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Yachtrecht & Bootsrecht

Yachtrecht & Bootsrecht

Yacht-Kaufvertrag

Rechtssicherer Yacht-Kaufvertrag

Der Kauf oder Verkauf einer Yacht ist eine wirtschaftlich bedeutende Entscheidung. Ich entwerfe und prüfe Ihre Kaufverträge (national und international) rechtssicher, um böse Überraschungen und teure Rechtsstreitigkeiten nach der Übergabe zu vermeiden.

Yachtrecht & Bootsrecht

Yacht-Kaufvertrag

VORGEHEN

Wie läuft eine rechtssichere Vertragsgestaltung ab?

Ein standardisierter Mustervertrag reicht für den Erwerb hochwertiger Yachten selten aus. Ich begleite Sie mit folgenden Maßnahmen durch den gesamten Transaktionsprozess:

Vertragsbedingungen prüfen

Haftungsausschlüsse, Gewährleistungsregeln und Zahlungsmodalitäten (z. B. Treuhandabwicklung) werden präzise geprüft.

Eigentumsverhältnisse klären

Wir prüfen die lückenlose Eigentumskette (Chain of Title), ausländische Registereinträge und die Mehrwertsteuer-Konformität (EU-VAT).

Übergabeprotokoll erstellen

Ein rechtssicheres Protokoll dokumentiert den Zustand bei Gefahrübergang und sichert die Beweislage ab.

INTERNATIONAL

Besonderheiten bei internationalen Yachtkäufen

Beim Erwerb einer Yacht im Ausland (z. B. in Kroatien, Italien oder den Niederlanden) müssen das anwendbare Recht, Flaggenregistrierungen und zollrechtliche Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. Wir sorgen für eine rechtssichere Vertragsgestaltung nach deutschem oder internationalem Recht.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler beim Yachtkauf & Yachtverkauf

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Ungeklärter VAT-Status

Wenn der Nachweis der entrichteten EU-Mehrwertsteuer fehlt, drohen erhebliche Steuernachforderungen durch den Zoll.

Musterverträge ungeprüft übernehmen

Veraltete Verträge berücksichtigen oft nicht die aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsausschluss.

Keine Prüfung von Belastungen

Ist die Yacht im Schiffsregister mit Hypotheken belastet, haftet der Käufer im schlimmsten Fall mit dem Boot.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was ist beim Kauf einer gebrauchten Yacht bezüglich der Mehrwertsteuer zu beachten?

Der Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer (VAT) in der EU zählt zu den wichtigsten Dokumenten beim Yachtkauf. Ohne diesen Nachweis gilt die Yacht als unverzollt, was bei Kontrollen durch den Zoll zu einer Nachversteuerung (19 % Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland) und zu einem Steuerstrafverfahren führen kann. Als Nachweis dienen die Original-Herstellerrechnung mit ausgewiesener Steuer, Zollbelege oder ein T2L-Dokument. Rechtsanwalt Fischer prüft die MwSt.-Historie der Yacht vor dem Kauf und stellt sicher, dass die entsprechenden Dokumente im Kaufvertrag als wesentliche Übergabebedingung aufgeführt sind.

Wer zahlt die Kosten für die Ankaufuntersuchung (Survey)?

Die Kosten für den Sachverständigen und das Auskranen der Yacht zur Untersuchung des Unterwasserschiffs trägt im Wassersportbereich üblicherweise der Käufer. Das sollte jedoch im Kaufvertrag klar geregelt sein. Ebenso muss vereinbart werden, was passiert, wenn der Gutachter erhebliche Mängel feststellt: Hat der Käufer dann ein kostenfreies Rücktrittsrecht? Muss der Verkäufer die Mängel auf seine Kosten beseitigen, oder wird der Kaufpreis entsprechend gemindert? Rechtsanwalt Fischer formuliert diese Klauseln präzise für Ihren Vertrag.

Kann ich einen Yacht-Kaufvertrag widerrufen, wenn ich es mir anders überlegt habe?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht (wie beim Online-Shopping) gibt es beim Kauf einer Yacht von privat oder beim Kauf vor Ort beim Händler grundsätzlich nicht. Einmal unterschrieben, ist der Vertrag bindend. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (z. B. vorbehaltlich einer erfolgreichen Probefahrt oder Finanzierung) oder wenn ein gesetzlicher Rücktrittsgrund (z. B. ein nicht behobener Sachmangel nach Fristsetzung) vorliegt. Lassen Sie den Vertrag daher prüfen, *bevor* Sie unterschreiben.

Was gehört alles in das Zubehörverzeichnis des Kaufvertrags?

In das Zubehörverzeichnis (Inventory List) gehört alles, was nicht fest mit dem Schiff verbunden ist, aber mitverkauft wird. Dazu zählen: Segelgarderobe (Alter und Zustand angeben), Navigationselektronik (Plotter, Funkgerät, Radar), Sicherheitsausrüstung (Rettungsinsel, Westen), Beiboot und Außenborder, Ankergeschirr, Fender, Festmacher, Küchenausstattung und Werkzeug. Alles, was nicht aufgeführt ist, darf der Verkäufer vor der Übergabe legal ausbauen. Rechtsanwalt Fischer stellt Ihnen eine detaillierte Checkliste für das Zubehörverzeichnis zur Verfügung.

Matthias Fischer

Ihr Rechtsanwalt in Anklam

Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

ANRUF

+49 3971 214960

ANSCHRIFT

Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Yacht-Kaufvertrag

Rechtssicherer Yacht-Kaufvertrag

Der Kauf oder Verkauf einer Yacht ist eine wirtschaftlich bedeutende Entscheidung. Ich entwerfe und prüfe Ihre Kaufverträge (national und international) rechtssicher, um böse Überraschungen und teure Rechtsstreitigkeiten nach der Übergabe zu vermeiden.

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Wie läuft eine rechtssichere Vertragsgestaltung ab?

Ein standardisierter Mustervertrag reicht für den Erwerb hochwertiger Yachten selten aus. Ich begleite Sie mit folgenden Maßnahmen durch den gesamten Transaktionsprozess:

Vertragsbedingungen prüfen

Haftungsausschlüsse, Gewährleistungsregeln und Zahlungsmodalitäten (z. B. Treuhandabwicklung) werden präzise geprüft.

Eigentumsverhältnisse klären

Wir prüfen die lückenlose Eigentumskette (Chain of Title), ausländische Registereinträge und die Mehrwertsteuer-Konformität (EU-VAT).

Übergabeprotokoll erstellen

Ein rechtssicheres Protokoll dokumentiert den Zustand bei Gefahrübergang und sichert die Beweislage ab.

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Besonderheiten bei internationalen Yachtkäufen

Beim Erwerb einer Yacht im Ausland (z. B. in Kroatien, Italien oder den Niederlanden) müssen das anwendbare Recht, Flaggenregistrierungen und zollrechtliche Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. Wir sorgen für eine rechtssichere Vertragsgestaltung nach deutschem oder internationalem Recht.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler beim Yachtkauf & Yachtverkauf

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Ungeklärter VAT-Status

Wenn der Nachweis der entrichteten EU-Mehrwertsteuer fehlt, drohen erhebliche Steuernachforderungen durch den Zoll.

Musterverträge ungeprüft übernehmen

Veraltete Verträge berücksichtigen oft nicht die aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsausschluss.

Keine Prüfung von Belastungen

Ist die Yacht im Schiffsregister mit Hypotheken belastet, haftet der Käufer im schlimmsten Fall mit dem Boot.

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Was ist beim Kauf einer gebrauchten Yacht bezüglich der Mehrwertsteuer zu beachten?

Der Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer (VAT) in der EU zählt zu den wichtigsten Dokumenten beim Yachtkauf. Ohne diesen Nachweis gilt die Yacht als unverzollt, was bei Kontrollen durch den Zoll zu einer Nachversteuerung (19 % Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland) und zu einem Steuerstrafverfahren führen kann. Als Nachweis dienen die Original-Herstellerrechnung mit ausgewiesener Steuer, Zollbelege oder ein T2L-Dokument. Rechtsanwalt Fischer prüft die MwSt.-Historie der Yacht vor dem Kauf und stellt sicher, dass die entsprechenden Dokumente im Kaufvertrag als wesentliche Übergabebedingung aufgeführt sind.

Wer zahlt die Kosten für die Ankaufuntersuchung (Survey)?

Die Kosten für den Sachverständigen und das Auskranen der Yacht zur Untersuchung des Unterwasserschiffs trägt im Wassersportbereich üblicherweise der Käufer. Das sollte jedoch im Kaufvertrag klar geregelt sein. Ebenso muss vereinbart werden, was passiert, wenn der Gutachter erhebliche Mängel feststellt: Hat der Käufer dann ein kostenfreies Rücktrittsrecht? Muss der Verkäufer die Mängel auf seine Kosten beseitigen, oder wird der Kaufpreis entsprechend gemindert? Rechtsanwalt Fischer formuliert diese Klauseln präzise für Ihren Vertrag.

Kann ich einen Yacht-Kaufvertrag widerrufen, wenn ich es mir anders überlegt habe?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht (wie beim Online-Shopping) gibt es beim Kauf einer Yacht von privat oder beim Kauf vor Ort beim Händler grundsätzlich nicht. Einmal unterschrieben, ist der Vertrag bindend. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (z. B. vorbehaltlich einer erfolgreichen Probefahrt oder Finanzierung) oder wenn ein gesetzlicher Rücktrittsgrund (z. B. ein nicht behobener Sachmangel nach Fristsetzung) vorliegt. Lassen Sie den Vertrag daher prüfen, *bevor* Sie unterschreiben.

Was gehört alles in das Zubehörverzeichnis des Kaufvertrags?

In das Zubehörverzeichnis (Inventory List) gehört alles, was nicht fest mit dem Schiff verbunden ist, aber mitverkauft wird. Dazu zählen: Segelgarderobe (Alter und Zustand angeben), Navigationselektronik (Plotter, Funkgerät, Radar), Sicherheitsausrüstung (Rettungsinsel, Westen), Beiboot und Außenborder, Ankergeschirr, Fender, Festmacher, Küchenausstattung und Werkzeug. Alles, was nicht aufgeführt ist, darf der Verkäufer vor der Übergabe legal ausbauen. Rechtsanwalt Fischer stellt Ihnen eine detaillierte Checkliste für das Zubehörverzeichnis zur Verfügung.

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Rechtssicherer Yacht-Kaufvertrag

Der Kauf oder Verkauf einer Yacht ist eine wirtschaftlich bedeutende Entscheidung. Ich entwerfe und prüfe Ihre Kaufverträge (national und international) rechtssicher, um böse Überraschungen und teure Rechtsstreitigkeiten nach der Übergabe zu vermeiden.

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Yacht-Kaufvertrag

VORGEHEN

Wie läuft eine rechtssichere Vertragsgestaltung ab?

Ein standardisierter Mustervertrag reicht für den Erwerb hochwertiger Yachten selten aus. Ich begleite Sie mit folgenden Maßnahmen durch den gesamten Transaktionsprozess:

Vertragsbedingungen prüfen

Haftungsausschlüsse, Gewährleistungsregeln und Zahlungsmodalitäten (z. B. Treuhandabwicklung) werden präzise geprüft.

Eigentumsverhältnisse klären

Wir prüfen die lückenlose Eigentumskette (Chain of Title), ausländische Registereinträge und die Mehrwertsteuer-Konformität (EU-VAT).

Übergabeprotokoll erstellen

Ein rechtssicheres Protokoll dokumentiert den Zustand bei Gefahrübergang und sichert die Beweislage ab.

INTERNATIONAL

Besonderheiten bei internationalen Yachtkäufen

Beim Erwerb einer Yacht im Ausland (z. B. in Kroatien, Italien oder den Niederlanden) müssen das anwendbare Recht, Flaggenregistrierungen und zollrechtliche Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. Wir sorgen für eine rechtssichere Vertragsgestaltung nach deutschem oder internationalem Recht.

HÄUFIGE FEHLER

Häufige Fehler beim Yachtkauf & Yachtverkauf

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Ungeklärter VAT-Status

Wenn der Nachweis der entrichteten EU-Mehrwertsteuer fehlt, drohen erhebliche Steuernachforderungen durch den Zoll.

Musterverträge ungeprüft übernehmen

Veraltete Verträge berücksichtigen oft nicht die aktuelle Rechtsprechung zum Gewährleistungsausschluss.

Keine Prüfung von Belastungen

Ist die Yacht im Schiffsregister mit Hypotheken belastet, haftet der Käufer im schlimmsten Fall mit dem Boot.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was ist beim Kauf einer gebrauchten Yacht bezüglich der Mehrwertsteuer zu beachten?

Der Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer (VAT) in der EU zählt zu den wichtigsten Dokumenten beim Yachtkauf. Ohne diesen Nachweis gilt die Yacht als unverzollt, was bei Kontrollen durch den Zoll zu einer Nachversteuerung (19 % Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland) und zu einem Steuerstrafverfahren führen kann. Als Nachweis dienen die Original-Herstellerrechnung mit ausgewiesener Steuer, Zollbelege oder ein T2L-Dokument. Rechtsanwalt Fischer prüft die MwSt.-Historie der Yacht vor dem Kauf und stellt sicher, dass die entsprechenden Dokumente im Kaufvertrag als wesentliche Übergabebedingung aufgeführt sind.

Wer zahlt die Kosten für die Ankaufuntersuchung (Survey)?

Die Kosten für den Sachverständigen und das Auskranen der Yacht zur Untersuchung des Unterwasserschiffs trägt im Wassersportbereich üblicherweise der Käufer. Das sollte jedoch im Kaufvertrag klar geregelt sein. Ebenso muss vereinbart werden, was passiert, wenn der Gutachter erhebliche Mängel feststellt: Hat der Käufer dann ein kostenfreies Rücktrittsrecht? Muss der Verkäufer die Mängel auf seine Kosten beseitigen, oder wird der Kaufpreis entsprechend gemindert? Rechtsanwalt Fischer formuliert diese Klauseln präzise für Ihren Vertrag.

Kann ich einen Yacht-Kaufvertrag widerrufen, wenn ich es mir anders überlegt habe?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht (wie beim Online-Shopping) gibt es beim Kauf einer Yacht von privat oder beim Kauf vor Ort beim Händler grundsätzlich nicht. Einmal unterschrieben, ist der Vertrag bindend. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde (z. B. vorbehaltlich einer erfolgreichen Probefahrt oder Finanzierung) oder wenn ein gesetzlicher Rücktrittsgrund (z. B. ein nicht behobener Sachmangel nach Fristsetzung) vorliegt. Lassen Sie den Vertrag daher prüfen, *bevor* Sie unterschreiben.

Was gehört alles in das Zubehörverzeichnis des Kaufvertrags?

In das Zubehörverzeichnis (Inventory List) gehört alles, was nicht fest mit dem Schiff verbunden ist, aber mitverkauft wird. Dazu zählen: Segelgarderobe (Alter und Zustand angeben), Navigationselektronik (Plotter, Funkgerät, Radar), Sicherheitsausrüstung (Rettungsinsel, Westen), Beiboot und Außenborder, Ankergeschirr, Fender, Festmacher, Küchenausstattung und Werkzeug. Alles, was nicht aufgeführt ist, darf der Verkäufer vor der Übergabe legal ausbauen. Rechtsanwalt Fischer stellt Ihnen eine detaillierte Checkliste für das Zubehörverzeichnis zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Matthias Fischer

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