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Yachtrecht & Bootsrecht

RECHTSGEBIET
Ihr Spezialist für Yachtrecht & Bootsrecht
Bundesweite, hochspezialisierte Rechtsberatung und Vertretung im Yachtrecht und Bootsrecht bei Kauf, Mängeln und Havarien.
Yachtrecht & Bootsrecht
EXPERTISE
Vom Segler für Segler – Juristische Präzision gepaart mit echter Materialkenntnis
Im Yachtrecht und Bootsrecht brauchen Sie einen Anwalt, der nicht nur die Paragraphen beherrscht, sondern auch versteht, wovon er spricht. Rechtsanwalt Matthias Fischer ist selbst erfahrener Segler und Eigner von Charteryachten. Diese Verbindung aus juristischer Expertise und praktischer Materialkenntnis im Bootsbau macht die Kanzlei Fischer zu einem der wenigen wirklich spezialisierten Ansprechpartner für Yachtrecht in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Yachtkäufer, Bootseigner, Charterer und Werften deutschlandweit vor allen Land- und Schifffahrtsgerichten der Bundesrepublik. Ob Sie eine gebrauchte Segelyacht erworben haben und nun Osmoseschäden am GFK-Rumpf entdecken, ob Ihr Motorboot nach der Übergabe schwere Getriebeschäden aufweist oder ob Sie einen Kaufvertrag für eine Yacht rechtssicher gestalten lassen möchten: Rechtsanwalt Fischer kennt die technischen Zusammenhänge aus eigener Erfahrung. Er ordnet Sachverständigengutachten fachlich ein, hinterfragt sie und macht sie für Sie nutzbar. Im Yachtrecht entscheiden Details über Erfolg oder Misserfolg eines Rechtsstreits. Ein Anwalt, der den Unterschied zwischen einem Saildrive und einer Wellenanlage kennt, der weiß, wie ein GFK-Laminat aufgebaut ist und welche Feuchtigkeitswerte auf einen Osmoseschaden hindeuten, verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil. Das gilt für die außergerichtliche Verhandlung mit Verkäufern und Werften ebenso wie für das Verfahren vor Gericht.

Segelyacht SY Maria unter Segeln

Die SY Maria im Grösund
Rechtsanwalt Matthias Fischer berät Sie im Yachtrecht mit jahrzehntelanger praktischer Segel- und Eignerpraxis auf der Ostsee.
LEISTUNGEN
Unsere Leistungen im Yachtrecht – Bundesweite Vertretung
Die Kanzlei Matthias Fischer deckt das gesamte Spektrum des Yachtrechts und Bootsrechts ab. Die Mandatsbearbeitung erfolgt vollständig digital, sodass Ihnen keine Reisekosten entstehen – unabhängig davon, wo in Deutschland Sie sich befinden oder wo die Yacht liegt.
YACHTKAUF
Begleitung beim Yachtkauf und Yachtverkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Yacht ist eine wirtschaftlich bedeutsame Entscheidung. Rechtsanwalt Fischer begleitet Sie durch den gesamten Prozess: von der Prüfung des Kaufvertrags (deutsch und englisch) über die rechtliche Bewertung des Zustandsberichts bis zur Abwicklung der Übergabe. Besonderes Augenmerk gilt der wirksamen Gestaltung von Gewährleistungsregelungen, Haftungsausschlüssen und Rücktrittsvorbehalten. Bei internationalen Transaktionen – etwa dem Kauf einer Yacht in Kroatien, Griechenland oder den Niederlanden – berät die Kanzlei zum anwendbaren Recht, zur Flaggenregistrierung und zu den steuerlichen Folgen der Überführung nach Deutschland.
GEWÄHRLEISTUNG
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
Osmoseschäden am Rumpf, verdeckte Motorschäden, undichte Luken oder eine fehlerhafte Elektrik – Mängel an Yachten und Booten sind vielfältig und oft kostspielig. Rechtsanwalt Fischer setzt Ihre Gewährleistungsansprüche konsequent durch: Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz. Dabei arbeitet die Kanzlei eng mit erfahrenen Bootsbau-Sachverständigen zusammen und bewertet Gutachten dank eigener Materialkenntnis fachlich, um sie bei Bedarf anzugreifen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wann ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss – wie er bei privaten Bootskäufen üblich ist – unwirksam ist, insbesondere beim arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer.
HAVARIE
Yachtversicherungsrecht und Havarieabwicklung
Bei Havarien, Grundberührungen, Kollisionen oder Sturmschäden an Ihrer Yacht steht die Regulierung durch die Kaskoversicherung im Vordergrund. Rechtsanwalt Fischer vertritt Bootseigner gegenüber Versicherungsgesellschaften, die Leistungen kürzen oder verweigern. Die Kanzlei prüft Ihre Versicherungsbedingungen, begleitet die Schadensfeststellung und setzt Ihre Ansprüche auf Reparaturkostenübernahme oder Totalschadenregulierung durch.
AUF SEE
Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße auf See
Auch auf dem Wasser gelten Verkehrsregeln – und deren Verletzung kann empfindliche Bußgelder und im Extremfall den Entzug von Befähigungsnachweisen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Fischer vertritt Skipper bei Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen in Naturschutzgebieten, Verstößen gegen Betonnung und Fahrwasserregelungen oder dem Führen eines Sportboots unter Alkoholeinfluss.
CHARTERRECHT
Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße auf See
Auch auf dem Wasser gelten Verkehrsregeln – und deren Verletzung kann empfindliche Bußgelder und im Extremfall den Entzug von Befähigungsnachweisen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Fischer vertritt Skipper bei Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen in Naturschutzgebieten, Verstößen gegen Betonnung und Fahrwasserregelungen oder dem Führen eines Sportboots unter Alkoholeinfluss.
PRAXISBEISPIELE
Typische Mandate im Yachtrecht – Praxisbeispiele aus der Kanzlei
Die folgenden anonymisierten Fallbeispiele zeigen die Bandbreite der Mandate, die Rechtsanwalt Fischer im Bereich Yachtrecht bearbeitet:
RÜCKABWICKLUNG
Erfolgreiche Rückabwicklung eines Yachtkaufs wegen Osmose
Ein Mandant erwarb eine 12 Meter lange GFK-Segelyacht (Baujahr 2005) von einem privaten Verkäufer für 85.000 Euro. Der Kaufvertrag enthielt die Klausel „gekauft wie besichtigt und Probe gesegelt". Bereits wenige Wochen nach der Übernahme zeigten sich großflächige Blasenbildungen am Unterwasserschiff. Ein Bootsbau-Sachverständiger stellte einen fortgeschrittenen Osmoseschaden fest, dessen Sanierung er auf mindestens 22.000 Euro schätzte. Rechtsanwalt Fischer wies nach, dass der Verkäufer den Osmoseschaden kannte und arglistig verschwiegen hatte – belegt durch E-Mail-Korrespondenz mit einer Werft, die dem Verkäufer bereits ein Jahr vor dem Verkauf eine Osmosesanierung empfohlen hatte. Das Landgericht gab der Klage auf Rückabwicklung vollumfänglich statt. Der Mandant erhielt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
BUSSGELD
Abwehr eines unberechtigten Bußgeldbescheids auf der Ostsee
Ein Charterskipper erhielt einen Bußgeldbescheid über 1.500 Euro wegen angeblicher Befahrung einer gesperrten Naturschutzzone vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns. Rechtsanwalt Fischer legte Einspruch ein und wies anhand der Logbucheinträge, GPS-Daten und einer detaillierten Seekartenanalyse nach, dass die Betonnung zum Zeitpunkt der angeblichen Ordnungswidrigkeit nicht der aktuellen Bekanntmachung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung entsprach. Das Verfahren wurde eingestellt.
ABLAUF
Ablauf der Zusammenarbeit – Bundesweit und vollständig digital
Die Mandatsbearbeitung im Yachtrecht erfolgt vollständig digital. Sie müssen nicht nach Anklam reisen – Rechtsanwalt Fischer vertritt Sie vor allen deutschen Land- und Schifffahrtsgerichten, unabhängig davon, wo Sie wohnen oder wo die Yacht liegt.
Schritt 1
Online-Anfrage. Schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular. Laden Sie relevante Unterlagen hoch (Kaufvertrag, Gutachten, Fotos der Mängel, Korrespondenz mit dem Verkäufer).
Schritt 2
Ersteinschätzung. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine fundierte Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Kosten und der empfohlenen Vorgehensweise.
Schritt 3
Mandatserteilung. Nach Ihrer Zustimmung übernimmt die Kanzlei die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite, koordiniert Sachverständige und vertritt Sie vor Gericht.
Schritt 4
Ergebnis. Sie werden über jeden Verfahrensschritt informiert und erhalten regelmäßige Statusberichte.
BUSSGELD
Ihr Anwalt für Yachtrecht – Rechtsanwalt Matthias Fischer
Rechtsanwalt Matthias Fischer ist nicht nur Jurist, sondern leidenschaftlicher Segler mit jahrzehntelanger Erfahrung auf Ostsee und Mittelmeer. Als Eigner von Charteryachten kennt er die Herausforderungen des Bootseignerlebens aus erster Hand: von der Suche nach der richtigen Yacht über die Abnahme bei der Werft bis zu den alltäglichen Fragen der Instandhaltung und Versicherung. Diese praktische Erfahrung fließt unmittelbar in die anwaltliche Arbeit ein. Rechtsanwalt Fischer bewertet technische Sachverhalte eigenständig, hinterfragt Sachverständigengutachten kritisch und argumentiert vor Gericht auf Augenhöhe mit Bootsbau-Experten. Für seine Mandanten bedeutet das: kürzere Verfahrensdauern, präzisere Schriftsätze und bessere Ergebnisse.
KOSTEN
Kosten und Erstberatung im Yachtrecht
Die Abrechnung im Yachtrecht erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Streitwert – also dem Wert der Yacht oder der geltend gemachten Forderung. Bei einem Yachtkauf im Wert von 80.000 Euro liegen die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung beispielsweise bei ca. 2.500 Euro (1,3-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.). Viele Bootsrechtsschutzversicherungen und allgemeine Rechtsschutzversicherungen mit dem Baustein „Vertragsrecht" decken die Kosten eines Rechtsstreits im Yachtrecht vollständig ab. Rechtsanwalt Fischer übernimmt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und klärt die Kostenübernahme, bevor Ihnen Gebühren entstehen.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Gewährleistung & Mängel beim Yachtkauf
Als Ihr bundesweit tätiger Spezialanwalt für Yachtrecht unterstütze ich Sie kompetent und konsequent bei allen Fragen zu Gewährleistung, Osmoseschäden und Mängelbeseitigung beim Yachtkauf. Ich sichere Ihre Rechte und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Gerichten.
Details ansehen
Rechtssicherer Yacht-Kaufvertrag
Der Kauf oder Verkauf einer Yacht ist eine wirtschaftlich bedeutende Entscheidung. Ich entwerfe und prüfe Ihre Kaufverträge (national und international) rechtssicher, um böse Überraschungen und teure Rechtsstreitigkeiten nach der Übergabe zu vermeiden.
Details ansehen
Schadensregulierung bei Havarie & Kollision
Die Wasserschutzpolizei ahndet eine Vielzahl von Verstößen auf See- und Binnengewässern. Als Ihr spezialisierter Anwalt vertrete ich Skipper und Eigner bei Bußgeldbescheiden, Havarien und dem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser.
Details ansehen
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim privaten Bootskauf?
Beim Kauf einer Yacht oder eines Bootes von einer Privatperson greift die gesetzliche Gewährleistung nicht automatisch in vollem Umfang. Private Verkäufer können die Gewährleistung im Kaufvertrag wirksam ausschließen – allerdings nur, solange sie keine Mängel arglistig verschweigen. Wurde Ihnen ein bekannter Mangel (z. B. ein Osmoseschaden oder ein defekter Motor) bewusst vorenthalten, ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam. Dann stehen Ihnen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Kaufvertrag und die Umstände des Verkaufs, um festzustellen, ob ein arglistiges Verschweigen vorliegt.
Wer zahlt den Gutachter bei einem Osmoseschaden am Boot?
Die Kosten für einen Bootsbau-Sachverständigen trägt zunächst der Auftraggeber – also in der Regel der Käufer, der den Mangel rügt. Stellt sich jedoch heraus, dass der Verkäufer für den Mangel haftet (z. B. wegen arglistigen Verschweigens oder im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf), sind die Gutachterkosten als Schadensersatz erstattungsfähig. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt in vielen Fällen ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO, um die Beweislage frühzeitig und gerichtsfest zu sichern.
Kann ich eine Yacht auch nach der Probefahrt noch wegen Mängeln zurückgeben?
Ja, eine Probefahrt schließt Gewährleistungsansprüche nicht aus. Die Probefahrt dient dazu, offensichtliche Mängel zu erkennen – eine sachverständige Begutachtung ersetzt sie nicht. Versteckte Mängel wie Osmose unter dem Antifouling, interne Motorschäden oder fehlerhafte Elektrik lassen sich bei einer Probefahrt typischerweise nicht erkennen. Für solche verdeckten Mängel bleiben Ihre Gewährleistungsrechte vollständig erhalten. Entscheidend ist, ob der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war.
Wie lange habe ich Zeit, Mängel an einer gekauften Yacht zu reklamieren?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beim Kauf einer Yacht beträgt zwei Jahre ab Übergabe, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Bei Gebrauchtyachten lässt sich diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Beim Privatkauf mit wirksamem Gewährleistungsausschluss gibt es keine feste Frist – Ansprüche wegen arglistiger Täuschung verjähren jedoch erst nach drei Jahren ab Kenntnis des Mangels. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen und zeitnah anwaltliche Beratung einzuholen.
Vertritt die Kanzlei Fischer auch vor Schifffahrtsgerichten?
Ja, Rechtsanwalt Matthias Fischer vertritt Mandanten vor allen deutschen Schifffahrtsgerichten sowie vor den zuständigen Landgerichten und Oberlandesgerichten. Die Vertretung erfolgt bundesweit – unabhängig davon, wo die Yacht liegt oder wo der Rechtsstreit geführt wird. Durch die vollständig digitale Mandatsbearbeitung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Reisekosten.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

RECHTSGEBIET
Ihr Spezialist für Yachtrecht & Bootsrecht
Bundesweite, hochspezialisierte Rechtsberatung und Vertretung im Yachtrecht und Bootsrecht bei Kauf, Mängeln und Havarien.
Yachtrecht & Bootsrecht
EXPERTISE
Vom Segler für Segler – Juristische Präzision gepaart mit echter Materialkenntnis
Im Yachtrecht und Bootsrecht brauchen Sie einen Anwalt, der nicht nur die Paragraphen beherrscht, sondern auch versteht, wovon er spricht. Rechtsanwalt Matthias Fischer ist selbst erfahrener Segler und Eigner von Charteryachten. Diese Verbindung aus juristischer Expertise und praktischer Materialkenntnis im Bootsbau macht die Kanzlei Fischer zu einem der wenigen wirklich spezialisierten Ansprechpartner für Yachtrecht in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Yachtkäufer, Bootseigner, Charterer und Werften deutschlandweit vor allen Land- und Schifffahrtsgerichten der Bundesrepublik. Ob Sie eine gebrauchte Segelyacht erworben haben und nun Osmoseschäden am GFK-Rumpf entdecken, ob Ihr Motorboot nach der Übergabe schwere Getriebeschäden aufweist oder ob Sie einen Kaufvertrag für eine Yacht rechtssicher gestalten lassen möchten: Rechtsanwalt Fischer kennt die technischen Zusammenhänge aus eigener Erfahrung. Er ordnet Sachverständigengutachten fachlich ein, hinterfragt sie und macht sie für Sie nutzbar. Im Yachtrecht entscheiden Details über Erfolg oder Misserfolg eines Rechtsstreits. Ein Anwalt, der den Unterschied zwischen einem Saildrive und einer Wellenanlage kennt, der weiß, wie ein GFK-Laminat aufgebaut ist und welche Feuchtigkeitswerte auf einen Osmoseschaden hindeuten, verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil. Das gilt für die außergerichtliche Verhandlung mit Verkäufern und Werften ebenso wie für das Verfahren vor Gericht.

Segelyacht SY Maria unter Segeln

Die SY Maria im Grösund
Rechtsanwalt Matthias Fischer berät Sie im Yachtrecht mit jahrzehntelanger praktischer Segel- und Eignerpraxis auf der Ostsee.
LEISTUNGEN
Unsere Leistungen im Yachtrecht – Bundesweite Vertretung
Die Kanzlei Matthias Fischer deckt das gesamte Spektrum des Yachtrechts und Bootsrechts ab. Die Mandatsbearbeitung erfolgt vollständig digital, sodass Ihnen keine Reisekosten entstehen – unabhängig davon, wo in Deutschland Sie sich befinden oder wo die Yacht liegt.
YACHTKAUF
Begleitung beim Yachtkauf und Yachtverkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Yacht ist eine wirtschaftlich bedeutsame Entscheidung. Rechtsanwalt Fischer begleitet Sie durch den gesamten Prozess: von der Prüfung des Kaufvertrags (deutsch und englisch) über die rechtliche Bewertung des Zustandsberichts bis zur Abwicklung der Übergabe. Besonderes Augenmerk gilt der wirksamen Gestaltung von Gewährleistungsregelungen, Haftungsausschlüssen und Rücktrittsvorbehalten. Bei internationalen Transaktionen – etwa dem Kauf einer Yacht in Kroatien, Griechenland oder den Niederlanden – berät die Kanzlei zum anwendbaren Recht, zur Flaggenregistrierung und zu den steuerlichen Folgen der Überführung nach Deutschland.
GEWÄHRLEISTUNG
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
Osmoseschäden am Rumpf, verdeckte Motorschäden, undichte Luken oder eine fehlerhafte Elektrik – Mängel an Yachten und Booten sind vielfältig und oft kostspielig. Rechtsanwalt Fischer setzt Ihre Gewährleistungsansprüche konsequent durch: Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz. Dabei arbeitet die Kanzlei eng mit erfahrenen Bootsbau-Sachverständigen zusammen und bewertet Gutachten dank eigener Materialkenntnis fachlich, um sie bei Bedarf anzugreifen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wann ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss – wie er bei privaten Bootskäufen üblich ist – unwirksam ist, insbesondere beim arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer.
HAVARIE
Yachtversicherungsrecht und Havarieabwicklung
Bei Havarien, Grundberührungen, Kollisionen oder Sturmschäden an Ihrer Yacht steht die Regulierung durch die Kaskoversicherung im Vordergrund. Rechtsanwalt Fischer vertritt Bootseigner gegenüber Versicherungsgesellschaften, die Leistungen kürzen oder verweigern. Die Kanzlei prüft Ihre Versicherungsbedingungen, begleitet die Schadensfeststellung und setzt Ihre Ansprüche auf Reparaturkostenübernahme oder Totalschadenregulierung durch.
AUF SEE
Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße auf See
Auch auf dem Wasser gelten Verkehrsregeln – und deren Verletzung kann empfindliche Bußgelder und im Extremfall den Entzug von Befähigungsnachweisen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Fischer vertritt Skipper bei Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen in Naturschutzgebieten, Verstößen gegen Betonnung und Fahrwasserregelungen oder dem Führen eines Sportboots unter Alkoholeinfluss.
CHARTERRECHT
Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße auf See
Auch auf dem Wasser gelten Verkehrsregeln – und deren Verletzung kann empfindliche Bußgelder und im Extremfall den Entzug von Befähigungsnachweisen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Fischer vertritt Skipper bei Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen in Naturschutzgebieten, Verstößen gegen Betonnung und Fahrwasserregelungen oder dem Führen eines Sportboots unter Alkoholeinfluss.
PRAXISBEISPIELE
Typische Mandate im Yachtrecht – Praxisbeispiele aus der Kanzlei
Die folgenden anonymisierten Fallbeispiele zeigen die Bandbreite der Mandate, die Rechtsanwalt Fischer im Bereich Yachtrecht bearbeitet:
RÜCKABWICKLUNG
Erfolgreiche Rückabwicklung eines Yachtkaufs wegen Osmose
Ein Mandant erwarb eine 12 Meter lange GFK-Segelyacht (Baujahr 2005) von einem privaten Verkäufer für 85.000 Euro. Der Kaufvertrag enthielt die Klausel „gekauft wie besichtigt und Probe gesegelt". Bereits wenige Wochen nach der Übernahme zeigten sich großflächige Blasenbildungen am Unterwasserschiff. Ein Bootsbau-Sachverständiger stellte einen fortgeschrittenen Osmoseschaden fest, dessen Sanierung er auf mindestens 22.000 Euro schätzte. Rechtsanwalt Fischer wies nach, dass der Verkäufer den Osmoseschaden kannte und arglistig verschwiegen hatte – belegt durch E-Mail-Korrespondenz mit einer Werft, die dem Verkäufer bereits ein Jahr vor dem Verkauf eine Osmosesanierung empfohlen hatte. Das Landgericht gab der Klage auf Rückabwicklung vollumfänglich statt. Der Mandant erhielt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
BUSSGELD
Abwehr eines unberechtigten Bußgeldbescheids auf der Ostsee
Ein Charterskipper erhielt einen Bußgeldbescheid über 1.500 Euro wegen angeblicher Befahrung einer gesperrten Naturschutzzone vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns. Rechtsanwalt Fischer legte Einspruch ein und wies anhand der Logbucheinträge, GPS-Daten und einer detaillierten Seekartenanalyse nach, dass die Betonnung zum Zeitpunkt der angeblichen Ordnungswidrigkeit nicht der aktuellen Bekanntmachung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung entsprach. Das Verfahren wurde eingestellt.
ABLAUF
Ablauf der Zusammenarbeit – Bundesweit und vollständig digital
Die Mandatsbearbeitung im Yachtrecht erfolgt vollständig digital. Sie müssen nicht nach Anklam reisen – Rechtsanwalt Fischer vertritt Sie vor allen deutschen Land- und Schifffahrtsgerichten, unabhängig davon, wo Sie wohnen oder wo die Yacht liegt.
Schritt 1
Online-Anfrage. Schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular. Laden Sie relevante Unterlagen hoch (Kaufvertrag, Gutachten, Fotos der Mängel, Korrespondenz mit dem Verkäufer).
Schritt 2
Ersteinschätzung. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine fundierte Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Kosten und der empfohlenen Vorgehensweise.
Schritt 3
Mandatserteilung. Nach Ihrer Zustimmung übernimmt die Kanzlei die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite, koordiniert Sachverständige und vertritt Sie vor Gericht.
Schritt 4
Ergebnis. Sie werden über jeden Verfahrensschritt informiert und erhalten regelmäßige Statusberichte.
BUSSGELD
Ihr Anwalt für Yachtrecht – Rechtsanwalt Matthias Fischer
Rechtsanwalt Matthias Fischer ist nicht nur Jurist, sondern leidenschaftlicher Segler mit jahrzehntelanger Erfahrung auf Ostsee und Mittelmeer. Als Eigner von Charteryachten kennt er die Herausforderungen des Bootseignerlebens aus erster Hand: von der Suche nach der richtigen Yacht über die Abnahme bei der Werft bis zu den alltäglichen Fragen der Instandhaltung und Versicherung. Diese praktische Erfahrung fließt unmittelbar in die anwaltliche Arbeit ein. Rechtsanwalt Fischer bewertet technische Sachverhalte eigenständig, hinterfragt Sachverständigengutachten kritisch und argumentiert vor Gericht auf Augenhöhe mit Bootsbau-Experten. Für seine Mandanten bedeutet das: kürzere Verfahrensdauern, präzisere Schriftsätze und bessere Ergebnisse.
KOSTEN
Kosten und Erstberatung im Yachtrecht
Die Abrechnung im Yachtrecht erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Streitwert – also dem Wert der Yacht oder der geltend gemachten Forderung. Bei einem Yachtkauf im Wert von 80.000 Euro liegen die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung beispielsweise bei ca. 2.500 Euro (1,3-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.). Viele Bootsrechtsschutzversicherungen und allgemeine Rechtsschutzversicherungen mit dem Baustein „Vertragsrecht" decken die Kosten eines Rechtsstreits im Yachtrecht vollständig ab. Rechtsanwalt Fischer übernimmt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und klärt die Kostenübernahme, bevor Ihnen Gebühren entstehen.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Gewährleistung & Mängel beim Yachtkauf
Als Ihr bundesweit tätiger Spezialanwalt für Yachtrecht unterstütze ich Sie kompetent und konsequent bei allen Fragen zu Gewährleistung, Osmoseschäden und Mängelbeseitigung beim Yachtkauf. Ich sichere Ihre Rechte und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Gerichten.
Details ansehen
Rechtssicherer Yacht-Kaufvertrag
Der Kauf oder Verkauf einer Yacht ist eine wirtschaftlich bedeutende Entscheidung. Ich entwerfe und prüfe Ihre Kaufverträge (national und international) rechtssicher, um böse Überraschungen und teure Rechtsstreitigkeiten nach der Übergabe zu vermeiden.
Details ansehen
Schadensregulierung bei Havarie & Kollision
Die Wasserschutzpolizei ahndet eine Vielzahl von Verstößen auf See- und Binnengewässern. Als Ihr spezialisierter Anwalt vertrete ich Skipper und Eigner bei Bußgeldbescheiden, Havarien und dem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser.
Details ansehen
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim privaten Bootskauf?
Beim Kauf einer Yacht oder eines Bootes von einer Privatperson greift die gesetzliche Gewährleistung nicht automatisch in vollem Umfang. Private Verkäufer können die Gewährleistung im Kaufvertrag wirksam ausschließen – allerdings nur, solange sie keine Mängel arglistig verschweigen. Wurde Ihnen ein bekannter Mangel (z. B. ein Osmoseschaden oder ein defekter Motor) bewusst vorenthalten, ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam. Dann stehen Ihnen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Kaufvertrag und die Umstände des Verkaufs, um festzustellen, ob ein arglistiges Verschweigen vorliegt.
Wer zahlt den Gutachter bei einem Osmoseschaden am Boot?
Die Kosten für einen Bootsbau-Sachverständigen trägt zunächst der Auftraggeber – also in der Regel der Käufer, der den Mangel rügt. Stellt sich jedoch heraus, dass der Verkäufer für den Mangel haftet (z. B. wegen arglistigen Verschweigens oder im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf), sind die Gutachterkosten als Schadensersatz erstattungsfähig. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt in vielen Fällen ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO, um die Beweislage frühzeitig und gerichtsfest zu sichern.
Kann ich eine Yacht auch nach der Probefahrt noch wegen Mängeln zurückgeben?
Ja, eine Probefahrt schließt Gewährleistungsansprüche nicht aus. Die Probefahrt dient dazu, offensichtliche Mängel zu erkennen – eine sachverständige Begutachtung ersetzt sie nicht. Versteckte Mängel wie Osmose unter dem Antifouling, interne Motorschäden oder fehlerhafte Elektrik lassen sich bei einer Probefahrt typischerweise nicht erkennen. Für solche verdeckten Mängel bleiben Ihre Gewährleistungsrechte vollständig erhalten. Entscheidend ist, ob der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war.
Wie lange habe ich Zeit, Mängel an einer gekauften Yacht zu reklamieren?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beim Kauf einer Yacht beträgt zwei Jahre ab Übergabe, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Bei Gebrauchtyachten lässt sich diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Beim Privatkauf mit wirksamem Gewährleistungsausschluss gibt es keine feste Frist – Ansprüche wegen arglistiger Täuschung verjähren jedoch erst nach drei Jahren ab Kenntnis des Mangels. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen und zeitnah anwaltliche Beratung einzuholen.
Vertritt die Kanzlei Fischer auch vor Schifffahrtsgerichten?
Ja, Rechtsanwalt Matthias Fischer vertritt Mandanten vor allen deutschen Schifffahrtsgerichten sowie vor den zuständigen Landgerichten und Oberlandesgerichten. Die Vertretung erfolgt bundesweit – unabhängig davon, wo die Yacht liegt oder wo der Rechtsstreit geführt wird. Durch die vollständig digitale Mandatsbearbeitung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Reisekosten.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
ANRUF
+49 3971 214960
ANSCHRIFT
Frauenstraße 2
17389 Anklam

RECHTSGEBIET
Ihr Spezialist für Yachtrecht & Bootsrecht
Bundesweite, hochspezialisierte Rechtsberatung und Vertretung im Yachtrecht und Bootsrecht bei Kauf, Mängeln und Havarien.
Yachtrecht & Bootsrecht
EXPERTISE
Vom Segler für Segler – Juristische Präzision gepaart mit echter Materialkenntnis
Im Yachtrecht und Bootsrecht brauchen Sie einen Anwalt, der nicht nur die Paragraphen beherrscht, sondern auch versteht, wovon er spricht. Rechtsanwalt Matthias Fischer ist selbst erfahrener Segler und Eigner von Charteryachten. Diese Verbindung aus juristischer Expertise und praktischer Materialkenntnis im Bootsbau macht die Kanzlei Fischer zu einem der wenigen wirklich spezialisierten Ansprechpartner für Yachtrecht in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Yachtkäufer, Bootseigner, Charterer und Werften deutschlandweit vor allen Land- und Schifffahrtsgerichten der Bundesrepublik. Ob Sie eine gebrauchte Segelyacht erworben haben und nun Osmoseschäden am GFK-Rumpf entdecken, ob Ihr Motorboot nach der Übergabe schwere Getriebeschäden aufweist oder ob Sie einen Kaufvertrag für eine Yacht rechtssicher gestalten lassen möchten: Rechtsanwalt Fischer kennt die technischen Zusammenhänge aus eigener Erfahrung. Er ordnet Sachverständigengutachten fachlich ein, hinterfragt sie und macht sie für Sie nutzbar. Im Yachtrecht entscheiden Details über Erfolg oder Misserfolg eines Rechtsstreits. Ein Anwalt, der den Unterschied zwischen einem Saildrive und einer Wellenanlage kennt, der weiß, wie ein GFK-Laminat aufgebaut ist und welche Feuchtigkeitswerte auf einen Osmoseschaden hindeuten, verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil. Das gilt für die außergerichtliche Verhandlung mit Verkäufern und Werften ebenso wie für das Verfahren vor Gericht.

Segelyacht SY Maria unter Segeln

Die SY Maria im Grösund
Rechtsanwalt Matthias Fischer berät Sie im Yachtrecht mit jahrzehntelanger praktischer Segel- und Eignerpraxis auf der Ostsee.
LEISTUNGEN
Unsere Leistungen im Yachtrecht – Bundesweite Vertretung
Die Kanzlei Matthias Fischer deckt das gesamte Spektrum des Yachtrechts und Bootsrechts ab. Die Mandatsbearbeitung erfolgt vollständig digital, sodass Ihnen keine Reisekosten entstehen – unabhängig davon, wo in Deutschland Sie sich befinden oder wo die Yacht liegt.
YACHTKAUF
Begleitung beim Yachtkauf und Yachtverkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Yacht ist eine wirtschaftlich bedeutsame Entscheidung. Rechtsanwalt Fischer begleitet Sie durch den gesamten Prozess: von der Prüfung des Kaufvertrags (deutsch und englisch) über die rechtliche Bewertung des Zustandsberichts bis zur Abwicklung der Übergabe. Besonderes Augenmerk gilt der wirksamen Gestaltung von Gewährleistungsregelungen, Haftungsausschlüssen und Rücktrittsvorbehalten. Bei internationalen Transaktionen – etwa dem Kauf einer Yacht in Kroatien, Griechenland oder den Niederlanden – berät die Kanzlei zum anwendbaren Recht, zur Flaggenregistrierung und zu den steuerlichen Folgen der Überführung nach Deutschland.
GEWÄHRLEISTUNG
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Mängeln
Osmoseschäden am Rumpf, verdeckte Motorschäden, undichte Luken oder eine fehlerhafte Elektrik – Mängel an Yachten und Booten sind vielfältig und oft kostspielig. Rechtsanwalt Fischer setzt Ihre Gewährleistungsansprüche konsequent durch: Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz. Dabei arbeitet die Kanzlei eng mit erfahrenen Bootsbau-Sachverständigen zusammen und bewertet Gutachten dank eigener Materialkenntnis fachlich, um sie bei Bedarf anzugreifen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wann ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss – wie er bei privaten Bootskäufen üblich ist – unwirksam ist, insbesondere beim arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer.
HAVARIE
Yachtversicherungsrecht und Havarieabwicklung
Bei Havarien, Grundberührungen, Kollisionen oder Sturmschäden an Ihrer Yacht steht die Regulierung durch die Kaskoversicherung im Vordergrund. Rechtsanwalt Fischer vertritt Bootseigner gegenüber Versicherungsgesellschaften, die Leistungen kürzen oder verweigern. Die Kanzlei prüft Ihre Versicherungsbedingungen, begleitet die Schadensfeststellung und setzt Ihre Ansprüche auf Reparaturkostenübernahme oder Totalschadenregulierung durch.
AUF SEE
Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße auf See
Auch auf dem Wasser gelten Verkehrsregeln – und deren Verletzung kann empfindliche Bußgelder und im Extremfall den Entzug von Befähigungsnachweisen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Fischer vertritt Skipper bei Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen in Naturschutzgebieten, Verstößen gegen Betonnung und Fahrwasserregelungen oder dem Führen eines Sportboots unter Alkoholeinfluss.
CHARTERRECHT
Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße auf See
Auch auf dem Wasser gelten Verkehrsregeln – und deren Verletzung kann empfindliche Bußgelder und im Extremfall den Entzug von Befähigungsnachweisen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Fischer vertritt Skipper bei Vorwürfen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen in Naturschutzgebieten, Verstößen gegen Betonnung und Fahrwasserregelungen oder dem Führen eines Sportboots unter Alkoholeinfluss.
PRAXISBEISPIELE
Typische Mandate im Yachtrecht – Praxisbeispiele aus der Kanzlei
Die folgenden anonymisierten Fallbeispiele zeigen die Bandbreite der Mandate, die Rechtsanwalt Fischer im Bereich Yachtrecht bearbeitet:
RÜCKABWICKLUNG
Erfolgreiche Rückabwicklung eines Yachtkaufs wegen Osmose
Ein Mandant erwarb eine 12 Meter lange GFK-Segelyacht (Baujahr 2005) von einem privaten Verkäufer für 85.000 Euro. Der Kaufvertrag enthielt die Klausel „gekauft wie besichtigt und Probe gesegelt". Bereits wenige Wochen nach der Übernahme zeigten sich großflächige Blasenbildungen am Unterwasserschiff. Ein Bootsbau-Sachverständiger stellte einen fortgeschrittenen Osmoseschaden fest, dessen Sanierung er auf mindestens 22.000 Euro schätzte. Rechtsanwalt Fischer wies nach, dass der Verkäufer den Osmoseschaden kannte und arglistig verschwiegen hatte – belegt durch E-Mail-Korrespondenz mit einer Werft, die dem Verkäufer bereits ein Jahr vor dem Verkauf eine Osmosesanierung empfohlen hatte. Das Landgericht gab der Klage auf Rückabwicklung vollumfänglich statt. Der Mandant erhielt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück.
BUSSGELD
Abwehr eines unberechtigten Bußgeldbescheids auf der Ostsee
Ein Charterskipper erhielt einen Bußgeldbescheid über 1.500 Euro wegen angeblicher Befahrung einer gesperrten Naturschutzzone vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns. Rechtsanwalt Fischer legte Einspruch ein und wies anhand der Logbucheinträge, GPS-Daten und einer detaillierten Seekartenanalyse nach, dass die Betonnung zum Zeitpunkt der angeblichen Ordnungswidrigkeit nicht der aktuellen Bekanntmachung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung entsprach. Das Verfahren wurde eingestellt.
ABLAUF
Ablauf der Zusammenarbeit – Bundesweit und vollständig digital
Die Mandatsbearbeitung im Yachtrecht erfolgt vollständig digital. Sie müssen nicht nach Anklam reisen – Rechtsanwalt Fischer vertritt Sie vor allen deutschen Land- und Schifffahrtsgerichten, unabhängig davon, wo Sie wohnen oder wo die Yacht liegt.
Schritt 1
Online-Anfrage. Schildern Sie Ihren Fall über das Kontaktformular. Laden Sie relevante Unterlagen hoch (Kaufvertrag, Gutachten, Fotos der Mängel, Korrespondenz mit dem Verkäufer).
Schritt 2
Ersteinschätzung. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Fall und gibt Ihnen eine fundierte Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Kosten und der empfohlenen Vorgehensweise.
Schritt 3
Mandatserteilung. Nach Ihrer Zustimmung übernimmt die Kanzlei die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite, koordiniert Sachverständige und vertritt Sie vor Gericht.
Schritt 4
Ergebnis. Sie werden über jeden Verfahrensschritt informiert und erhalten regelmäßige Statusberichte.
BUSSGELD
Ihr Anwalt für Yachtrecht – Rechtsanwalt Matthias Fischer
Rechtsanwalt Matthias Fischer ist nicht nur Jurist, sondern leidenschaftlicher Segler mit jahrzehntelanger Erfahrung auf Ostsee und Mittelmeer. Als Eigner von Charteryachten kennt er die Herausforderungen des Bootseignerlebens aus erster Hand: von der Suche nach der richtigen Yacht über die Abnahme bei der Werft bis zu den alltäglichen Fragen der Instandhaltung und Versicherung. Diese praktische Erfahrung fließt unmittelbar in die anwaltliche Arbeit ein. Rechtsanwalt Fischer bewertet technische Sachverhalte eigenständig, hinterfragt Sachverständigengutachten kritisch und argumentiert vor Gericht auf Augenhöhe mit Bootsbau-Experten. Für seine Mandanten bedeutet das: kürzere Verfahrensdauern, präzisere Schriftsätze und bessere Ergebnisse.
KOSTEN
Kosten und Erstberatung im Yachtrecht
Die Abrechnung im Yachtrecht erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richtet sich nach dem Streitwert – also dem Wert der Yacht oder der geltend gemachten Forderung. Bei einem Yachtkauf im Wert von 80.000 Euro liegen die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung beispielsweise bei ca. 2.500 Euro (1,3-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.). Viele Bootsrechtsschutzversicherungen und allgemeine Rechtsschutzversicherungen mit dem Baustein „Vertragsrecht" decken die Kosten eines Rechtsstreits im Yachtrecht vollständig ab. Rechtsanwalt Fischer übernimmt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und klärt die Kostenübernahme, bevor Ihnen Gebühren entstehen.
SCHWERPUNKTE
Spezialthemen im Detail
Gewährleistung & Mängel beim Yachtkauf
Als Ihr bundesweit tätiger Spezialanwalt für Yachtrecht unterstütze ich Sie kompetent und konsequent bei allen Fragen zu Gewährleistung, Osmoseschäden und Mängelbeseitigung beim Yachtkauf. Ich sichere Ihre Rechte und vertrete Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den zuständigen Gerichten.
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Rechtssicherer Yacht-Kaufvertrag
Der Kauf oder Verkauf einer Yacht ist eine wirtschaftlich bedeutende Entscheidung. Ich entwerfe und prüfe Ihre Kaufverträge (national und international) rechtssicher, um böse Überraschungen und teure Rechtsstreitigkeiten nach der Übergabe zu vermeiden.
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Schadensregulierung bei Havarie & Kollision
Die Wasserschutzpolizei ahndet eine Vielzahl von Verstößen auf See- und Binnengewässern. Als Ihr spezialisierter Anwalt vertrete ich Skipper und Eigner bei Bußgeldbescheiden, Havarien und dem Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser.
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HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim privaten Bootskauf?
Beim Kauf einer Yacht oder eines Bootes von einer Privatperson greift die gesetzliche Gewährleistung nicht automatisch in vollem Umfang. Private Verkäufer können die Gewährleistung im Kaufvertrag wirksam ausschließen – allerdings nur, solange sie keine Mängel arglistig verschweigen. Wurde Ihnen ein bekannter Mangel (z. B. ein Osmoseschaden oder ein defekter Motor) bewusst vorenthalten, ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam. Dann stehen Ihnen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz zu. Rechtsanwalt Fischer prüft Ihren Kaufvertrag und die Umstände des Verkaufs, um festzustellen, ob ein arglistiges Verschweigen vorliegt.
Wer zahlt den Gutachter bei einem Osmoseschaden am Boot?
Die Kosten für einen Bootsbau-Sachverständigen trägt zunächst der Auftraggeber – also in der Regel der Käufer, der den Mangel rügt. Stellt sich jedoch heraus, dass der Verkäufer für den Mangel haftet (z. B. wegen arglistigen Verschweigens oder im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf), sind die Gutachterkosten als Schadensersatz erstattungsfähig. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt in vielen Fällen ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO, um die Beweislage frühzeitig und gerichtsfest zu sichern.
Kann ich eine Yacht auch nach der Probefahrt noch wegen Mängeln zurückgeben?
Ja, eine Probefahrt schließt Gewährleistungsansprüche nicht aus. Die Probefahrt dient dazu, offensichtliche Mängel zu erkennen – eine sachverständige Begutachtung ersetzt sie nicht. Versteckte Mängel wie Osmose unter dem Antifouling, interne Motorschäden oder fehlerhafte Elektrik lassen sich bei einer Probefahrt typischerweise nicht erkennen. Für solche verdeckten Mängel bleiben Ihre Gewährleistungsrechte vollständig erhalten. Entscheidend ist, ob der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war.
Wie lange habe ich Zeit, Mängel an einer gekauften Yacht zu reklamieren?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beim Kauf einer Yacht beträgt zwei Jahre ab Übergabe, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Bei Gebrauchtyachten lässt sich diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen. Beim Privatkauf mit wirksamem Gewährleistungsausschluss gibt es keine feste Frist – Ansprüche wegen arglistiger Täuschung verjähren jedoch erst nach drei Jahren ab Kenntnis des Mangels. Rechtsanwalt Fischer empfiehlt, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen und zeitnah anwaltliche Beratung einzuholen.
Vertritt die Kanzlei Fischer auch vor Schifffahrtsgerichten?
Ja, Rechtsanwalt Matthias Fischer vertritt Mandanten vor allen deutschen Schifffahrtsgerichten sowie vor den zuständigen Landgerichten und Oberlandesgerichten. Die Vertretung erfolgt bundesweit – unabhängig davon, wo die Yacht liegt oder wo der Rechtsstreit geführt wird. Durch die vollständig digitale Mandatsbearbeitung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Reisekosten.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.
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ANSCHRIFT
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17389 Anklam
Seit über 25 Jahren Ihr verlässlicher und engagierter Partner für Rechtsfragen in Vorpommern und bundesweit im Yachtrecht.
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