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Vertragsrecht

AGB-Gestaltung

Rechtssichere AGB-Gestaltung & Prüfung in Anklam

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtliche Basis Ihrer Kundenbeziehungen im B2B- und B2C-Bereich. Ich erstelle und überarbeite Ihre AGB individuell und rechtssicher, um Sie vor teuren Abmahnungen und Haftungsrisiken zu schützen.

Vertragsrecht

AGB-Gestaltung

VORGEHEN

Wie läuft eine rechtssichere AGB-Erstellung ab?

Kopierte oder fehlerhafte AGB sind ein massives Abmahnrisiko. Wir gestalten Ihre Geschäftsbedingungen passgenau für Ihr Geschäftsmodell:

Geschäftsmodell analysieren

Wir erfassen Ihre Vertriebswege (Onlineshop, Ladengeschäft, Dienstleistung) und definieren Haftungsgrenzen.

Verbraucherschutzgesetze beachten

Wir stellen sicher, dass alle Klauseln im B2C-Bereich den strengen Vorgaben des Klauselverbots (§ 308/309 BGB) entsprechen.

Widerrufsbelehrung integrieren

Wir erstellen rechtssichere Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen passend zu Ihren AGB.

AGB-KLAUSELN

Das Risiko von unwirksamen AGB-Klauseln

Enthalten Ihre AGB auch nur eine einzige unwirksame Klausel (z. B. einen unzulässigen Haftungsausschluss), ist die gesamte Klausel hinfällig und es gilt das oft unvorteilhafte gesetzliche Recht. Zudem drohen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei der AGB-Gestaltung

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Fremde AGB kopieren

Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und führt fast immer zu teuren Abmahnungen durch Mitbewerber.

AGB nicht wirksam einbeziehen

AGB müssen dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss leicht zugänglich gemacht werden, sonst werden sie nicht Vertragsbestandteil.

Veraltete Klauseln nutzen

Die Rechtsprechung zum AGB-Recht ändert sich ständig. Veraltete Klauseln werden schnell unwirksam.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was kostet es, AGB beim Anwalt erstellen zu lassen?

Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich nach dem Umfang Ihres Geschäftsmodells, etwa einem einfachen Dienstleistungsbetrieb, einem Handwerksbetrieb oder einem komplexen Onlineshop mit internationalem Versand. In der Kanzlei Fischer vereinbaren wir für die AGB-Erstellung in der Regel transparente Pauschalhonorare zwischen 600 und 1.200 Euro zzgl. MwSt. Darin enthalten sind eine umfassende Beratung, die Erstellung der AGB sowie die Anpassung an Ihre Webseite.

Wie binde ich AGB wirksam in einen Vertrag ein?

AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie sie wirksam einbeziehen (§ 305 BGB). Dazu müssen Sie: 1. Den Vertragspartner bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen. 2. Ihm die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen (z. B. durch gut lesbaren Ausdruck oder einen deutlich sichtbaren, funktionierenden Link im Onlineshop). 3. Sicherstellen, dass der Vertragspartner mit der Geltung einverstanden ist (z. B. durch Unterschrift oder das Setzen eines Hakens im Bestellprozess). Eine bloße Zusendung der AGB mit der Rechnung nach Vertragsschluss ist unwirksam.

Kann ich in meinen AGB die Haftung komplett ausschließen?

Nein. Ein vollständiger Haftungsausschluss in AGB ist gesetzlich absolut ausgeschlossen und macht die gesamte Klausel unwirksam. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, dürfen Sie niemals ausschließen (§ 309 Nr. 7 BGB). Zulässig ist lediglich, die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zu begrenzen.

Wie oft müssen AGB aktualisiert werden?

Eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung gibt es nicht, doch das AGB-Recht ändert sich fortlaufend durch neue Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens einmal im Jahr zu überprüfen, um auf aktuelle Entwicklungen wie neue EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz zu reagieren und Abmahnrisiken frühzeitig auszuschließen.

Matthias Fischer

Ihr Rechtsanwalt in Anklam

Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

ANRUF

+49 3971 214960

ANSCHRIFT

Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Verbraucherschutzgesetze beachten

Wir stellen sicher, dass alle Klauseln im B2C-Bereich den strengen Vorgaben des Klauselverbots (§ 308/309 BGB) entsprechen.

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Das Risiko von unwirksamen AGB-Klauseln

Enthalten Ihre AGB auch nur eine einzige unwirksame Klausel (z. B. einen unzulässigen Haftungsausschluss), ist die gesamte Klausel hinfällig und es gilt das oft unvorteilhafte gesetzliche Recht. Zudem drohen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei der AGB-Gestaltung

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Fremde AGB kopieren

Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und führt fast immer zu teuren Abmahnungen durch Mitbewerber.

AGB nicht wirksam einbeziehen

AGB müssen dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss leicht zugänglich gemacht werden, sonst werden sie nicht Vertragsbestandteil.

Veraltete Klauseln nutzen

Die Rechtsprechung zum AGB-Recht ändert sich ständig. Veraltete Klauseln werden schnell unwirksam.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was kostet es, AGB beim Anwalt erstellen zu lassen?

Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich nach dem Umfang Ihres Geschäftsmodells, etwa einem einfachen Dienstleistungsbetrieb, einem Handwerksbetrieb oder einem komplexen Onlineshop mit internationalem Versand. In der Kanzlei Fischer vereinbaren wir für die AGB-Erstellung in der Regel transparente Pauschalhonorare zwischen 600 und 1.200 Euro zzgl. MwSt. Darin enthalten sind eine umfassende Beratung, die Erstellung der AGB sowie die Anpassung an Ihre Webseite.

Wie binde ich AGB wirksam in einen Vertrag ein?

AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie sie wirksam einbeziehen (§ 305 BGB). Dazu müssen Sie: 1. Den Vertragspartner bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen. 2. Ihm die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen (z. B. durch gut lesbaren Ausdruck oder einen deutlich sichtbaren, funktionierenden Link im Onlineshop). 3. Sicherstellen, dass der Vertragspartner mit der Geltung einverstanden ist (z. B. durch Unterschrift oder das Setzen eines Hakens im Bestellprozess). Eine bloße Zusendung der AGB mit der Rechnung nach Vertragsschluss ist unwirksam.

Kann ich in meinen AGB die Haftung komplett ausschließen?

Nein. Ein vollständiger Haftungsausschluss in AGB ist gesetzlich absolut ausgeschlossen und macht die gesamte Klausel unwirksam. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, dürfen Sie niemals ausschließen (§ 309 Nr. 7 BGB). Zulässig ist lediglich, die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zu begrenzen.

Wie oft müssen AGB aktualisiert werden?

Eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung gibt es nicht, doch das AGB-Recht ändert sich fortlaufend durch neue Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens einmal im Jahr zu überprüfen, um auf aktuelle Entwicklungen wie neue EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz zu reagieren und Abmahnrisiken frühzeitig auszuschließen.

Vertragsrecht

AGB-Gestaltung

Rechtssichere AGB-Gestaltung & Prüfung in Anklam

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtliche Basis Ihrer Kundenbeziehungen im B2B- und B2C-Bereich. Ich erstelle und überarbeite Ihre AGB individuell und rechtssicher, um Sie vor teuren Abmahnungen und Haftungsrisiken zu schützen.

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VORGEHEN

Wie läuft eine rechtssichere AGB-Erstellung ab?

Kopierte oder fehlerhafte AGB sind ein massives Abmahnrisiko. Wir gestalten Ihre Geschäftsbedingungen passgenau für Ihr Geschäftsmodell:

Geschäftsmodell analysieren

Wir erfassen Ihre Vertriebswege (Onlineshop, Ladengeschäft, Dienstleistung) und definieren Haftungsgrenzen.

Verbraucherschutzgesetze beachten

Wir stellen sicher, dass alle Klauseln im B2C-Bereich den strengen Vorgaben des Klauselverbots (§ 308/309 BGB) entsprechen.

Widerrufsbelehrung integrieren

Wir erstellen rechtssichere Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen passend zu Ihren AGB.

AGB-KLAUSELN

Das Risiko von unwirksamen AGB-Klauseln

Enthalten Ihre AGB auch nur eine einzige unwirksame Klausel (z. B. einen unzulässigen Haftungsausschluss), ist die gesamte Klausel hinfällig und es gilt das oft unvorteilhafte gesetzliche Recht. Zudem drohen teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler bei der AGB-Gestaltung

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Fremde AGB kopieren

Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und führt fast immer zu teuren Abmahnungen durch Mitbewerber.

AGB nicht wirksam einbeziehen

AGB müssen dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss leicht zugänglich gemacht werden, sonst werden sie nicht Vertragsbestandteil.

Veraltete Klauseln nutzen

Die Rechtsprechung zum AGB-Recht ändert sich ständig. Veraltete Klauseln werden schnell unwirksam.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was kostet es, AGB beim Anwalt erstellen zu lassen?

Die Kosten für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich nach dem Umfang Ihres Geschäftsmodells, etwa einem einfachen Dienstleistungsbetrieb, einem Handwerksbetrieb oder einem komplexen Onlineshop mit internationalem Versand. In der Kanzlei Fischer vereinbaren wir für die AGB-Erstellung in der Regel transparente Pauschalhonorare zwischen 600 und 1.200 Euro zzgl. MwSt. Darin enthalten sind eine umfassende Beratung, die Erstellung der AGB sowie die Anpassung an Ihre Webseite.

Wie binde ich AGB wirksam in einen Vertrag ein?

AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie sie wirksam einbeziehen (§ 305 BGB). Dazu müssen Sie: 1. Den Vertragspartner bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen. 2. Ihm die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen (z. B. durch gut lesbaren Ausdruck oder einen deutlich sichtbaren, funktionierenden Link im Onlineshop). 3. Sicherstellen, dass der Vertragspartner mit der Geltung einverstanden ist (z. B. durch Unterschrift oder das Setzen eines Hakens im Bestellprozess). Eine bloße Zusendung der AGB mit der Rechnung nach Vertragsschluss ist unwirksam.

Kann ich in meinen AGB die Haftung komplett ausschließen?

Nein. Ein vollständiger Haftungsausschluss in AGB ist gesetzlich absolut ausgeschlossen und macht die gesamte Klausel unwirksam. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, dürfen Sie niemals ausschließen (§ 309 Nr. 7 BGB). Zulässig ist lediglich, die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zu begrenzen.

Wie oft müssen AGB aktualisiert werden?

Eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Aktualisierung gibt es nicht, doch das AGB-Recht ändert sich fortlaufend durch neue Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mindestens einmal im Jahr zu überprüfen, um auf aktuelle Entwicklungen wie neue EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz zu reagieren und Abmahnrisiken frühzeitig auszuschließen.

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2026

Rechtsanwalt Matthias Fischer

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