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Arbeitsrecht
Abfindung
Abfindung bei Kündigung verhandeln in Anklam
Es gibt im deutschen Recht keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Mit strategischem Verhandlungsgeschick und fundierter Prozesserfahrung setze ich Ihre Ansprüche auf eine angemessene Abfindung erfolgreich durch.
VORGEHEN
Wie verhandelt man eine maximale Abfindung?
Die Höhe der Abfindung hängt maßgeblich vom Verhandlungsdruck ab, den wir auf den Arbeitgeber ausüben können. Unser strategisches Vorgehen umfasst:

Prozessrisiko des Arbeitgebers aufzeigen
Je unsicherer sich der Arbeitgeber über die Wirksamkeit seiner Kündigung ist, desto höher ist seine Abfindungsbereitschaft.
Regelabfindung als Basis nutzen
Die gesetzliche Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) dient uns nur als Mindestmaß.
Steuerliche Optimierung prüfen
Wir gestalten die Abfindungsvereinbarung so, dass Sie durch die Fünftelregelung steuerlich entlastet werden.
AUFHEBUNGSVERTRAG
Abfindung im Aufhebungsvertrag
Auch ohne Kündigung kann eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden. Hierbei müssen jedoch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen genau geprüft werden, um Sperrzeiten und Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
HÄUFIGE FEHLER
Häufige Fehler bei Abfindungsverhandlungen
Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Voreilige Einigung ohne Klage
Ohne das Einreichen einer Kündigungsschutzklage hat der Arbeitgeber meist keinen Grund, eine hohe Abfindung zu zahlen.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld riskieren
Aufhebungsverträge müssen rechtssicher formuliert sein, um keine Nachteile beim Arbeitsamt zu verursachen.
Steuerliche Folgen ignorieren
Abfindungen sind voll steuerpflichtig. Ohne Optimierung fließt ein Großteil des Geldes direkt an das Finanzamt.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Kann ich eine Abfindung auch dann verlangen, wenn ich selbst kündige?
Wenn Sie selbst kündigen, haben Sie in der Regel weder einen Anspruch auf eine Abfindung noch einen Verhandlungshebel, da der Arbeitgeber kein Prozessrisiko trägt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie wegen einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitgebers fristlos kündigen mussten, etwa bei ausbleibenden Lohnzahlungen oder Mobbing. In diesem Fall können Sie Schadensersatz wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe einer Abfindung verlangen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie vor einer eigenen Kündigung.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Eine Abfindung wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld (ALG I) angerechnet, solange die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. Endet das Arbeitsverhältnis dagegen vorzeitig, also ohne Einhaltung der Frist, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet hätte. Ein Teil der Abfindung wird dann zur Bestreitung des Lebensunterhalts herangezogen. Rechtsanwalt Fischer achtet bei Verhandlungen penibel auf die Einhaltung der Kündigungsfristen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Ein Abwicklungsvertrag wird dagegen geschlossen, *nachdem* der Arbeitgeber bereits eine Kündigung ausgesprochen hat. Er regelt lediglich die Folgen der Kündigung wie Abfindungshöhe, Freistellung und Zeugnis und enthält den Verzicht des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage. Auch beim Abwicklungsvertrag drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, weshalb auch hier eine anwaltliche Prüfung dringend ratsam ist.
Kann der Arbeitgeber die Abfindung wieder zurückfordern?
Nein, eine einmal vereinbarte und im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder Aufhebungsvertrags festgelegte Abfindung ist unwiderruflich. Sie ist ein vererblicher und pfändbarer Anspruch. Selbst wenn Sie am Tag nach dem Vergleich eine neue, besser bezahlte Stelle antreten, bleibt der Abfindungsanspruch in voller Höhe bestehen.

Matthias Fischer
Ihr Rechtsanwalt in Anklam
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ANRUF
+49 3971 214960
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17389 Anklam

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Es gibt im deutschen Recht keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Mit strategischem Verhandlungsgeschick und fundierter Prozesserfahrung setze ich Ihre Ansprüche auf eine angemessene Abfindung erfolgreich durch.
VORGEHEN
Wie verhandelt man eine maximale Abfindung?
Die Höhe der Abfindung hängt maßgeblich vom Verhandlungsdruck ab, den wir auf den Arbeitgeber ausüben können. Unser strategisches Vorgehen umfasst:

Prozessrisiko des Arbeitgebers aufzeigen
Je unsicherer sich der Arbeitgeber über die Wirksamkeit seiner Kündigung ist, desto höher ist seine Abfindungsbereitschaft.
Regelabfindung als Basis nutzen
Die gesetzliche Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) dient uns nur als Mindestmaß.
Steuerliche Optimierung prüfen
Wir gestalten die Abfindungsvereinbarung so, dass Sie durch die Fünftelregelung steuerlich entlastet werden.
AUFHEBUNGSVERTRAG
Abfindung im Aufhebungsvertrag
Auch ohne Kündigung kann eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart werden. Hierbei müssen jedoch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen genau geprüft werden, um Sperrzeiten und Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
HÄUFIGE FEHLER
Häufige Fehler bei Abfindungsverhandlungen
Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Voreilige Einigung ohne Klage
Ohne das Einreichen einer Kündigungsschutzklage hat der Arbeitgeber meist keinen Grund, eine hohe Abfindung zu zahlen.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld riskieren
Aufhebungsverträge müssen rechtssicher formuliert sein, um keine Nachteile beim Arbeitsamt zu verursachen.
Steuerliche Folgen ignorieren
Abfindungen sind voll steuerpflichtig. Ohne Optimierung fließt ein Großteil des Geldes direkt an das Finanzamt.
HÄUFIGE FRAGEN
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Kann ich eine Abfindung auch dann verlangen, wenn ich selbst kündige?
Wenn Sie selbst kündigen, haben Sie in der Regel weder einen Anspruch auf eine Abfindung noch einen Verhandlungshebel, da der Arbeitgeber kein Prozessrisiko trägt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie wegen einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitgebers fristlos kündigen mussten, etwa bei ausbleibenden Lohnzahlungen oder Mobbing. In diesem Fall können Sie Schadensersatz wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Höhe einer Abfindung verlangen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie vor einer eigenen Kündigung.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Eine Abfindung wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld (ALG I) angerechnet, solange die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. Endet das Arbeitsverhältnis dagegen vorzeitig, also ohne Einhaltung der Frist, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet hätte. Ein Teil der Abfindung wird dann zur Bestreitung des Lebensunterhalts herangezogen. Rechtsanwalt Fischer achtet bei Verhandlungen penibel auf die Einhaltung der Kündigungsfristen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Ein Abwicklungsvertrag wird dagegen geschlossen, *nachdem* der Arbeitgeber bereits eine Kündigung ausgesprochen hat. Er regelt lediglich die Folgen der Kündigung wie Abfindungshöhe, Freistellung und Zeugnis und enthält den Verzicht des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage. Auch beim Abwicklungsvertrag drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, weshalb auch hier eine anwaltliche Prüfung dringend ratsam ist.
Kann der Arbeitgeber die Abfindung wieder zurückfordern?
Nein, eine einmal vereinbarte und im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs oder Aufhebungsvertrags festgelegte Abfindung ist unwiderruflich. Sie ist ein vererblicher und pfändbarer Anspruch. Selbst wenn Sie am Tag nach dem Vergleich eine neue, besser bezahlte Stelle antreten, bleibt der Abfindungsanspruch in voller Höhe bestehen.

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Die Höhe der Abfindung hängt maßgeblich vom Verhandlungsdruck ab, den wir auf den Arbeitgeber ausüben können. Unser strategisches Vorgehen umfasst:
Prozessrisiko des Arbeitgebers aufzeigen
Je unsicherer sich der Arbeitgeber über die Wirksamkeit seiner Kündigung ist, desto höher ist seine Abfindungsbereitschaft.
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Frauenstraße 2, 17389 Anklam
+49 3971 214960
ra-fischer-anklam@freenet.de
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