt Fischer berechnet Ihren Zugewinnausgleichsanspruch, berücksichtigt Sondervermögen wie Erbschaften und Schenkungen und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor dem Familiengericht durch.
EHEVERTRAG
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ein Ehevertrag lässt sich vor oder während der Ehe schließen und regelt die vermögensrechtlichen Folgen einer möglichen Scheidung. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zur Gestaltung von: - Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft - Unterhaltsvereinbarungen (Begrenzung oder Ausschluss) - Versorgungsausgleichsregelungen - Scheidungsfolgenvereinbarungen zur einvernehmlichen Regelung aller Trennungsfolgen
CHARTERRECHT
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ein Ehevertrag lässt sich vor oder während der Ehe schließen und regelt die vermögensrechtlichen Folgen einer möglichen Scheidung. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zur Gestaltung von: - Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft - Unterhaltsvereinbarungen (Begrenzung oder Ausschluss) - Versorgungsausgleichsregelungen - Scheidungsfolgenvereinbarungen zur einvernehmlichen Regelung aller Trennungsfolgen
DISKRETION
Familienrecht in Anklam – Diskrete und einfühlsame Beratung
Rechtsanwalt Fischer kennt die emotionale Dimension familienrechtlicher Verfahren. Er berät Sie stets diskret, respektvoll und mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden, vor allem für betroffene Kinder. Die Kanzlei in Anklam bietet flexible Beratungstermine, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten, sowie die Möglichkeit der Videoberatung. So besprechen Sie Ihr Anliegen in einer für Sie angenehmen Umgebung.
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
KOSTEN
Kosten im Familienrecht
Die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Bei einer Scheidung errechnet sich der Verfahrenswert aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten zuzüglich eines Zuschlags für den Versorgungsausgleich. Rechtsschutzversicherungen decken familienrechtliche Verfahren in der Regel nicht ab. Bei geringem Einkommen besteht jedoch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Anspruch auf VKH und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Scheidung & Scheidungsablauf in Anklam
Eine Scheidung ist eine emotionale und wirtschaftliche Zäsur. Als erfahrener Anwalt im Familienrecht begleite ich Sie mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen durch das Scheidungsverfahren, um Ihre rechtliche und finanzielle Zukunft zu sichern.
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Unterhaltsberechnung & Unterhaltsanspruch in Anklam
Die Berechnung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt ist hochkomplex und streitbefangen. Ich berechne Ihre Unterhaltsansprüche präzise nach den aktuellen Richtlinien und setze sie konsequent durch.
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Zugewinnausgleich & Vermögensaufteilung in Anklam
Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung muss das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gerecht aufgeteilt werden. Ich sichere Ihren fairen Anteil am Zugewinn.
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HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wie läuft das Trennungsjahr ab und was muss ich beachten?
Das Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung für eine Scheidung in Deutschland. Die Trennung beginnt, sobald mindestens ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft aufgibt, also bei getrennter Haushaltsführung, getrennten Finanzen und keiner gemeinsamen Lebensführung mehr. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn beide getrennte Bereiche nutzen und keine wechselseitige Versorgung mehr stattfindet. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, den Trennungszeitpunkt schriftlich zu dokumentieren, etwa durch einen Brief an den Ehegatten, um spätere Streitigkeiten über den Trennungsbeginn zu vermeiden.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Vom Tabellenbetrag zieht man in der Regel das hälftige Kindergeld ab. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten kann eine Mangelfallberechnung erforderlich werden. Rechtsanwalt Fischer berechnet den konkreten Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, einschließlich Sonderbedarf (z. B. kieferorthopädische Behandlung) und Mehrbedarf (z. B. Nachhilfe, Kindergartenkosten).
Wer bekommt das Haus bei einer Scheidung?
Wer das gemeinsame Haus behält, hängt von mehreren Faktoren ab: den Eigentumsverhältnissen (Alleineigentum oder Miteigentum), dem Zugewinnausgleich und den Interessen der Kinder. Mögliche Lösungen sind: Ein Ehegatte übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus, das Haus wird gemeinsam verkauft und der Erlös geteilt, oder ein Ehegatte erhält ein befristetes Wohnrecht. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu allen Optionen und findet die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Ihre Situation.
Brauche ich für eine einvernehmliche Scheidung auch einen Anwalt?
Ja, in Deutschland besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Mindestens ein Ehegatte muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, um den Scheidungsantrag zu stellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt; der andere kann dem Antrag ohne eigenen Anwalt zustimmen. Das spart erhebliche Kosten. Rechtsanwalt Fischer führt einvernehmliche Scheidungen effizient und kostenbewusst durch.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

RECHTSGEBIET
Anwalt für Familienrecht in Anklam
Einfühlsame und rechtlich konsequente Begleitung bei Scheidung, Unterhaltsfragen und Sorgerechtsregelungen in Anklam.
Familienrecht
ÜBERBLICK
Anwalt für Familienrecht in Anklam – Scheidung, Unterhalt & Sorgerecht
Familienrechtliche Angelegenheiten gehören zu den emotional belastendsten Situationen im Leben. Ob Trennung und Scheidung, Streit um das Sorgerecht oder die Berechnung von Unterhaltsansprüchen: Sie brauchen einen Anwalt für Familienrecht in Anklam, der nicht nur juristisch versiert ist, sondern auch mit Einfühlungsvermögen und Augenmaß vorgeht. Rechtsanwalt Matthias Fischer berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Familienrechts. Die Kanzlei in der Frauenstraße 2 in Anklam sucht zuerst nach einvernehmlichen Lösungen, wo immer das möglich und im Interesse der Beteiligten, insbesondere der Kinder, ist. Lässt sich eine gütliche Einigung nicht erreichen, setzt Rechtsanwalt Fischer Ihre Rechte konsequent vor dem Familiengericht durch. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Familienrecht kennt Rechtsanwalt Fischer die Spruchpraxis der Familiengerichte in Anklam, Greifswald und Neubrandenburg. Er weiß, welche Argumente überzeugen, welche Unterhaltsberechnungen Bestand haben und wie Sorgerechtsverfahren in der Region typischerweise verlaufen. Mandanten aus Anklam, Wolgast, Greifswald, Demmin sowie von den Inseln Usedom und Rügen vertrauen auf diese lokale Expertise.

Lösungen, die die ganze Familie im Blick behalten

Das Wohl der Kinder steht an erster Stelle
Rechtsanwalt Matthias Fischer begleitet Sie im Familienrecht – einfühlsam, diskret und rechtlich präzise durch Trennung und Scheidung.
SCHEIDUNG
Scheidung – Ablauf, Trennungsjahr und Kosten
Die Scheidung ist ein mehrstufiger Prozess, den in Deutschland zwingend ein Anwalt beim Familiengericht beantragen muss. Rechtsanwalt Fischer begleitet Sie durch den gesamten Ablauf: - Trennungsjahr: Beratung zur korrekten Durchführung des Trennungsjahres, auch bei Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung. - Scheidungsantrag: Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht nach Ablauf des Trennungsjahres. - Versorgungsausgleich: Klärung der Rentenanwartschaften und deren Aufteilung zwischen den Ehegatten. - Einvernehmliche Scheidung: Bei Einigkeit über alle Folgesachen lässt sich die Scheidung kostengünstig und schnell durchführen.
UNTERHALT
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Familienrechts. Rechtsanwalt Fischer berechnet Ihre Ansprüche präzise auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle und der aktuellen Rechtsprechung des BGH: - Kindesunterhalt: Berechnung des Mindestunterhalts, Berücksichtigung des Einkommens beider Elternteile, Mangelfallberechnung bei mehreren Unterhaltsberechtigten. - Trennungsunterhalt: Ansprüche während des Trennungsjahres bis zur rechtskräftigen Scheidung. - Nachehelicher Unterhalt: Prüfung der Voraussetzungen (Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Altersunterhalt) und Befristung. - Elternunterhalt: Beratung zur Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Eltern.
SORGERECHT
Sorgerecht und Umgangsrecht
Das Wohl des Kindes steht im Familienrecht an oberster Stelle. Rechtsanwalt Fischer vertritt Elternteile in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren mit dem Ziel, eine kindgerechte Lösung zu finden: - Gemeinsames Sorgerecht: Beratung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung, Regelung von Alltagsentscheidungen und Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. - Alleiniges Sorgerecht: Antragstellung beim Familiengericht, wenn das Kindeswohl eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts erfordert. - Umgangsrecht: Regelung des Umgangs des nicht betreuenden Elternteils, Durchsetzung oder Einschränkung von Umgangskontakten. - Aufenthaltsbestimmungsrecht: Klärung, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
ZUGEWINN
Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat der Ehegatte mit dem geringeren Vermögenszuwachs während der Ehe einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen. Die Berechnung des Zugewinns verlangt eine präzise Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beider Ehegatten. Rechtsanwalt Fischer berechnet Ihren Zugewinnausgleichsanspruch, berücksichtigt Sondervermögen wie Erbschaften und Schenkungen und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor dem Familiengericht durch.
EHEVERTRAG
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ein Ehevertrag lässt sich vor oder während der Ehe schließen und regelt die vermögensrechtlichen Folgen einer möglichen Scheidung. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zur Gestaltung von: - Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft - Unterhaltsvereinbarungen (Begrenzung oder Ausschluss) - Versorgungsausgleichsregelungen - Scheidungsfolgenvereinbarungen zur einvernehmlichen Regelung aller Trennungsfolgen
CHARTERRECHT
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ein Ehevertrag lässt sich vor oder während der Ehe schließen und regelt die vermögensrechtlichen Folgen einer möglichen Scheidung. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zur Gestaltung von: - Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft - Unterhaltsvereinbarungen (Begrenzung oder Ausschluss) - Versorgungsausgleichsregelungen - Scheidungsfolgenvereinbarungen zur einvernehmlichen Regelung aller Trennungsfolgen
DISKRETION
Familienrecht in Anklam – Diskrete und einfühlsame Beratung
Rechtsanwalt Fischer kennt die emotionale Dimension familienrechtlicher Verfahren. Er berät Sie stets diskret, respektvoll und mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden, vor allem für betroffene Kinder. Die Kanzlei in Anklam bietet flexible Beratungstermine, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten, sowie die Möglichkeit der Videoberatung. So besprechen Sie Ihr Anliegen in einer für Sie angenehmen Umgebung.
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
KOSTEN
Kosten im Familienrecht
Die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Bei einer Scheidung errechnet sich der Verfahrenswert aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten zuzüglich eines Zuschlags für den Versorgungsausgleich. Rechtsschutzversicherungen decken familienrechtliche Verfahren in der Regel nicht ab. Bei geringem Einkommen besteht jedoch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Anspruch auf VKH und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Scheidung & Scheidungsablauf in Anklam
Eine Scheidung ist eine emotionale und wirtschaftliche Zäsur. Als erfahrener Anwalt im Familienrecht begleite ich Sie mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen durch das Scheidungsverfahren, um Ihre rechtliche und finanzielle Zukunft zu sichern.
Details ansehen
Unterhaltsberechnung & Unterhaltsanspruch in Anklam
Die Berechnung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt ist hochkomplex und streitbefangen. Ich berechne Ihre Unterhaltsansprüche präzise nach den aktuellen Richtlinien und setze sie konsequent durch.
Details ansehen
Zugewinnausgleich & Vermögensaufteilung in Anklam
Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung muss das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gerecht aufgeteilt werden. Ich sichere Ihren fairen Anteil am Zugewinn.
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Wie läuft das Trennungsjahr ab und was muss ich beachten?
Das Trennungsjahr ist zwingende Voraussetzung für eine Scheidung in Deutschland. Die Trennung beginnt, sobald mindestens ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft aufgibt, also bei getrennter Haushaltsführung, getrennten Finanzen und keiner gemeinsamen Lebensführung mehr. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn beide getrennte Bereiche nutzen und keine wechselseitige Versorgung mehr stattfindet. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, den Trennungszeitpunkt schriftlich zu dokumentieren, etwa durch einen Brief an den Ehegatten, um spätere Streitigkeiten über den Trennungsbeginn zu vermeiden.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig aktualisiert wird. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Vom Tabellenbetrag zieht man in der Regel das hälftige Kindergeld ab. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten kann eine Mangelfallberechnung erforderlich werden. Rechtsanwalt Fischer berechnet den konkreten Unterhaltsanspruch unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, einschließlich Sonderbedarf (z. B. kieferorthopädische Behandlung) und Mehrbedarf (z. B. Nachhilfe, Kindergartenkosten).
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Wer das gemeinsame Haus behält, hängt von mehreren Faktoren ab: den Eigentumsverhältnissen (Alleineigentum oder Miteigentum), dem Zugewinnausgleich und den Interessen der Kinder. Mögliche Lösungen sind: Ein Ehegatte übernimmt das Haus und zahlt den anderen aus, das Haus wird gemeinsam verkauft und der Erlös geteilt, oder ein Ehegatte erhält ein befristetes Wohnrecht. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu allen Optionen und findet die wirtschaftlich sinnvollste Lösung für Ihre Situation.
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