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Yachtrecht & Bootsrecht

Testament & Erbfolge

Testament & Erbfolge rechtssicher gestalten in Anklam

Ein rechtssicheres Testament verhindert langwierige und kostspielige Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Ich unterstütze Sie bei der vorausschauenden Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten.

Testament & Erbfolge

VORGEHEN

Wie gestalten wir Ihr rechtssicheres Testament?

Die Errichtung einer letztwilligen Verfügung erfordert präzise Formulierungen und die Beachtung strenger gesetzlicher Formvorschriften:

Familiäre und finanzielle Situation analysieren

Wir erfassen Ihre Vermögenswerte und besprechen Ihre persönlichen Wünsche für die Nachlassverteilung.

Gesetzliche Pflichtteile berücksichtigen

Wir gestalten das Testament so, dass Pflichtteilsansprüche minimiert oder vermieden werden.

Rechtssichere Formulierungen wählen

Wir vermeiden unklare Begriffe und regeln Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Teilungsanordnungen präzise.

BERLINER TESTAMENT

Das Berliner Testament und seine Tücken

Eheleute setzen sich im Berliner Testament oft gegenseitig als Alleinerben ein. Dies birgt jedoch erhebliche steuerliche Nachteile (Freibeträge der Kinder verfallen im ersten Erbfall) und kann zu ungewollten Bindungswirkungen führen. Wir beraten Sie zu sicheren Alternativen.

HÄUFIGE FEHLER

Typische Fehler beim Testament

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Formfehler begehen

Ein privates Testament muss zwingend komplett eigenhändig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Maschinengeschriebene Texte sind ungültig.

Unklare Begriffe nutzen

Formulierungen wie 'mein Haus soll an X gehen' führen zu Streit, ob X Erbe oder nur Vermächtnisnehmer sein soll.

Pflichtteilsrechte ignorieren

Nahe Angehörige haben einen unentziehbaren Anspruch auf den Pflichtteil, der bei der Testamentsgestaltung eingeplant werden muss.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was kostet es, ein Testament beim Anwalt erstellen zu lassen?

Die Kosten für die anwaltliche Beratung und die Entwurfserstellung richten sich nach dem Gegenstandswert (also Ihrem Reinvermögen) oder werden als Pauschalhonorar vereinbart. Bei einem Vermögen von 150.000 Euro liegen die Kosten für eine umfassende Beratung und die Erstellung eines Testamentsentwurfs in der Kanzlei Fischer in der Regel zwischen 400 und 800 Euro zzgl. MwSt. Diese Investition schützt Ihre Erben vor den deutlich höheren Kosten eines Erbstreits oder eines Erbscheinsverfahrens.

Kann ich ein einmal geschriebenes Testament wieder ändern?

Ja, Sie können ein Testament jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, ergänzen oder vollständig widerrufen – vorausgesetzt, Sie sind zum Zeitpunkt der Änderung testierfähig. Ein handschriftliches Testament widerrufen Sie am einfachsten, indem Sie es vernichten oder ein neues Testament verfassen, das das alte ausdrücklich aufhebt. Bei gemeinschaftlichen Testamenten (Berliner Testament) oder Erbverträgen ist eine Änderung nach dem Tod des ersten Partners oder ohne Zustimmung des Partners zu Lebzeiten jedoch nur eingeschränkt möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis?

Das ist einer der häufigsten Fehler in Laientestamenten. Mit der Erbeinsetzung bestimmen Sie Ihren Gesamtrechtsnachfolger, der Ihr gesamtes Vermögen (inklusive aller Schulden) übernimmt. Mit einem Vermächtnis (§ 1939 BGB) hingegen wenden Sie einer Person einen bestimmten Gegenstand zu (z. B. „Mein Enkel erhält meine goldene Uhr" oder „Meine Nichte erhält 5.000 Euro"). Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern hat einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe des Gegenstands.

Wer gilt als testierfähig und wer prüft das?

Testierfähig ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Tragweite seiner Entscheidungen verstehen sowie frei von Einflüssen Dritter handeln kann. Bei fortgeschrittener Demenz oder psychischen Erkrankungen kann die Testierfähigkeit eingeschränkt sein. Um spätere Anfechtungen des Testaments durch unzufriedene Verwandte zu vermeiden, empfiehlt Rechtsanwalt Fischer bei gesundheitlichen Einschränkungen, am Tag der Testamentserrichtung ein ärztliches Attest einzuholen.

Matthias Fischer

Ihr Rechtsanwalt in Anklam

Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, konsequent und mit über 25 Jahren praktischer Erfahrung. Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine direkte Ersteinschätzung.

ANRUF

+49 3971 214960

ANSCHRIFT

Frauenstraße 2
17389 Anklam

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Testament & Erbfolge rechtssicher gestalten in Anklam

Ein rechtssicheres Testament verhindert langwierige und kostspielige Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Ich unterstütze Sie bei der vorausschauenden Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten.

Testament & Erbfolge

VORGEHEN

Wie gestalten wir Ihr rechtssicheres Testament?

Die Errichtung einer letztwilligen Verfügung erfordert präzise Formulierungen und die Beachtung strenger gesetzlicher Formvorschriften:

Familiäre und finanzielle Situation analysieren

Wir erfassen Ihre Vermögenswerte und besprechen Ihre persönlichen Wünsche für die Nachlassverteilung.

Gesetzliche Pflichtteile berücksichtigen

Wir gestalten das Testament so, dass Pflichtteilsansprüche minimiert oder vermieden werden.

Rechtssichere Formulierungen wählen

Wir vermeiden unklare Begriffe und regeln Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Teilungsanordnungen präzise.

BERLINER TESTAMENT

Das Berliner Testament und seine Tücken

Eheleute setzen sich im Berliner Testament oft gegenseitig als Alleinerben ein. Dies birgt jedoch erhebliche steuerliche Nachteile (Freibeträge der Kinder verfallen im ersten Erbfall) und kann zu ungewollten Bindungswirkungen führen. Wir beraten Sie zu sicheren Alternativen.

HÄUFIGE FEHLER

Typische Fehler beim Testament

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Formfehler begehen

Ein privates Testament muss zwingend komplett eigenhändig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Maschinengeschriebene Texte sind ungültig.

Unklare Begriffe nutzen

Formulierungen wie 'mein Haus soll an X gehen' führen zu Streit, ob X Erbe oder nur Vermächtnisnehmer sein soll.

Pflichtteilsrechte ignorieren

Nahe Angehörige haben einen unentziehbaren Anspruch auf den Pflichtteil, der bei der Testamentsgestaltung eingeplant werden muss.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was kostet es, ein Testament beim Anwalt erstellen zu lassen?

Die Kosten für die anwaltliche Beratung und die Entwurfserstellung richten sich nach dem Gegenstandswert (also Ihrem Reinvermögen) oder werden als Pauschalhonorar vereinbart. Bei einem Vermögen von 150.000 Euro liegen die Kosten für eine umfassende Beratung und die Erstellung eines Testamentsentwurfs in der Kanzlei Fischer in der Regel zwischen 400 und 800 Euro zzgl. MwSt. Diese Investition schützt Ihre Erben vor den deutlich höheren Kosten eines Erbstreits oder eines Erbscheinsverfahrens.

Kann ich ein einmal geschriebenes Testament wieder ändern?

Ja, Sie können ein Testament jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, ergänzen oder vollständig widerrufen – vorausgesetzt, Sie sind zum Zeitpunkt der Änderung testierfähig. Ein handschriftliches Testament widerrufen Sie am einfachsten, indem Sie es vernichten oder ein neues Testament verfassen, das das alte ausdrücklich aufhebt. Bei gemeinschaftlichen Testamenten (Berliner Testament) oder Erbverträgen ist eine Änderung nach dem Tod des ersten Partners oder ohne Zustimmung des Partners zu Lebzeiten jedoch nur eingeschränkt möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis?

Das ist einer der häufigsten Fehler in Laientestamenten. Mit der Erbeinsetzung bestimmen Sie Ihren Gesamtrechtsnachfolger, der Ihr gesamtes Vermögen (inklusive aller Schulden) übernimmt. Mit einem Vermächtnis (§ 1939 BGB) hingegen wenden Sie einer Person einen bestimmten Gegenstand zu (z. B. „Mein Enkel erhält meine goldene Uhr" oder „Meine Nichte erhält 5.000 Euro"). Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern hat einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe des Gegenstands.

Wer gilt als testierfähig und wer prüft das?

Testierfähig ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Tragweite seiner Entscheidungen verstehen sowie frei von Einflüssen Dritter handeln kann. Bei fortgeschrittener Demenz oder psychischen Erkrankungen kann die Testierfähigkeit eingeschränkt sein. Um spätere Anfechtungen des Testaments durch unzufriedene Verwandte zu vermeiden, empfiehlt Rechtsanwalt Fischer bei gesundheitlichen Einschränkungen, am Tag der Testamentserrichtung ein ärztliches Attest einzuholen.

Testament & Erbfolge

Testament & Erbfolge rechtssicher gestalten in Anklam

Ein rechtssicheres Testament verhindert langwierige und kostspielige Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie. Ich unterstütze Sie bei der vorausschauenden Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten.

Testament & Erbfolge

VORGEHEN

Wie gestalten wir Ihr rechtssicheres Testament?

Die Errichtung einer letztwilligen Verfügung erfordert präzise Formulierungen und die Beachtung strenger gesetzlicher Formvorschriften:

Familiäre und finanzielle Situation analysieren

Wir erfassen Ihre Vermögenswerte und besprechen Ihre persönlichen Wünsche für die Nachlassverteilung.

Gesetzliche Pflichtteile berücksichtigen

Wir gestalten das Testament so, dass Pflichtteilsansprüche minimiert oder vermieden werden.

Rechtssichere Formulierungen wählen

Wir vermeiden unklare Begriffe und regeln Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Teilungsanordnungen präzise.

BERLINER TESTAMENT

Das Berliner Testament und seine Tücken

Eheleute setzen sich im Berliner Testament oft gegenseitig als Alleinerben ein. Dies birgt jedoch erhebliche steuerliche Nachteile (Freibeträge der Kinder verfallen im ersten Erbfall) und kann zu ungewollten Bindungswirkungen führen. Wir beraten Sie zu sicheren Alternativen.

HÄUFIGE FEHLER

Typische Fehler beim Testament

Fehler im Ernstfall können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

Formfehler begehen

Ein privates Testament muss zwingend komplett eigenhändig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Maschinengeschriebene Texte sind ungültig.

Unklare Begriffe nutzen

Formulierungen wie 'mein Haus soll an X gehen' führen zu Streit, ob X Erbe oder nur Vermächtnisnehmer sein soll.

Pflichtteilsrechte ignorieren

Nahe Angehörige haben einen unentziehbaren Anspruch auf den Pflichtteil, der bei der Testamentsgestaltung eingeplant werden muss.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten

Was kostet es, ein Testament beim Anwalt erstellen zu lassen?

Die Kosten für die anwaltliche Beratung und die Entwurfserstellung richten sich nach dem Gegenstandswert (also Ihrem Reinvermögen) oder werden als Pauschalhonorar vereinbart. Bei einem Vermögen von 150.000 Euro liegen die Kosten für eine umfassende Beratung und die Erstellung eines Testamentsentwurfs in der Kanzlei Fischer in der Regel zwischen 400 und 800 Euro zzgl. MwSt. Diese Investition schützt Ihre Erben vor den deutlich höheren Kosten eines Erbstreits oder eines Erbscheinsverfahrens.

Kann ich ein einmal geschriebenes Testament wieder ändern?

Ja, Sie können ein Testament jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, ergänzen oder vollständig widerrufen – vorausgesetzt, Sie sind zum Zeitpunkt der Änderung testierfähig. Ein handschriftliches Testament widerrufen Sie am einfachsten, indem Sie es vernichten oder ein neues Testament verfassen, das das alte ausdrücklich aufhebt. Bei gemeinschaftlichen Testamenten (Berliner Testament) oder Erbverträgen ist eine Änderung nach dem Tod des ersten Partners oder ohne Zustimmung des Partners zu Lebzeiten jedoch nur eingeschränkt möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis?

Das ist einer der häufigsten Fehler in Laientestamenten. Mit der Erbeinsetzung bestimmen Sie Ihren Gesamtrechtsnachfolger, der Ihr gesamtes Vermögen (inklusive aller Schulden) übernimmt. Mit einem Vermächtnis (§ 1939 BGB) hingegen wenden Sie einer Person einen bestimmten Gegenstand zu (z. B. „Mein Enkel erhält meine goldene Uhr" oder „Meine Nichte erhält 5.000 Euro"). Der Vermächtnisnehmer wird nicht Erbe, sondern hat einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe des Gegenstands.

Wer gilt als testierfähig und wer prüft das?

Testierfähig ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Tragweite seiner Entscheidungen verstehen sowie frei von Einflüssen Dritter handeln kann. Bei fortgeschrittener Demenz oder psychischen Erkrankungen kann die Testierfähigkeit eingeschränkt sein. Um spätere Anfechtungen des Testaments durch unzufriedene Verwandte zu vermeiden, empfiehlt Rechtsanwalt Fischer bei gesundheitlichen Einschränkungen, am Tag der Testamentserrichtung ein ärztliches Attest einzuholen.

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2026

Rechtsanwalt Matthias Fischer

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