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Bau- & Architektenrecht
Werklohn
Werklohnklage & Abschlagszahlungen am Bau in Anklam
Streitigkeiten über den Werklohn, Nachtragsforderungen oder unberechtigte Kürzungen sind im Baurecht an der Tagesordnung. Ich vertrete Bauunternehmer bei der Durchsetzung ihrer offenen Rechnungen und Bauherren bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
VORGEHEN
Wie setzen wir Werklohnforderungen erfolgreich durch?
Wenn der Bauherr die Rechnung kürzt oder die Zahlung verweigert, sichern wir Ihren Werklohnanspruch mit folgenden Schritten:

Prüfung der Abnahme
Die Abnahme ist die Hauptfälligkeitsvoraussetzung für den Werklohn. Wir prüfen, ob eine ausdrückliche oder fiktive Abnahme vorliegt.
Prüffähigkeit der Schlussrechnung
Wir stellen sicher, dass Ihre Rechnung den strengen baurechtlichen Anforderungen entspricht.
Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB)
Wir fordern eine Sicherheitsleistung für die vereinbarte Vergütung, um den Anspruch abzusichern.
NACHTRÄGE
Abwehr von unberechtigten Nachträgen
Bauherren sehen sich oft mit unerwarteten Nachtragsforderungen konfrontiert. Wir prüfen, ob diese Nachträge vertraglich vereinbart wurden, bautechnisch notwendig waren und ob die Preisberechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
HÄUFIGE FEHLER
Häufige Fehler bei Werklohn & Rechnungen
Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Schlussrechnung ohne Abnahme
Ohne formelle, konkludente oder fiktive Abnahme ist die Werklohnforderung rechtlich noch nicht fällig.
Nachträge ohne schriftlichen Auftrag
Handwerker, die Zusatzarbeiten auf bloßen mündlichen Zuruf ausführen, riskieren den Verlust des Vergütungsanspruchs.
Verjährung übersehen
Werklohnansprüche verjähren in der regelmäßigen Frist von 3 Jahren zum Jahresende. Hier ist rechtzeitige Klage geboten.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Was kostet eine Werklohnklage vor dem Gericht?
Die Kosten für eine Werklohnklage richten sich nach dem Streitwert – also der Höhe Ihrer offenen Forderung. Bei einem Streitwert von 15.000 Euro betragen die Anwalts- und Gerichtskosten für die erste Instanz rund 3.200 Euro. Gewinnen Sie den Prozess, muss der Auftraggeber diese Kosten vollständig erstatten. Verfügen Sie über eine Firmenrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten für das Verfahren. Rechtsanwalt Fischer klärt die Deckung für Ihren Betrieb.
Wie lange habe ich Zeit, meine Handwerkerrechnung einzufordern?
Werklohnansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (also die Abnahme erfolgte und die Rechnung fällig war) und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Eine Rechnung aus dem Jahr 2023 verjährt somit am 31. Dezember 2026. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, mit dem gerichtlichen Mahnverfahren oder der Klage nicht bis zum Ende der Verjährungsfrist zu warten, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
Darf ich die Arbeit einstellen, wenn der Kunde Abschlagszahlungen nicht leistet?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie die Arbeiten einstellen. Gerät der Kunde mit einer fälligen Abschlagszahlung in Verzug, müssen Sie ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen und die Arbeitseinstellung für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ankündigen. Verstreicht die Frist ohne Zahlung, dürfen Sie die Baustelle ruhen lassen. Rechtsanwalt Fischer formuliert diese Ankündigung rechtssicher, um Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Bauverzögerung zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen einer prüfbaren und einer fälligen Rechnung?
Eine Rechnung ist prüfbar, wenn sie alle erbrachten Leistungen detailliert, nachvollziehbar und geordnet auflistet (z. B. nach Aufmaß und Einheitspreisen), sodass der Kunde die Abrechnung kontrollieren kann. Die Fälligkeit tritt erst ein, wenn die Rechnung prüfbar ist *und* die Abnahme der Leistung erfolgt ist. Bestreitet der Kunde die Prüfbarkeit der Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, gilt sie als prüfbar.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Streitigkeiten über den Werklohn, Nachtragsforderungen oder unberechtigte Kürzungen sind im Baurecht an der Tagesordnung. Ich vertrete Bauunternehmer bei der Durchsetzung ihrer offenen Rechnungen und Bauherren bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
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Wie setzen wir Werklohnforderungen erfolgreich durch?
Wenn der Bauherr die Rechnung kürzt oder die Zahlung verweigert, sichern wir Ihren Werklohnanspruch mit folgenden Schritten:

Prüfung der Abnahme
Die Abnahme ist die Hauptfälligkeitsvoraussetzung für den Werklohn. Wir prüfen, ob eine ausdrückliche oder fiktive Abnahme vorliegt.
Prüffähigkeit der Schlussrechnung
Wir stellen sicher, dass Ihre Rechnung den strengen baurechtlichen Anforderungen entspricht.
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Wir fordern eine Sicherheitsleistung für die vereinbarte Vergütung, um den Anspruch abzusichern.
NACHTRÄGE
Abwehr von unberechtigten Nachträgen
Bauherren sehen sich oft mit unerwarteten Nachtragsforderungen konfrontiert. Wir prüfen, ob diese Nachträge vertraglich vereinbart wurden, bautechnisch notwendig waren und ob die Preisberechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
HÄUFIGE FEHLER
Häufige Fehler bei Werklohn & Rechnungen
Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Schlussrechnung ohne Abnahme
Ohne formelle, konkludente oder fiktive Abnahme ist die Werklohnforderung rechtlich noch nicht fällig.
Nachträge ohne schriftlichen Auftrag
Handwerker, die Zusatzarbeiten auf bloßen mündlichen Zuruf ausführen, riskieren den Verlust des Vergütungsanspruchs.
Verjährung übersehen
Werklohnansprüche verjähren in der regelmäßigen Frist von 3 Jahren zum Jahresende. Hier ist rechtzeitige Klage geboten.
HÄUFIGE FRAGEN
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Was kostet eine Werklohnklage vor dem Gericht?
Die Kosten für eine Werklohnklage richten sich nach dem Streitwert – also der Höhe Ihrer offenen Forderung. Bei einem Streitwert von 15.000 Euro betragen die Anwalts- und Gerichtskosten für die erste Instanz rund 3.200 Euro. Gewinnen Sie den Prozess, muss der Auftraggeber diese Kosten vollständig erstatten. Verfügen Sie über eine Firmenrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten für das Verfahren. Rechtsanwalt Fischer klärt die Deckung für Ihren Betrieb.
Wie lange habe ich Zeit, meine Handwerkerrechnung einzufordern?
Werklohnansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (also die Abnahme erfolgte und die Rechnung fällig war) und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Eine Rechnung aus dem Jahr 2023 verjährt somit am 31. Dezember 2026. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, mit dem gerichtlichen Mahnverfahren oder der Klage nicht bis zum Ende der Verjährungsfrist zu warten, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
Darf ich die Arbeit einstellen, wenn der Kunde Abschlagszahlungen nicht leistet?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie die Arbeiten einstellen. Gerät der Kunde mit einer fälligen Abschlagszahlung in Verzug, müssen Sie ihm schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen und die Arbeitseinstellung für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ankündigen. Verstreicht die Frist ohne Zahlung, dürfen Sie die Baustelle ruhen lassen. Rechtsanwalt Fischer formuliert diese Ankündigung rechtssicher, um Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Bauverzögerung zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen einer prüfbaren und einer fälligen Rechnung?
Eine Rechnung ist prüfbar, wenn sie alle erbrachten Leistungen detailliert, nachvollziehbar und geordnet auflistet (z. B. nach Aufmaß und Einheitspreisen), sodass der Kunde die Abrechnung kontrollieren kann. Die Fälligkeit tritt erst ein, wenn die Rechnung prüfbar ist *und* die Abnahme der Leistung erfolgt ist. Bestreitet der Kunde die Prüfbarkeit der Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, gilt sie als prüfbar.

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Streitigkeiten über den Werklohn, Nachtragsforderungen oder unberechtigte Kürzungen sind im Baurecht an der Tagesordnung. Ich vertrete Bauunternehmer bei der Durchsetzung ihrer offenen Rechnungen und Bauherren bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
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Wie setzen wir Werklohnforderungen erfolgreich durch?
Wenn der Bauherr die Rechnung kürzt oder die Zahlung verweigert, sichern wir Ihren Werklohnanspruch mit folgenden Schritten:
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Die Abnahme ist die Hauptfälligkeitsvoraussetzung für den Werklohn. Wir prüfen, ob eine ausdrückliche oder fiktive Abnahme vorliegt.
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Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB)
Wir fordern eine Sicherheitsleistung für die vereinbarte Vergütung, um den Anspruch abzusichern.
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Bauherren sehen sich oft mit unerwarteten Nachtragsforderungen konfrontiert. Wir prüfen, ob diese Nachträge vertraglich vereinbart wurden, bautechnisch notwendig waren und ob die Preisberechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
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Rechtsgebiete
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Frauenstraße 2, 17389 Anklam
+49 3971 214960
ra-fischer-anklam@freenet.de
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