Yachtrecht & Bootsrecht
Havarie & Kollision

Schadensregulierung bei Havarie & Kollision

Die Wasserschutzpolizei ahndet eine Vielzahl von Verstößen auf See- und Binnengewässern. Als Ihr spezialisierter Anwalt vertrete ich Skipper und Eigner bei Bußgeldbescheiden, Havarien und dem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser.

Yachtrecht & Bootsrecht

Havarie & Kollision

VORGEHEN

Wie ist das Vorgehen bei einem Ordnungswidrigkeitsvorwurf?

Wenn Ihnen ein Verstoß gegen die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die See- oder Binnenschifffahrtsstraßenordnung oder ein Umweltverstoß vorgeworfen wird:

Vorwürfe und Beweise prüfen

Wir fordern die behördliche Ermittlungsakte an und prüfen Messprotokolle, Zeugenaussagen und GPS-Daten.

Beweismittel sichern

Eigene Logbucheinträge, Plotter-Aufzeichnungen und Wetterdaten werden gesichert und rechtlich aufbereitet.

Strategische Verteidigung

Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, um Bußgelder abzuwenden oder ein Fahrverbot zu verhindern.

RECHTSFOLGEN

Rechtliche Folgen von Havarien und Kollisionen

Bei Kollisionen im Seeraum geht es nicht nur um Bußgelder, sondern auch um erhebliche zivilrechtliche Haftungsfragen. Die Kanzlei Fischer übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung mit den Kaskoversicherungen und wehrt unberechtigte Ansprüche der Gegenseite ab.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei Havarien & Verkehrsverstößen

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Voreilige Angaben vor Ort

Machen Sie gegenüber der Wasserschutzpolizei oder dem Unfallgegner niemals voreilige Schuldanerkenntnisse.

Plotterdaten löschen

Löschen Sie nach einem Vorfall niemals die GPS-Tracks auf Ihrem Kartenplotter; diese sind Ihre wichtigsten Entlastungsbeweise.

Versicherungsfristen versäumen

Havarien und Schäden müssen der Kaskoversicherung unverzüglich gemeldet werden, sonst droht Leistungsfreiheit.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Gilt mein Pkw-Führerscheinentzug auch für das Bootfahren?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich das Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis im Straßenverkehr auch auf das Führen von Sportbooten übertragen. Wurde Ihnen der Pkw-Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, geht die Behörde in der Regel davon aus, dass Ihnen auch die charakterliche Eignung zum Führen eines Sportboots fehlt. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt leitet in diesem Fall ein Verfahren zum Entzug Ihrer Sportbootführerscheine ein. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu den Möglichkeiten, den Entzug der Bootsführerscheine abzuwenden.

Wie wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Wasser gemessen?

Die Wasserschutzpolizei nutzt verschiedene Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung: Lasermessgeräte (analog zum Straßenverkehr), Nachfahrten mit kalibriertem Polizeiboot, Videoaufzeichnungen oder die Auswertung von AIS- und GPS-Daten. Jedes dieser Verfahren ist fehleranfällig. Bei Lasermessungen müssen beispielsweise die Reflexionen auf dem Wasser und die Bewegungen des Polizeibootes berücksichtigt werden. Rechtsanwalt Fischer fordert die Messprotokolle an und lässt sie auf Fehler überprüfen.

Was passiert, wenn ich als Skipper ohne gültigen Bootsführerschein erwischt werde?

Das Führen eines führerscheinpflichtigen Sportboots (ab 15 PS/11,03 kW auf See- und Binnenschifffahrtsstraßen) ohne den erforderlichen Führerschein (SBF See oder Binnen) ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit einem Bußgeld geahndet, das je nach Revier und Bootstyp zwischen 150 und 500 Euro liegt. Schwerer wiegt jedoch das Haftungsrisiko: Bei einem Unfall verweigert die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit in der Regel die Regulierung, und Sie haften für Personenschäden mit Ihrem Privatvermögen.

Wer haftet bei einem Bootsunfall – der Eigner oder der Skipper?

Grundsätzlich haftet derjenige, der den Unfall durch schuldhaftes Verhalten (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) verursacht hat – also in der Regel der Skipper, der das Boot zum Unfallzeitpunkt geführt hat. Allerdings kann auch den Eigner eine Haftung treffen, wenn er die Yacht in einem nicht seetüchtigen Zustand übergeben hat (z. B. mit veralteten Seekarten, defekter Sicherheitsausrüstung oder ohne funktionstüchtige Navigationslichter). Bei Charterbooten regelt der Chartervertrag die Haftungsverteilung. Rechtsanwalt Fischer klärt die Haftungsfragen nach einem Bootsunfall und vertritt Sie gegenüber Versicherungen und Geschädigten.

Matthias Fischer

Ihr Rechtsanwalt in Anklam

Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

ANRUF

+49 3971 214960

ANSCHRIFT

Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Schadensregulierung bei Havarie & Kollision

Die Wasserschutzpolizei ahndet eine Vielzahl von Verstößen auf See- und Binnengewässern. Als Ihr spezialisierter Anwalt vertrete ich Skipper und Eigner bei Bußgeldbescheiden, Havarien und dem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser.

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Wie ist das Vorgehen bei einem Ordnungswidrigkeitsvorwurf?

Wenn Ihnen ein Verstoß gegen die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die See- oder Binnenschifffahrtsstraßenordnung oder ein Umweltverstoß vorgeworfen wird:

Vorwürfe und Beweise prüfen

Wir fordern die behördliche Ermittlungsakte an und prüfen Messprotokolle, Zeugenaussagen und GPS-Daten.

Beweismittel sichern

Eigene Logbucheinträge, Plotter-Aufzeichnungen und Wetterdaten werden gesichert und rechtlich aufbereitet.

Strategische Verteidigung

Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, um Bußgelder abzuwenden oder ein Fahrverbot zu verhindern.

RECHTSFOLGEN

Rechtliche Folgen von Havarien und Kollisionen

Bei Kollisionen im Seeraum geht es nicht nur um Bußgelder, sondern auch um erhebliche zivilrechtliche Haftungsfragen. Die Kanzlei Fischer übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung mit den Kaskoversicherungen und wehrt unberechtigte Ansprüche der Gegenseite ab.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei Havarien & Verkehrsverstößen

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Voreilige Angaben vor Ort

Machen Sie gegenüber der Wasserschutzpolizei oder dem Unfallgegner niemals voreilige Schuldanerkenntnisse.

Plotterdaten löschen

Löschen Sie nach einem Vorfall niemals die GPS-Tracks auf Ihrem Kartenplotter; diese sind Ihre wichtigsten Entlastungsbeweise.

Versicherungsfristen versäumen

Havarien und Schäden müssen der Kaskoversicherung unverzüglich gemeldet werden, sonst droht Leistungsfreiheit.

HÄUFIGE FRAGEN

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Gilt mein Pkw-Führerscheinentzug auch für das Bootfahren?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich das Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis im Straßenverkehr auch auf das Führen von Sportbooten übertragen. Wurde Ihnen der Pkw-Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, geht die Behörde in der Regel davon aus, dass Ihnen auch die charakterliche Eignung zum Führen eines Sportboots fehlt. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt leitet in diesem Fall ein Verfahren zum Entzug Ihrer Sportbootführerscheine ein. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu den Möglichkeiten, den Entzug der Bootsführerscheine abzuwenden.

Wie wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Wasser gemessen?

Die Wasserschutzpolizei nutzt verschiedene Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung: Lasermessgeräte (analog zum Straßenverkehr), Nachfahrten mit kalibriertem Polizeiboot, Videoaufzeichnungen oder die Auswertung von AIS- und GPS-Daten. Jedes dieser Verfahren ist fehleranfällig. Bei Lasermessungen müssen beispielsweise die Reflexionen auf dem Wasser und die Bewegungen des Polizeibootes berücksichtigt werden. Rechtsanwalt Fischer fordert die Messprotokolle an und lässt sie auf Fehler überprüfen.

Was passiert, wenn ich als Skipper ohne gültigen Bootsführerschein erwischt werde?

Das Führen eines führerscheinpflichtigen Sportboots (ab 15 PS/11,03 kW auf See- und Binnenschifffahrtsstraßen) ohne den erforderlichen Führerschein (SBF See oder Binnen) ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit einem Bußgeld geahndet, das je nach Revier und Bootstyp zwischen 150 und 500 Euro liegt. Schwerer wiegt jedoch das Haftungsrisiko: Bei einem Unfall verweigert die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit in der Regel die Regulierung, und Sie haften für Personenschäden mit Ihrem Privatvermögen.

Wer haftet bei einem Bootsunfall – der Eigner oder der Skipper?

Grundsätzlich haftet derjenige, der den Unfall durch schuldhaftes Verhalten (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) verursacht hat – also in der Regel der Skipper, der das Boot zum Unfallzeitpunkt geführt hat. Allerdings kann auch den Eigner eine Haftung treffen, wenn er die Yacht in einem nicht seetüchtigen Zustand übergeben hat (z. B. mit veralteten Seekarten, defekter Sicherheitsausrüstung oder ohne funktionstüchtige Navigationslichter). Bei Charterbooten regelt der Chartervertrag die Haftungsverteilung. Rechtsanwalt Fischer klärt die Haftungsfragen nach einem Bootsunfall und vertritt Sie gegenüber Versicherungen und Geschädigten.

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Havarie & Kollision

Schadensregulierung bei Havarie & Kollision

Die Wasserschutzpolizei ahndet eine Vielzahl von Verstößen auf See- und Binnengewässern. Als Ihr spezialisierter Anwalt vertrete ich Skipper und Eigner bei Bußgeldbescheiden, Havarien und dem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser.

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Wie ist das Vorgehen bei einem Ordnungswidrigkeitsvorwurf?

Wenn Ihnen ein Verstoß gegen die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die See- oder Binnenschifffahrtsstraßenordnung oder ein Umweltverstoß vorgeworfen wird:

Vorwürfe und Beweise prüfen

Wir fordern die behördliche Ermittlungsakte an und prüfen Messprotokolle, Zeugenaussagen und GPS-Daten.

Beweismittel sichern

Eigene Logbucheinträge, Plotter-Aufzeichnungen und Wetterdaten werden gesichert und rechtlich aufbereitet.

Strategische Verteidigung

Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, um Bußgelder abzuwenden oder ein Fahrverbot zu verhindern.

RECHTSFOLGEN

Rechtliche Folgen von Havarien und Kollisionen

Bei Kollisionen im Seeraum geht es nicht nur um Bußgelder, sondern auch um erhebliche zivilrechtliche Haftungsfragen. Die Kanzlei Fischer übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung mit den Kaskoversicherungen und wehrt unberechtigte Ansprüche der Gegenseite ab.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei Havarien & Verkehrsverstößen

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Voreilige Angaben vor Ort

Machen Sie gegenüber der Wasserschutzpolizei oder dem Unfallgegner niemals voreilige Schuldanerkenntnisse.

Plotterdaten löschen

Löschen Sie nach einem Vorfall niemals die GPS-Tracks auf Ihrem Kartenplotter; diese sind Ihre wichtigsten Entlastungsbeweise.

Versicherungsfristen versäumen

Havarien und Schäden müssen der Kaskoversicherung unverzüglich gemeldet werden, sonst droht Leistungsfreiheit.

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Gilt mein Pkw-Führerscheinentzug auch für das Bootfahren?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich das Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis im Straßenverkehr auch auf das Führen von Sportbooten übertragen. Wurde Ihnen der Pkw-Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, geht die Behörde in der Regel davon aus, dass Ihnen auch die charakterliche Eignung zum Führen eines Sportboots fehlt. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt leitet in diesem Fall ein Verfahren zum Entzug Ihrer Sportbootführerscheine ein. Rechtsanwalt Fischer berät Sie zu den Möglichkeiten, den Entzug der Bootsführerscheine abzuwenden.

Wie wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Wasser gemessen?

Die Wasserschutzpolizei nutzt verschiedene Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung: Lasermessgeräte (analog zum Straßenverkehr), Nachfahrten mit kalibriertem Polizeiboot, Videoaufzeichnungen oder die Auswertung von AIS- und GPS-Daten. Jedes dieser Verfahren ist fehleranfällig. Bei Lasermessungen müssen beispielsweise die Reflexionen auf dem Wasser und die Bewegungen des Polizeibootes berücksichtigt werden. Rechtsanwalt Fischer fordert die Messprotokolle an und lässt sie auf Fehler überprüfen.

Was passiert, wenn ich als Skipper ohne gültigen Bootsführerschein erwischt werde?

Das Führen eines führerscheinpflichtigen Sportboots (ab 15 PS/11,03 kW auf See- und Binnenschifffahrtsstraßen) ohne den erforderlichen Führerschein (SBF See oder Binnen) ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit einem Bußgeld geahndet, das je nach Revier und Bootstyp zwischen 150 und 500 Euro liegt. Schwerer wiegt jedoch das Haftungsrisiko: Bei einem Unfall verweigert die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit in der Regel die Regulierung, und Sie haften für Personenschäden mit Ihrem Privatvermögen.

Wer haftet bei einem Bootsunfall – der Eigner oder der Skipper?

Grundsätzlich haftet derjenige, der den Unfall durch schuldhaftes Verhalten (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) verursacht hat – also in der Regel der Skipper, der das Boot zum Unfallzeitpunkt geführt hat. Allerdings kann auch den Eigner eine Haftung treffen, wenn er die Yacht in einem nicht seetüchtigen Zustand übergeben hat (z. B. mit veralteten Seekarten, defekter Sicherheitsausrüstung oder ohne funktionstüchtige Navigationslichter). Bei Charterbooten regelt der Chartervertrag die Haftungsverteilung. Rechtsanwalt Fischer klärt die Haftungsfragen nach einem Bootsunfall und vertritt Sie gegenüber Versicherungen und Geschädigten.

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