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Arbeitsrecht

Kündigungsschutz

Kündigungsschutzklage & Kündigungsschutz in Anklam

Eine Kündigung stellt Arbeitnehmer vor existenzielle Fragen. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Sie konsequent im Kündigungsschutzverfahren, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine maximale Abfindung für Sie durchzusetzen.

Arbeitsrecht

Kündigungsschutz

VORGEHEN

Wie ist das Vorgehen bei Erhalt einer Kündigung?

Nach Erhalt einer Kündigung läuft die Uhr. Sie müssen sofort handeln, um Ihre gesetzlichen Rechte nicht unwiderruflich zu verlieren:

Drei-Wochen-Frist wahren

Die Kündigungsschutzklage muss zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Kündigungsgründe prüfen

Wir prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) und ob Formfehler vorliegen.

Abfindungsstrategie entwickeln

Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe, um die bestmögliche finanzielle Absicherung für Sie zu erzielen.

RECHTSLAGE

Der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem KSchG

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. In Kleinbetrieben oder während der Probezeit gelten zwar mildere Regeln, doch auch hier sind willkürliche oder sittenwidrige Kündigungen unzulässig.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei Kündigungen

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Frist versäumen

Wer die 3-Wochen-Frist für die Klage verpasst, macht selbst eine völlig unbegründete Kündigung rechtswirksam.

Aufhebungsvertrag voreilig unterschreiben

Dies führt fast immer zu einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit.

Fehlende Schriftform ignorieren

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist gesetzlich absolut unwirksam (§ 623 BGB).

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist verpasst habe?

Ist die Drei-Wochen-Frist abgelaufen, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Eine nachträgliche Zulassung der Klage kommt nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn Sie durch eine schwere Erkrankung (Koma) nachweislich daran gehindert waren, einen Anwalt zu kontaktieren oder die Klage selbst einzureichen. Bloße Unkenntnis der Frist oder das Warten auf eine Antwort des Arbeitgebers reichen als Entschuldigung nicht aus. Handeln Sie daher sofort.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage auch in Kleinbetrieben?

Ja, durchaus. Das Kündigungsschutzgesetz gilt zwar erst in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern. Doch auch in Kleinbetrieben darf eine Kündigung nicht willkürlich, sittenwidrig oder diskriminierend sein. Zudem müssen auch dort die Kündigungsfristen eingehalten und formelle Vorschriften wie die Schriftform beachtet werden. Häufig zahlen Arbeitgeber in Kleinbetrieben eine Abfindung, um ein langwieriges Verfahren oder Streitigkeiten über die Kündigungsfrist zu vermeiden. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihre Chancen auch im Kleinbetrieb.

Wer trägt die Kosten für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz gilt eine gesetzliche Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG). Das Risiko, die Anwaltskosten des Arbeitgebers zahlen zu müssen, besteht also nicht. Die Gerichtskosten werden bei einem Vergleich im Gütetermin komplett erlassen. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese Ihre Anwaltskosten vollständig. Für Mandanten mit geringem Einkommen beantragt Rechtsanwalt Fischer Prozesskostenhilfe (PKH).

Muss ich während des Kündigungsschutzprozesses weiterarbeiten?

In der Regel nein. Nach einer ordentlichen Kündigung stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist häufig unter Fortzahlung des Lohns frei. Nach Ablauf der Kündigungsfrist besteht zunächst keine Arbeitspflicht mehr, bis das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden hat. Gewinnen Sie den Prozess, muss der Arbeitgeber Sie rückwirkend für die gesamte Dauer des Prozesses bezahlen (Annahmeverzug), selbst wenn Sie in dieser Zeit nicht gearbeitet haben.

Matthias Fischer

Ihr Rechtsanwalt in Anklam

Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

ANRUF

+49 3971 214960

ANSCHRIFT

Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Wie ist das Vorgehen bei Erhalt einer Kündigung?

Nach Erhalt einer Kündigung läuft die Uhr. Sie müssen sofort handeln, um Ihre gesetzlichen Rechte nicht unwiderruflich zu verlieren:

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Die Kündigungsschutzklage muss zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Kündigungsgründe prüfen

Wir prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) und ob Formfehler vorliegen.

Abfindungsstrategie entwickeln

Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe, um die bestmögliche finanzielle Absicherung für Sie zu erzielen.

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Der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem KSchG

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. In Kleinbetrieben oder während der Probezeit gelten zwar mildere Regeln, doch auch hier sind willkürliche oder sittenwidrige Kündigungen unzulässig.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei Kündigungen

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Frist versäumen

Wer die 3-Wochen-Frist für die Klage verpasst, macht selbst eine völlig unbegründete Kündigung rechtswirksam.

Aufhebungsvertrag voreilig unterschreiben

Dies führt fast immer zu einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit.

Fehlende Schriftform ignorieren

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist gesetzlich absolut unwirksam (§ 623 BGB).

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Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist verpasst habe?

Ist die Drei-Wochen-Frist abgelaufen, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Eine nachträgliche Zulassung der Klage kommt nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn Sie durch eine schwere Erkrankung (Koma) nachweislich daran gehindert waren, einen Anwalt zu kontaktieren oder die Klage selbst einzureichen. Bloße Unkenntnis der Frist oder das Warten auf eine Antwort des Arbeitgebers reichen als Entschuldigung nicht aus. Handeln Sie daher sofort.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage auch in Kleinbetrieben?

Ja, durchaus. Das Kündigungsschutzgesetz gilt zwar erst in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern. Doch auch in Kleinbetrieben darf eine Kündigung nicht willkürlich, sittenwidrig oder diskriminierend sein. Zudem müssen auch dort die Kündigungsfristen eingehalten und formelle Vorschriften wie die Schriftform beachtet werden. Häufig zahlen Arbeitgeber in Kleinbetrieben eine Abfindung, um ein langwieriges Verfahren oder Streitigkeiten über die Kündigungsfrist zu vermeiden. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihre Chancen auch im Kleinbetrieb.

Wer trägt die Kosten für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz gilt eine gesetzliche Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG). Das Risiko, die Anwaltskosten des Arbeitgebers zahlen zu müssen, besteht also nicht. Die Gerichtskosten werden bei einem Vergleich im Gütetermin komplett erlassen. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese Ihre Anwaltskosten vollständig. Für Mandanten mit geringem Einkommen beantragt Rechtsanwalt Fischer Prozesskostenhilfe (PKH).

Muss ich während des Kündigungsschutzprozesses weiterarbeiten?

In der Regel nein. Nach einer ordentlichen Kündigung stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist häufig unter Fortzahlung des Lohns frei. Nach Ablauf der Kündigungsfrist besteht zunächst keine Arbeitspflicht mehr, bis das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden hat. Gewinnen Sie den Prozess, muss der Arbeitgeber Sie rückwirkend für die gesamte Dauer des Prozesses bezahlen (Annahmeverzug), selbst wenn Sie in dieser Zeit nicht gearbeitet haben.

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Kündigungsschutz

Kündigungsschutzklage & Kündigungsschutz in Anklam

Eine Kündigung stellt Arbeitnehmer vor existenzielle Fragen. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Sie konsequent im Kündigungsschutzverfahren, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine maximale Abfindung für Sie durchzusetzen.

Arbeitsrecht

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VORGEHEN

Wie ist das Vorgehen bei Erhalt einer Kündigung?

Nach Erhalt einer Kündigung läuft die Uhr. Sie müssen sofort handeln, um Ihre gesetzlichen Rechte nicht unwiderruflich zu verlieren:

Drei-Wochen-Frist wahren

Die Kündigungsschutzklage muss zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Kündigungsgründe prüfen

Wir prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) und ob Formfehler vorliegen.

Abfindungsstrategie entwickeln

Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe, um die bestmögliche finanzielle Absicherung für Sie zu erzielen.

RECHTSLAGE

Der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem KSchG

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. In Kleinbetrieben oder während der Probezeit gelten zwar mildere Regeln, doch auch hier sind willkürliche oder sittenwidrige Kündigungen unzulässig.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei Kündigungen

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Frist versäumen

Wer die 3-Wochen-Frist für die Klage verpasst, macht selbst eine völlig unbegründete Kündigung rechtswirksam.

Aufhebungsvertrag voreilig unterschreiben

Dies führt fast immer zu einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit.

Fehlende Schriftform ignorieren

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist gesetzlich absolut unwirksam (§ 623 BGB).

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist verpasst habe?

Ist die Drei-Wochen-Frist abgelaufen, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG). Eine nachträgliche Zulassung der Klage kommt nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn Sie durch eine schwere Erkrankung (Koma) nachweislich daran gehindert waren, einen Anwalt zu kontaktieren oder die Klage selbst einzureichen. Bloße Unkenntnis der Frist oder das Warten auf eine Antwort des Arbeitgebers reichen als Entschuldigung nicht aus. Handeln Sie daher sofort.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage auch in Kleinbetrieben?

Ja, durchaus. Das Kündigungsschutzgesetz gilt zwar erst in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern. Doch auch in Kleinbetrieben darf eine Kündigung nicht willkürlich, sittenwidrig oder diskriminierend sein. Zudem müssen auch dort die Kündigungsfristen eingehalten und formelle Vorschriften wie die Schriftform beachtet werden. Häufig zahlen Arbeitgeber in Kleinbetrieben eine Abfindung, um ein langwieriges Verfahren oder Streitigkeiten über die Kündigungsfrist zu vermeiden. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihre Chancen auch im Kleinbetrieb.

Wer trägt die Kosten für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz gilt eine gesetzliche Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt (§ 12a ArbGG). Das Risiko, die Anwaltskosten des Arbeitgebers zahlen zu müssen, besteht also nicht. Die Gerichtskosten werden bei einem Vergleich im Gütetermin komplett erlassen. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, übernimmt diese Ihre Anwaltskosten vollständig. Für Mandanten mit geringem Einkommen beantragt Rechtsanwalt Fischer Prozesskostenhilfe (PKH).

Muss ich während des Kündigungsschutzprozesses weiterarbeiten?

In der Regel nein. Nach einer ordentlichen Kündigung stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist häufig unter Fortzahlung des Lohns frei. Nach Ablauf der Kündigungsfrist besteht zunächst keine Arbeitspflicht mehr, bis das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden hat. Gewinnen Sie den Prozess, muss der Arbeitgeber Sie rückwirkend für die gesamte Dauer des Prozesses bezahlen (Annahmeverzug), selbst wenn Sie in dieser Zeit nicht gearbeitet haben.

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2026

Rechtsanwalt Matthias Fischer

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